Unter der Überschrift "Erlernen der Tastaturbedienung und Grundlagen von Textverarbeitungselementen" bietet die Fa. Concept-Lehrinstitute aus Chemnitz an Grundschulen außerschulische Kurse für Kinder an.
Statt wie versprochen altersorientiert erste Schritte am PC zu vermitteln, wird hier tatsächlich ein schnöder Schreibmaschinenkurs an alten elektrischen Schreibmaschinen durchgeführt. Und das dann auch nicht etwa altersgerecht: Nein, hier werden in gemeinsamen Gruppen 7-12 jährige im Zehnfingersystem getriezt für stolze 200€.
Ich habe reklamiert, meinen Sohn nach viermaliger Teilnahme aus dem Kurs genommen. Zur Güte habe ich 50% des Lehrgangsentgeltes bezahlt. Und nun das Beste: das Ganze ereignete sich im Frühjahr 2007, seither hatte ich nichts mehr von diesem "Lehrinstitut" gehört.
Nun, im November 2010 schickt mir diese Firma einen Rechtsanwalt, ein Inkassounternehmen und jetzt eine Klage ins Haus, wegen vermeintlich noch ausstehender 100€ Lehrgangsentgelt.
Zum Glück gibt es Zeugen, die bestätigen, was hier tatsächlich geboten wurde.
Also Vorsicht vor: Concept-Lehrinstitut Chemnitz!
Meine Forderung an Concept-Lehrinstitut H.-D- Jugel:
Unterrichtsverbot für diese Firma
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Wenn Ihnen diese Firma in den letzten knapp vier Jahren keine Rechnung oder Mahnung zukommen liesß, dann ist diese Forderung verjährt.
Fragen Sie mal einen Anwalt. Der wird Ihnen das bestätigen.
Falsch, die Verjährung beginnt am 01.01. des auf das Jahr der Rechnungsstellung folgenden Jahres zu laufen. Also, in diesem Fall am 01.01.2008
Das bedeutet, die Forderung wäre ab dem 01.01.2011 verjährt gewesen. Da im November 2010 ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, ist die Verjährung nun gehemmt.
Der Vorgang muss also in irgendeiner Weise geklärt werden.
Gehemmt ist sie durch eine Mahnung nicht. Durch eine Ratenzahlung oder Vergleichsverhandlungen schon. Ein Mahnbescheid unterbricht ebenfalls.
Eine einfache Mahnung hemmt nichts.
@ Martina Bellmann:
1.) Was haben denn die zuständigen Grundschulen dazu gesagt? So wie Sie das beschrieben haben, haben die denen ja wohl keine Stolpersteine in den Weg gelegt.
2.) Haben Sie damals mit einem Verantwortlichen dieses "Lehrinstitutes" über diese etwas seltsam anmutenden Lehrmethoden gesprochen?
Anwalt, Inkasso, Klage. Ich gehe schon davon aus dass die Gegenseite weiß was sie tut und die Verjährung rechtzeitig gehemmt wurde.
Davon abgesehen wurde ja eine Teilzahlung geleistet.
Na ja, nicht alles durcheinander bringen. Hemmung ist nicht eingetreten bis jetzt. Die Teilzahlung kam ja nicht von Schule, sondern von der Beschwerdeschreiberin. Das darf man nicht verdrehen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass, bevor man richtig am PC arbeitet, bei viele Kursen das 10-Fingern-Schreiben gelehrt wird. Was nun dafür benutzt wird (ob vorerst Schreibmaschine oder PC bleibt meiner Meinung dem Kursleiter selbst überlassen). Ich finde den Preis jedoch sehr happig und hoffe, dass sich das Problem für Sie schnell klärt. Wenn es nicht schon geklärt ist.