Anstatt meines Guthabens bekomme ich Mahnunug

Troisdorf

Ich warte seit 2010 auf mein Guthaben 92.11 Euro von der Firma TelDaFax

Ich habe am 16.02.2011 das Unternehmen angeschrieben per E-Mail, ich habe jedoch keine Antwort bekommen. Ich habe eine Antwort als Mahnung im Höhe von 54,89 vom November 2010 nach ihrer Angabe.

Anderseits haben sie mir Guthaben berechnet, die sie jeden Monat 1 berechnen wollen. Sie haben drei Monate berechnet, dann nicht mehr. Ich habe sie erneut am 25.03.2011 angeschrieben, bis heutiger Zeit 28.03.2011 18:48 keine Antwort.

Ich werde die Firma mit meinem Anwalt abmahnen, wenn ich in den nächsten 14 Tagen keine Antwort erhalte.

Bestell-/Kundennummer: 3425716

Meine Forderung an TelDaFax:

92.11 Euro

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 85 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!

Zitate:

TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen

Was TelDaFax-Kunden tun können

An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.

Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.

Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.

Weiter ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin zu lesen:

Zitat:

TelDaFax fliegt aus dem Netz Rund 8.400 Gaskunden aus Berlin und Brandenburg sind betroffen

Die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB), zuständig für das Gasrohrnetz, hat den Lieferrahmenvertrag mit TelDaFax zum 31. März 2011 wegen nicht bezahlter Rechnungen gekündigt. Dies hat zur Folge, dass die Berliner Kunden ab 1. April 2011 automatisch durch die Gasag grundversorgt werden. Was bedeutet dies für die betroffenen Verbraucher?

Durch die Kündigung des Netznutzungsvertrages ist faktisch auch das Vertragsverhältnis der Kunden mit TelDaFax beendet, auch wenn TelDaxFax dies nicht wahrhaben will oder gegenüber ihren Kunden behaupten sollte, die Kunden würden auch über den 31. März 2011 hinaus mit Gas versorgt.

Um eine Verbrauchsschätzung durch TelDaFax zu vermeiden, sollte gleich am 1. April 2011 der Gaszählerstand – am besten im Beisein eines Zeugen – abgelesen und TelDaFax per Einwurfeinschreiben mitgeteilt werden. Aus diesem Zählerstand sollten die Kunden dann in Verbindung mit ihrem Tarif die Summe für das bis 31. März 2011 verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Hierbei gilt: 1 Kubikmeter Gas entspricht 10 kWh.

Kunden, die das Vorausentgelt selbst überwiesen haben, sollten TelDaFax per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern, das Guthaben für den Zeitraum ab 1. April 2011 zurückzuzahlen, sicherheitshalber sollte auch die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages erklärt werden.

Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Kunden, denen die Vorausentgelte vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung fordern und nur den bis 31. März 2011 verbrauchten Anteil per Überweisung bezahlen.

Musterbrief:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da unser Vertragsverhältnis ab 1. April 2011 beendet ist, teile ich Ihnen den Zählerstand vom 1. April 2011 mit: … Kubikmeter.
Aus diesem in kWh umgerechneten Zählerstand habe ich ein von mir zu zahlendes Entgelt in Höhe von … Euro errechnet. Ich fordere Sie auf, mir den Guthabenbetrag von … Euro bis spätestens (Datum: 14 Tage später) auf mein oben angegebenes Konto zu überweisen, ansonsten werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen (Ende des Zitats)

An alle, nehmt diese Telefonnummern 022419413xxx oder 022419434xxx. Dort erreicht ihr die Pressesprecher, das Dreamteam von TFD. Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN. Die sind immer erreichbar. Aber schön anständig sein. ; -) Vor allem bei der Dame, die ist schon etwas älter.

Http://www.sueddeutsche.de/i5B38P/3997113/Millionen-aus-Zypern.html

"Millionen aus Zypern"

Den heutigen Artikel von der Internetseite des Handelsblatts schon gelesen?

"Rätselraten um Teldafax-Investor"

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/raetselraten-um-teldafax-investor/4000846.html

Beachte das Zitat der Verbraucherzentrale Berlin (siehe obiger Kommentar):

"Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de."

Keiner hat sich leider gemeldet. An meinen Anruf kriege ich auch nicht Rückruf, obwohl sie sagen, sie werden zurück rufen. Ich warte immer noch.

Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Überweisung des Guthabens. GANZ WICHTIG: mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 05.04.2011 beachten
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html