Zug viel aus

Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern wollte mein Sohn von Limburg Süd nach Köln mit dem ICE fahren - er hatte sich gerade das Ticket gekauft (76,- €), dann wurde durchgesagt, daß der Zug ausfällt (19:07 h) - der nächste Zug sollte dann erst fast zwei Stunden (20:51 h) später fahren - dadurch mußten wir ihn mit dem Auto nach Düsseldorf fahren, weil er ansonsten seinen Termin hätte nicht einhalten können - hiermit möchte ich Sie bitten mir zu erklären, wie mein Sohn das Geld zurückerstattet bekommt, denn er konnte ja nicht mit dem Zug fahren?

MfG

Kurt Bermbach

Meine Forderung an Deutsche Bahn:

76,- €

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Tja, vielleicht hätte er jemanden Fragen sollen, der sich damit auskennt.
Warum der Sohn nicht gleich am Schalter nachgefragt hat, ist mir auch ein Rätsel.

Liebe Kommentare-Schreiber!

Sie nehmen für sich in Anspruch, schlauer als der Beschwerdeführer zu sein: verstanden haben Sie ihn doch, sonst würden Sie hier nicht kritisieren.

Warum helfen Sie dem Beschwerdeführer nicht mit der Sache dienlichen Hinweisen? Wollen Sie nicht helfen?

Auf der Internetseite Passagierrechte steht, wie Sie sich verhalten sollten (http://www.passagierrecht.de/html/passagierrecht_de___fahrgastre.html)

Zitat:

"Welche Rechte haben Sie als Bahnkunde, wenn Sie die Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder des Nichterreichens eines Anschlusszuges nicht antreten?

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten haben Sie die Wahlfreiheit, von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten zu lassen, oder Sie können sich bei Nutzung einer Teilstrecke den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Sollten Sie die Reise abbrechen und zum Ausgangsbahnhof zurück kehren, dann können Sie sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Mein Zug hatte Verspätung. Werden die mir dadurch entstandenen Kosten erstattet?

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 Uhr und 5 Uhr, haben Sie als Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen um zu Ihrem Fahrtziel zu gelangen. Die Kosten für beispielsweise Bus oder Taxi werden Ihnen bis maximal 80 € erstattet.

Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und Sie Ihr Ziel ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreichen können.

Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast angemessene Übernachtungskosten erstattet.

Stellt Ihnen die Bahn das andere Verkehrsmittel bzw. eine erforderliche Übernachtung unentgeltlich zur Verfügung, so hat dies grundsätzlich Vorrang vor Ihren selbst organisierten Alternativen. Im Klartext bedeutet dies, dass Sie nicht einfach ein Taxi nehmen können und hierfür eine Kostenerstattung erwarten dürfen, wenn Ihnen die Bahn eine von ihr organisierte und bezahlte alternative Busfahrt zum Zielbahnhof anbietet.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie für die Kostenerstattung diese nachweisen müssen. Vergessen Sie also nicht, sich beispielsweise vom Taxi eine Quittung über die Fahrtkosten geben zu lassen oder Ihre Busfahrkarte nicht weg zu werfen."

Ich bin in Kontakt mit der Bahn und ich hoffe, dass ich mein Geld bald zurückbekommen werde - am Freitag (25.03.) habe ich die Unterlagen per Post an die Bahn geschickt. Von mir aus können Sie diese Beschwerde aber schließen. Gruß Kurt Bermbach

Es ist alles erledigt - die Bahn hat die Kosten zurückerstattet.