Teldafax überweist Guthaben nicht

Troisdorf

Meinen Gasversorgungsvertrag bei Teldafax hatte ich zum 31.10.2010 gekündigt. Nach fast viermonatiger Wartezeit und mehrfachen Ermahnungen erhielt ich Ende Februar meine Schlussrechnung, die ein Guthaben von 671 Euro aufweist.

Nun warte ich schon seit fast vier Wochen auf die Auszahlung des Guthabens auf mein Konto. Anrufe bei der Hotline bisher ohne Erfolg. Man hat lapidar zugesagt, es an die Buchhaltung weiter zu geben.

Letzten Donnerstag schickte ich dann die ultimative Aufforderung per Fax an Teldafax, das Guthaben auszuzahlen. Seitdem keine Reaktion und kein Geld.

Eine Frist hatte ich bis Freitag gesetzt, dann werde ich wohl Online ein Mahnverfahren versuchen.

Bestell-/Kundennummer: 3564109

Meine Forderung an TelDaFax:

Auszahlung des Guthabens in voller Höhe

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 86 Tagen und 5 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!

Zitate:

TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen

Was TelDaFax-Kunden tun können

An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.

Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.

Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.

Weiter ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin zu lesen:

Zitat:

TelDaFax fliegt aus dem Netz Rund 8.400 Gaskunden aus Berlin und Brandenburg sind betroffen

Die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB), zuständig für das Gasrohrnetz, hat den Lieferrahmenvertrag mit TelDaFax zum 31. März 2011 wegen nicht bezahlter Rechnungen gekündigt. Dies hat zur Folge, dass die Berliner Kunden ab 1. April 2011 automatisch durch die Gasag grundversorgt werden. Was bedeutet dies für die betroffenen Verbraucher?

Durch die Kündigung des Netznutzungsvertrages ist faktisch auch das Vertragsverhältnis der Kunden mit TelDaFax beendet, auch wenn TelDaxFax dies nicht wahrhaben will oder gegenüber ihren Kunden behaupten sollte, die Kunden würden auch über den 31. März 2011 hinaus mit Gas versorgt.

Um eine Verbrauchsschätzung durch TelDaFax zu vermeiden, sollte gleich am 1. April 2011 der Gaszählerstand – am besten im Beisein eines Zeugen – abgelesen und TelDaFax per Einwurfeinschreiben mitgeteilt werden. Aus diesem Zählerstand sollten die Kunden dann in Verbindung mit ihrem Tarif die Summe für das bis 31. März 2011 verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Hierbei gilt: 1 Kubikmeter Gas entspricht 10 kWh.

Kunden, die das Vorausentgelt selbst überwiesen haben, sollten TelDaFax per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern, das Guthaben für den Zeitraum ab 1. April 2011 zurückzuzahlen, sicherheitshalber sollte auch die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages erklärt werden.

Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Kunden, denen die Vorausentgelte vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung fordern und nur den bis 31. März 2011 verbrauchten Anteil per Überweisung bezahlen.

Musterbrief:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da unser Vertragsverhältnis ab 1. April 2011 beendet ist, teile ich Ihnen den Zählerstand vom 1. April 2011 mit: … Kubikmeter.
Aus diesem in kWh umgerechneten Zählerstand habe ich ein von mir zu zahlendes Entgelt in Höhe von … Euro errechnet. Ich fordere Sie auf, mir den Guthabenbetrag von … Euro bis spätestens (Datum: 14 Tage später) auf mein oben angegebenes Konto zu überweisen, ansonsten werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen (Ende des Zitats)

Ok, aber für meinen Fall ist dieser Kommentar nicht direkt relevant. Denn bei mir geht es nicht um die Erstattung der Abschlagszahlung, sondern um die Überweisung eines Guthabens nach Schlussrechnung.
Allerdings hinterlässt der Beitrag schon ein mulmiges Gefühl.

An alle, nehmt diese Telefonnummern 022419413xxx oder 022419434xxx. Dort erreicht ihr die Pressesprecher, das Dreamteam von TFD. Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN. Die sind immer erreichbar. Aber schön anständig sein. ; -) Vor allem bei der Dame, die ist schon etwas älter.

Http://www.sueddeutsche.de/i5B38P/3997113/Millionen-aus-Zypern.html

"Millionen aus Zypern"

Die wesentliche Aussage - und dies ist insbesondere für Ihre noch ausstehende Forderung wichtig - aus den o. a. Artikel ist:

Zitat: "Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de."

Ok, genau das werde ich am Freitag machen.

Den heutigen Artikel von der Internetseite des Handelsblatts schon gelesen?

"Rätselraten um Teldafax-Investor"

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/raetselraten-um-teldafax-investor/4000846.html

Ja, gelesen. Allerdings sagt mir das nicht, ob nun die Wahrscheinlichkeit, mein Geld zu bekommen, steigt. Es macht das Ganze nur noch dubioser.

Freitag Mail bekommen, dass man die Buchhaltung angewiesen hat, das Geld auszuzahlen. Na, mal sehen.

Geld ist auf meinem Konto. Hurra!
Das habe ich bestimmt diesem Portal zu verdanken.
Also Leute, kämpft! Es lohnt sich.

Teldafax hat das Geld endlich überwiesen.