Meine Endabrechnung steht seit 01.12.2010 offen sowie meine 200-Euro-Vorauszahlung.
Trotz mehrmaligem Anschreiben per E- Mail kamen keinerlei Reaktionen zurück. Auch eine telefonische Anfrage vor ca. 14 Tagen verlief aussichtslos. Es wurde zwar eine Weiterleitung an die entsprechende, bearbeitende Stelle zugesichert, aber leider konnte ich bis zum heutigen Tag keinen Erfolg verzeichnen.
Ich empfinde es als eine Frechheit von TelDaFax, wie mit den Kunden verfahren wird.
Bestell-/Kundennummer: 2472467
Meine Forderung an TelDaFax:
Sofortige Erstellung der Endabrechnung sowie Rückzahlungen meines Sonderschlages zzgl. Verzugszinsen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich LETZTE MAHNUNG per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (!) setzen zur Überweisung des Guthabens. GANZ WICHTIG: mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 05.04.2011 beachten
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
Seit einer reichlichen Woche ist die Endabrechnung eingegangen, mit einer ausgewiesenen Gutschrift und sogar mit einen reichlichen Euro Verzugszinsen. Leider ist diese Gutschrift noch nicht auf meinem Konto.
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
Die Endabrechnung wurde erstellt. Aber das Geld steht noch aus (Gutschrift).
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
Das Geld wurde immer noch nicht überwiesen.
1) Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Teldafax den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen (z. B. selbst auch noch bei Teldafax kündigen) und Musterschreiben beachten:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
6) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Erstellung der korrekten Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
7) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
8) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf