Auch wir sind TelDaFax auf den Leim gegangen und warten auf die Endabrechnung für 2010. Zudem sind wir in die Grundversorgung des Netzbetreibers zurückgefallen, da TelDaFax die Nutzungsentgelte nicht gezahlt hat und ihnen gekündigt wurde.
Also fordern wir neben der genannten Endabrechnung auch die Vorauszahlung ab 25.3.11 bis 31.1.12 sowie die 200,00 Euro Kaution zurück. Wir haben unsere Forderungen an TelDaFax geschickt mit der Bitte um Begleichung bis 21.4.11.
Da die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass diese Firma reagieren wird, wüssten wir gerne, wie man dann sinnvollerweise weiter verfährt.
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 3618844
Meine Forderung an TelDaFax:
Erstattung Restguthaben, Kaution und Vorauszahlung für 2011
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 12
1) Wegen der ausstehenden Schlussrechnung für 2010:
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
2) Wegen der Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages:
Auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale NRW und der Verbraucherzentrale Berlin (googeln) deren Artikel lesen und die Empfehlungen befolgen.
Ansonsten gelten auch hier die obigen Ausführungen zum Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 05.04.2011:
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax
Der Hinweis auf die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 05.04.2011 ist sehr gut.
SPIEGEL TV sucht für diese Woche Verbraucher, die noch Geld von TelDaFax erhalten und schon seit einiger Zeit darauf warten (Kaution, Vorauskasse, Jahresendabrechnung). Bitte wenden Sie sich an recherchespiegel-tv.de, wenn Sie für ein kurzes Interview zur Verfügung stehen würden. Wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf. Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus
Mit freundlichen Grüßen
SPIEGEL TV
Hier habt Ihr alle mal was zu lachen. So viel zum Thema "subjektive Wahrnehmung".
www.teldafax.de/index.php?id=154
Aber Vorsicht, bitte nicht totlachen!
@ RB-6010418
DANKE - HaHaHa - lange nicht mehr so gelacht - sollte als "Witz des Jahrzehnts" auf youtube seinen Platz finden.
Nur wenn man die heutige Meldung im Handelsblatt liest, wird möglicherweise den zigtausend "Kunden" von TelDaFax, die allesamt noch auf ihr Geld warten, das Lachen im Halse stecken bleiben:
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/zar-und-gott-in-einer-person/4038102.html
Hier nun die Emailreaktion von TelDaFax. Muss ich nun die ganzen Monate warten und hoffen (vermutlich umsonst), dass irgendetwas passiert? Unglaublich dieser Laden.
Sehr geehrte Frau Finger,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag bei reklabox.de mit dem Titel „ Endabrechnung für 2010 und Rückzahlung für 2011“ Stellung und entschuldigen zunächst in aller Form für die entstandene Verzögerung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, sowohl sämtliche Anfragen unserer Kunden, als auch alle Anfragen unserer Partner, schnellstmöglich zu bearbeiten. Dass uns dies in Ihrem Falle nicht gelungen ist bitten wir zu entschuldigen.
Wir sind verpflichtet, für die Erstellung einer Schlussrechnung den Zählerstand zu verwenden, den uns Ihr zuständiger Netzbetreiber meldet. Dieser hat bis zu 28 Tage Zeit, uns den End-Zählerstand Ihrer Lieferstelle mitzuteilen – unabhängig davon, ob er den Zählerstand schätzt oder von Ihnen geliefert bekommt.
Sobald wir alle Daten haben, werden wir Ihre Schlussrechnung schnellstmöglich, innerhalb von 8 Wochen, erstellen. In Einzelfällen kann das Erstellen der Schlussrechnung auch bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Der geleistete Sonderabschlag in Höhe von 200,00 Euro wird, sofern er nicht bereits zu Beginn des Vertrags erstattet wurde, mit der Schlussrechnung verrechnet.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan R.
Customer Care
Eine E-Mail von TDF habe ich als Kommentar angefügt.
Es kam eine E-Mail von TelDaFax, die habe ich unten angefügt. Heute habe ich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt.
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
Die Firma hat nicht reagiert. Der Mahnbescheid ist zugestellt und bisher noch kein Widerspruch eingegangen. Nach Ablauf dieser Frist schicke ich den Erlass auf Vollstreckungsbescheid los.
1) Kommentar vom 17.05.11, 20.58 Uhr, zur Teldafax-Beschwerde "Teldafax zahlt Kaution nicht aus" beachten:
de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927
2) die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
3) Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes Siegburg, Ruf: 02241 / 305 - 333, -334, -337, -327;
Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes Siegburg, Ruf: 02241 / 305 - 127.