Fehlende Gas-Endabrechnung von E wie Einfach

Nach Beendigung des Gasliefervertrages zum 28.02.2011 und sofortiger Mitteilung meines Zählerstandes warte ich bis zum heutigen Tag (04.04.2011) auf eine Endabrechnung.

Bei der Kundenhotline von E wie Einfach wurde mir mitgeteilt, dass die Endabrechnung noch nicht erstellt werden konnte, da der Gas-Umrechnungsfaktor durch den örtlichen Gasnetzbetreiber noch nicht mitgeteilt worden sei. Der örtliche Gasnetzbetreiber behauptete jedoch bei telefonischer Nachfrage, dass der Umrechnungsfaktor schon mitgeteilt worden sei.

Da ich eine Rückerstattung von deutlich überhöhten monatlichen Abschlägen erwarte, liegt es im finanziellen Interesse von E wie Einfach, eine mögliche Rückzahlung so lang wie möglich hinauszuzögern. Ich unterstelle deswegen, dass das Verhalten von E wie Einfach vorsätzlich ist, umso die Bilanzen zu schönigen und/oder mit unseren Geld zu arbeiten.

Mein Fall deckt sich zudem mit den Erfahrungen vom letzten Jahr und anderer (ehemaliger) Kunden von E wie Einfach, die die Rückzahlung eines positiven Guthabens erwarteten.

Für mich als Kunden ist es nicht möglich, die wahre Ursache der verzögerten Rechnungsstellung mit letzter Sicherheit zweifelsfrei zu ermitteln. Ich werde deswegen bei der Bundesnetzagentur und bei der Verbraucherzentrale Beschwerde gegen E wie Einfach einreichen.

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 1100422310, Vertragskontonummer: 220100305810

Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas:

Sofortige Erstellung einer Endabrechnung und umgehende Rückerstattung von zu viel gezahlten Gasgebühren

Antwort auf die Beschwerde vom 06.04.2011
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

Abteilung: Presse/PR

06.04.2011 | 15:03 Uhr

Sehr geehrter Herr Heise,

vielen Dank für Ihren Hinweis in der reclabox.

Es ist richtig, dass uns ein Umrechnungsfaktor Ihres Netzbetreibers vorliegt. Leider können wir diesen nicht für Ihren gesamten Abrechnungszeitraum verwenden. Aus diesem Grund haben wir eine erneute Anfrage gestellt, um Ihnen schnellstmöglich Ihre Abrechnung zukommen zu lassen.

Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
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Antwort auf die Beschwerde vom 06.04.2011
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

Abteilung: Presse/PR

11.04.2011 | 14:01 Uhr

Sehr geehrter Herr Heise,

wir konnten Ihr Anliegen nun mit dem Netzbetreiber klären, so dass Ihre Rechnung erstellt werden konnte. Diese geht Ihnen kurzfristig zu.

Wir hoffen, Ihre Beschwerde damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
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Wenn noch nicht geschehen, schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt.

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Danke für die Info. Werde E wie Einfach jetzt noch etwas Zeit geben, die Angelegenheit zu klären. Sollte es aber wieder nur ein hinauszögern sein, werde ich diesen Schritt mit dem Mahnverfahren unverzüglich in die Wege leiten und außerdem noch Zinsen verlangen.

Erst nachdem hier öffentlich eine Beschwerde gemacht wurde, konnte umgehend eine Endabrechnung erstellt werden. Unwissende warten wohl noch eine Zeit darauf. Ich kann jedem nur davon abraten, einen Vertrag mit dieser dubiosen Firma zu schließen.

Gab es eine Rückzahlung? Wie hoch?

Haben das selbe erlebt und warten nun seit drei Monaten auf unsere Abrechnung nach Gasanbieterwechsel. Werte auch am 28.2. durchgegeben. Bis heute 24.05.2011 KEINE RECHNUNG ERHALTEN, haben einen Abschlag von 179 € monatl. gezahlt und erwarten eine höhere Rückzahlung, da wir die Heizung vier Monate gar nicht betrieben haben. Haben zig mal angerufen und immer diese Auskunft, UMRECHNUNGSFAKTOR liegt nicht vor, jedoch hat Regionetz diesen Wert vor drei Monaten an die gesendet. Sehr dubiose Machenschaften und NICHT ZU EMPFEHLEN!

Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.