Mitte September wurde mit TelDaFax ein Stromliefervertrag abgeschlossen.
Dieser Vertrag kam nicht zustande.
Ich hatte einen Tarif mit Vorauskasse gewählt und auch den vollen Betrag fristgerecht überwiesen. Ein Sonderabschlag von 200 Euro war zum 15.10.2010 fällig. Dieser wurde bezahlt. Die Rechnung an sich über die Jahresgebühr von 400 Euro wurde ebenfalls bezahlt. Fällig war diese am11.10.2010. Am 20.12.2010 wurde diese Rechnung über 400 Euro storniert.
Nachdem ich einige Zeit auf die Rückzahlung gewartet habe und keine Rückzahlung erfolgte habe ich am 01.03.2011 die Fa. Teldafax per Einschreiben gebeten mir bis zum 12.03.2011 die nicht zurückerstatteten 600 € zurück zu zahlen. Diese Frist ist mittlerweile abgelaufen und eine Reaktion von Seiten Teldafax ist nicht erfolgt.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass TelDaFax seit Mitte Oktober von mir 600 Euro hat und dies nicht zurück überweist.
Bestell-/Kundennummer: ReNr 1232010540482; KdNr 4165713
Meine Forderung an TelDaFax:
Erstattung der Vorauszahlung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011:
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130210724810810/teldafax
Ansonsten: "LETZTE MAHNUNG" per Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung (zehn Tage mit DATUM des Geldeingangs) und Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Der o. a. Link von Herrn Oetker auf die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011 ist meines Erachtens sehr hilfreich.
Ansonsten gilt – haben Sie offensichtlich ja schon gemacht - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Überweisung des Guthabens.
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Hier habt Ihr alle mal was zu lachen. So viel zum Thema "subjektive Wahrnehmung".
www.teldafax.de/index.php?id=154
Aber Vorsicht, bitte nicht totlachen!
@ RB-6010418
DANKE - HaHaHa - lange nicht mehr so gelacht - sollte als "Witz des Jahrzehnts" auf youtube seinen Platz finden.
Nur wenn man die heutige Meldung im Handelsblatt liest, wird möglicherweise den zigtausend "Kunden" von TelDaFax, die allesamt noch auf ihr Geld warten, das Lachen im Halse stecken bleiben:
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/zar-und-gott-in-einer-person/4038102.html
Ich habe eine Mail der Fa. Teldafax bekommen. Darin wird eine Zahlung angekündigt. Das Geld ist bisher aber noch nicht auf meinem Konto.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
Ein Mahnverfahren wurde eingeleitet. Ob das bei der Insolvenz noch hilft?