Patentamt informiert über abgelaufene Marke absichtlich zu spät?

Vor ca. zehn Jahren habe ich eine Marke beim Patentamt registriert - und bekomme nun ein Schreiben, die Schutzdauer der Marke sei bereits im vorigen Dezember abgelaufen, ich könne sie aber gegen einen Zuschlag von 50 E auf den normalen Verlängerungspreis (750 E) erhalten.

Dieses Geschäftsgebaren scheint darauf ausgerichtet, Zusatzgebühren zu "erwirtschaften". Was stattdessen richtig wäre: Den Markeninhaber rechtzeitig an den Ablauf seiner Marke erinnern.

Auf diese Frage telefonisch angesprochen, wurde vom Sachbearbeiter lachend erklärt, dass sei "im Computer so programmiert". Nun ist die Aufgabe des Amtes ja nichts anderes, als das Register zu führen, die Recherche nach gültigen Marken ist nicht seine Sache.

Für welche andere Aufgabe als die Erinnerung an die Fristen existiert das Amt überhaupt? Es wäre dann wohl einfacher, die Behörde aufzulösen und auf ein rein computergesteuertes Verfahren umzustellen.

Meine Forderung an Deutsches Patent- und Markenamt:

Einführung eines sinnvollen Verfahrens - oder Auflösung der Behörde

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 74 Tagen und 20 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Mit der Registrierung eines Patentes wird man auf folgendes hingewiesen:

a) Ablauf- und Verlängerungsfristen

b) Entstehende Kosten, Gebühren etc.

Wenn Ihr Personalausweis oder Reisepass abläuft, werden Sie von der Meldebehörde auch nicht davon in Kenntnis gesetzt.

Mit einem elektronischen Kalender, wie es sie heute auf jedem PC und Handy gibt, dürfte es wohl kein Problem sein, einen Termin einzustellen, auch wenn der erst in zehn Jahren ist.

Sie müssen sich halt selbst ein bisschen organisieren. Ist ja wohl nicht zu viel verlangt, oder?

Persönliche Kommentare über meine Selbstorganisation sind hier fehl am Platze. Es geht darum, ob das Verfahren des Amts grundsätzlich Sinn macht.

Bei Reisepass o. ä. ist es ja mein Nachteil, wenn ich ihn nicht mehr nutzen kann. Hier aber verschafft sich das Amt einen Gebührenzuschlag von 50 E - ohnehin eine stolze Summe - indem es den Termin verstreichen lässt.
Für solche Gebaren hat die staatliche Verwaltung nicht das Mandat des Bürgers.

Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob ein Verfahren von Amts wegen Sinn macht oder nicht.
S i e haben einen Termin verstreichen lassen und beklagen sich, dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. S i e hätten das bei einer vernünftigen Planung und Organisation vermeiden können.

Also was wollen Sie überhaupt? S i e können ja auch auf eine Verlängerung verzichten. Dann entstehen Ihnen die Kosten ja nicht.

Es geht präzise um das Verfahren des Amts, nicht um meine persönliche Lage oder Wünsche.
Bitte lesen Sie auch die Forderung, bevor Sie kommentieren, lieber reclabox-Kollege 5815223. Das steht dort klar.

Weil Beschwerdeführer einen Termin verschlafen hat, fordert er die Auflösung des Patentamtes.
Kein Kommentar - es könnte beleidigend aufgefasst werden.

Habe schon verstanden, dass in Reclabox vor allem jene kommentieren, die (ggf. vor ihrer Pensionierung/Freisetzung) selbst genau die Fälle verursachten, die hier kritisiert werden.

Kollege RS, gern wiederhole ich auch für Sie persönlich:
Der konkrete Fall ist ein _Anlass_, um die Prozesse des Amtes _grundsätzlich_ zu hinterfragen.

Offenbar ist das Amt ja sehr gut dafür organisiert, die Fälligkeit der Termine nachzuhalten (wiederum hat es auch nicht viel mehr zu tun) - warum wird dann zum Schaden des Bürgers dieser verspätet benachrichtigt?
Wie ist die Gebühr von 50 E für diesen Vorgang legitimiert?

@ReclaBoxler-1424491:

Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder können oder Sie wollen's nicht kapieren!

Kollege 3763981, was ich hier kritisiere, ist wohl begründet. Wenn Unternehmer mit ihren Kunden so umgingen, wie das Patentamt mit dem Markeninhaber hier, dann wäre die Wirtschaft schnell am Boden. Wem das Abstraktionsvermögen fehlt, zwischen grundlegenden Verfahren und persönlichen Bewertungen zu unterscheiden, der sollte sich aus solchen Dingen einfach heraus halten.

Richtig! Wer eine andere Ansicht hat, der soll die Klappe halten oder nach drüben gehen.

Ich finde es auch immer eine Zumutung, dass mich das Kraftfahrtbundesamt nicht auf meinen ablaufenden TÜV schriftlich hinweist. Die Polizei hat ja auch die Kapazität, wegen der abgelaufenen Plakette Strafzettel zu verteilen.

Und mein Supermarkt weißt mich auch nicht darauf hin, wenn meine Lebensmittel im Kühlschrank das Mindesthaltbarkeitsdatum überschreiten, das ist doch nur Berechnung, damit ich das Zeugs wegwerfen und dort was Neues kaufen muss. Dieses Vorgehen sollte nun wirklich mal unterbunden werden!

Wer die Ironie findet, darf sie behalten.

@ ReclaBoxler-1424491: Ihre Beteuerungen nützen gar nichts, Sie veranstalten hier nur noch Rückzugsgefechte. Ich bleibe dabei, Sie kriegen's einfach nicht auf die Reihe! Was ist denn nun dabei, wenn Sie einfach gestehen: "Hey Leute, ich habe mich in meinem Wahn verrannt und bitte vielmals um Entschuldigung!"

Einfach die ursprüngliche Beschwerde lesen - dort geht es nicht um Termine, sondern um das Geschäftsgebaren des Patentamtes.

Alle, die hier diese Frage auf persönliche Eigenschaften hin verdrehen möchten, haben wohl vor allem mit ihren eigenen Geistern zu kämpfen.

Die staatliche Verwaltung dient dem Bürger - sie ist nicht gottgegeben und hat ihre Prozesse vernünftig und sachgemäß zu gestalten.

Zitat:
"Die staatliche Verwaltung dient dem Bürger - sie ist nicht gottgegeben und hat ihre Prozesse vernünftig und sachgemäß zu gestalten."

Und wenn sie sich auf den Kopf stellen:
Sie hat nicht die Schusseligkeit der Bürger (speziell Ihre Schusseligkeit) zu unterstützen.

Wer nicht lesen kann, soll es sein lassen, eine reclabox-Eingabe ist ja keine Bewerbung, vom aktuellen Hartz4-Pensionärs-Stammtisch hier zustimmende Kommentare zu bekommen.

Also, ich warte auf den Kommentar des Patentamts, wie sie in Zukunft mit ihren Kunden umgehen werden, und werde Kommentare der o. g. Art nun ignorieren.

Es erfolgte bisher keine Reaktion des Patentamts.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ist die Beschwerde ernst oder ironisch gemeint?