TelDaFax spielt auf Zeit bei der Rücküberweisung

Troisdorf

Hatte mal zwei Verträge mit Teldafax, den einen habe ich vertragsgemäß zum 31.01.2011 gekündigt und auch schriftlich bestätigt bekommen. Für die Gaslieferung zum Kündigungstermin sind € 740 Verbrauch angefallen, ca. € 750 beträgt mein Guthaben bei Teldafax, da von einem völlig unrealistischem Vorverbrauch ausgegangen worden war und dies trotz mehrfacher Schreiben nicht geändert wurde. Egal, man bekommt es ja zum Vertragsende zurück, dachte ich.

Da Teldafax zum Jahresende 2010 immer weiter in unangenehme Schlagzeilen rückte, habe ich zum Vertragsende den Verbrauch abgelesen und ihn Teldafax sofort auf zwei verschiedenen Ebenen, ebenso dem Netzbetreiber und den örtlichen Stadtwerken per Einschreiben/Rückschein sowie Fax mitgeteilt. Damit sollte den üblichen Verzögerungstaktiken: "Wir haben noch keine Mitteilung des Netzbetreibers bzw. des örtlichen Versorgers über den Verbrauch erhalten", vorgesorgt werden.

Da ich bei Wohnortwechsel schon einmal sechs Monate auf die Rückzahlung eines Guthabens bei TelDaFax gewartet habe (mit tollen Tricks - aber das ist eine andere Geschichte), habe ich die Firma 14 Tage nach Ablesedatum in Verzug gesetzt und dann das Mahnverfahren über das Mahngericht eingeleitet. Zustellung war am 15.03.2011 und sieh da, ich erhielt am 21.03.2011 eine Rechnung, die sogar korrekt war!

Leider aber bis heute nicht das Geld. Denn, wen wundert es, man hat doch meine Bankverbindung vergessen, obwohl laufend monatliche Abschlagszahlungen für die Stromlieferung von Teldafax dort eingehen. Man bittet um Mitteilung über die Hotline oder online über das Kundenportal. Über die Hotline sage ich jetzt nichts, dort ist wie immer nur ein Band geschaltet (Haupteinnahmequelle, ich vermute). Online geht's leider auch nicht, weil, wie ich geschätzte 1000 mal feststelle, ich mein Kundenpasswort, obwohl immer wieder neu angefordert und korrekt eingegeben, nicht angenommen wurde (ich habe es aber per Screenshot dokumentiert). Zum Glück habe ich am Tag des Rechnungserhalts meine Bankverbindungsdaten an TelDaFax gefaxt - das ist bei deutschen Gerichten rechtssicher!

Natürlich wurden ab dem 15.02.2011 6,12 % Zinsen auf mein Guthaben fällig und werden jetzt per Vollstreckungsbescheid (weil die Firma wohl auch zu ignorant ist, gegen eine Mahnung Widerspruch einzulegen) eingefordert. Aber möglicherweise sind die gar nicht ignorant oder unfähig, sondern nur dreist, denn vielleicht ist auch überhaupt nichts mehr da zu holen in dem Laden. Wir werden sehen.

Ach ja, nur der Vollständigkeit halber, ICH KANN TELDAFAX NICHT EMPFEHLEN!

Bestell-/Kundennummer: 3566932

Meine Forderung an TelDaFax:

Überweisung des Guthabens von € 747,15 seit über zwei Monaten fällig!

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 72 Tagen und 14 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

An ReclaBoxler-7573187
Bitte erst lesen - dann kommentieren. Nichts für ungut!

Hier habt Ihr alle mal was zu lachen. Soviel zum Thema "subjektive Wahrnehmung".

www.teldafax.de/index.php?id=154

Aber Vorsicht, bitte nicht totlachen!

@7573187, Herr Ernst machts doch richtig. Was soll Teldafax daran verdienen? Die gerichtliche Mahnung läuft doch schon. Teldafax bekommt es doch gar nicht auf die Reihe, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Also erst lesen, dann nochmal lesen und dann nicht kommentieren!

@ Anwalts Liebling
Danke, ich dachte schon, ich wäre im falschen Forum ("wie beuge ich intellektueller Schlichtheit vor").

Das übliche Teldafax-Spiel geht weiter (das hatte ich ja schon einmal) mit Teil 2 des Dramas: "...wir haben unsere Buchhaltung beauftragt...". Als nächstes kommt Teil 3 (nachdem mal wieder eine oder zwei Wochen vergangen sind, natürlich ohne Geldeingang): "...wir werden umgehend unsere Buchhaltung kontaktieren, um das Problem zu lösen..." und schicken wochenlang ihre lahmste Schildkröte zur Buchhaltung los, die vermutlich in Timbuktu-Nord liegt. So gehen Wochen und Monate ins Land und der zinslose Kredit kann weiter genutzt werden. Da ich aber, wie schon geschildert, TELDAFAX vom 14.02. an in Verzug gesetzt habe und nur noch auf den Vollstreckungsbescheid warte, dürfte dieser Kredit nicht so preiswert sein. Hoffentlich hält TELDAFAX solange durch! Hier zur Erbauung die Nachricht vom 12.04.: Sehr geehrter Herr Ernst, in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel „TelDaFax spielt auf Zeit bei der Rücküberweisung“ Stellung. Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstattung Ihres Guthabens in Höhe von 747,15 Euro aus der Schlussrechnung gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Unsere Buchhaltung wurde mit der Überweisung des Guthabens beauftragt. Sie werden sicherlich in Kürze einen entsprechenden Zahlungseingang feststellen. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Abdurrahman Y. Customer Care TelDaFax SERVICES GmbH Mottmannstr. 2 53842 Troisdorf Telefon: 0180 / 400 10 20* Telefax: 0180 / 400 10 90* Homepage: www.teldafax.de

Natürlich kündigt Teldafax die Überweisung des Guthabens "in Kürze" an. Das gehört zur Firmenstrategie, um den Kunden erst mal wieder für ein paar Wochen ruhig zu stellen. Wahrscheinlich fehlt ihnen immer noch die Bankverbindung, die am 24.03.2011 per Fax sowie über das plötzlich geöffnete Kundenportal (Premiere) am 05.04.2011 per Kontaktmail an Teldafax gesandt wurde, obwohl diese sich nicht verändert hat und ein weiterer Vertrag bei Teldafax hierüber bedient wird. Leider habe ich noch keinen Bescheid vom Mahngericht über den Stand des Vollstreckungsbescheides. Ich werde auf alle Fälle Guthaben und Kosten vollstrecken lassen!

Hurra, heute kam Geld von TelDaFax: Statt 747,15 aber nur 51.
Deckt ja gerade die Kosten für den Mahnbescheid und ein paar Einschreiben/Rückschein. Die Spannung steigt.

PS. Natürlich gibt's keine Erklärung.

Das Spiel geht weiter: Teldafax überweist am 19.04.2011 € 51 auf mein Konto - statt 747,15. Warum wohl? Niemand weiß es. Keiner erklärt es, aber danke, sehr freundlich. Den Rest bitte auch! Und da soll keine Methode hinter stecken?

Keine Reaktion, keine Erklärung. Der Kunde interessiert Teldafax trotz gegenteiliger Beteuerungen überhaupt nicht. Ich habe jetzt den Sachverhalt zusätzlich der Bundesnetzagentur zugeleitet. Die Staatsanwaltschaft wartet auch noch.

Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

Hallo Herr Ernst,
wie ist es bei Ihnen weiter gegangen? Ich bin selber auch im Mahnverfahren gegen Teldafax. Auf meinen Mahnbescheid hat Teldafax auch nicht reagiert. Nun ist der Vollstreckungsbescheid raus.

Keine Reaktion von Teldafax. Es wurden am 19.04.2011 € 51 auf mein Konto kommentarlos überwiesen. Da dies 1/15 des durch Teldafax selbst errechneten Guthabens in Höhe von 747,15 ist, dürfte der Tatbestand des Betruges erfüllt sein. Ich werde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. @ Frau Anne D.: Vollstreckungsbescheid ist beantragt, habe aber noch keinen Rücklauf. Aufgrund einer Rückfrage des Mahngerichtes verzögerte sich die Angelegenheit um mindestens vier Wochen. Ebenso hat sich die Bundesnetzagentur auch noch nicht gemeldet - aber die dürfte aufgrund Teldafax mittlerweile überlastet sein. Herzliche Grüße, ich melde mich, sobald sich eine Änderung des Sachstandes ergibt.

Da TelDaFax sich immer noch nicht rührt, habe ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bonn erstattet. Hier mein Schreiben (Personalien gekürzt): 11.05.2011 An die Staatsanwaltschaft Bonn Herbert-Rabius-Str. 3 53225 Bonn Strafantrag und -anzeige gegen namentlich nicht bekannte Verantwortliche der Fa. TelDaFax Energy GmbH bzw. TelDaFax Holding GmbH in 53842 Troisdorf, Mottmannstraße 2 Sehr geehrte Damen und Herren, Am 01.02.2010 wurde ein Vertrag zur Gaslieferung zwischen mir und der im Namen und Auftrag der TelDaFax Energy GmbH handelnden TelDaFax Services GmbH wirksam, den ich zum 31.01.2011 fristgerecht und rechtswirksam kündigte. Die Gaslieferung für den Versorgungszeitraum musste im Voraus bezahlt werden (€1488.--) zzgl. einer Kaution (€200.--). Daraus ergab sich eine erhebliche Überzahlung des tatsächlichen Verbrauchs. Diese Kündigung wurde mir von TelDaFax Services mit elektronischer Post vom 04.11.2010 bestätigt (Anlage 1). Am 01.02.2011 nahm ein anderes Unternehmen die Gaslieferung auf. Trotz sofortiger Zuleitung des Zählerstandes zum Vertragsende 31.01.2010 an TelDaFax, an den Netzbetreiber und an den örtlichen Gasversorger und trotz mehrfacher Aufforderung, die Abschlussrechnung zu erstellen und das Guthaben zurückzuzahlen (alle Schreiben per Einschreiben/Rückschein und zusätzlich per Fax dokumentiert), nahm sich TelDaFax viel Zeit zur Erstellung der Abschlussrechnung; diese ging bei mir am 24.03.2011, mit Datum vom 21.03.2011 (Anlage 2), ein. Die Rechnung scheint korrekt und weist ein Guthaben für mich von € 747,15 aus. Mit der Rechnung bat man mich um die Bekanntgabe meiner Bankverbindung, obwohl diese durch einen anderen Vertrag TelDaFax hinreichend bekannt sein dürfte. Ich tat dies sofort per Fax, da die alternativ angebotene „Hotline“ nur eine Bandansage lieferte und das Kundenportal dauerhaft gesperrt war. Ich unterstelle TelDaFax absichtliches Vorgehen zur Verzögerung der Rücküberweisung von Kundenguthaben. Da ich drei Wochen später immer noch keinen Geldeingang auf meinem angegebenen Konto verzeichnen konnte, wandte ich mich an das Internet-Beschwerdeforum www.reclabox.com, worauf tatsächlich eine Reaktion per elektronischer Post an mich (üblich ist es, dass betroffene Beschwerdeadressaten direkt in das Forum posten) erfolgte (Anlage 3). Obwohl mir in dieser Post vom 12.04.2011 von TelDaFax ein entsprechender Geldeingang avisiert wurde, geschah bis zum 19.04.2011 erstmal nichts. Am 19.04.2011 verzeichnete ich einen Eingang in Höhe von € 51.-- zu der betreffenden Vertragsnummer; ich habe dazu keine Erklärung von TelDaFax bekommen, wozu diese Überweisung diente (Anlage 4). Ich habe bis zur Erstellung dieser Strafanzeige keinen weiteren Geldeingang und auch keine, wie immer geartete Erklärung der Firma TelDaFax erhalten. Es steht also immer noch ein Guthaben von €695,15 zur Rückzahlung aus. Entweder ist TelDaFax nicht zahlungsfähig und/oder will mein Guthaben mit betrügerischer Absicht behalten bzw. verzögern. Es ist keine Kommunikation mit TelDaFax möglich, d. h., Kundenschreiben, elektronisch oder per Einschreiben sowie telefonische Kontaktaufnahme oder per nunmehr wieder zugänglichem Kundenportal, bleiben ohne Reaktion. Zur Sicherung meiner Ansprüche habe ich zeitgleich das Mahnverfahren über das Mahngericht Hagen beantragt; dem Mahnbescheid wurde nicht widersprochen. Der Vollstreckungsbescheid wurde daraufhin von mir beantragt; ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Da hier erkennbar keine Unstimmigkeit zwischen Kundenforderung und Rechnungserstellung besteht, dürfte das Zurückhalten meines Guthabens Straftatbestände erfüllen. Ich stelle Strafantrag für alle sich rechtlich ergebenden Fälle! Mit freundlichen Grüßen

Handelsblatt vom 11.05.2011:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bei-teldafax-werden-boecke-zu-gaertnern/4156742.html

Hallo Herr Ernst,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sehr interessant auch ihr ausführlicher Brief an die Staatsanwaltschaft.

Bei mir läuft nun auch der Vollstreckungsbescheid. Ende nächster Woche läuft dieser aus. Anschließend werde ich Antrag auf Vollstreckung beim Amtsgericht stellen. Bitte halten Sie mich auf dem Laufenden, wie es bei Ihnen weiter gegangen ist. Ich werde gleiches tun.

@ Anne D.: Wird gemacht! Ich melde mich hier wieder, sobald es Änderungen gibt.

Leider ist von TelDaFax keine Lösung in Sicht. Ich verhandele gerade mit meiner Bank über die Rücklastschrift meines damaligen Abschlages im Februar 2010. Ein grandioser Tipp von B. Kartage aus diesem Portal. Meine (online-) Bank zickte erwartungsgemäß erheblich - hat aber nach zahlreichen Textbaustein-Mails doch noch zu einem persönlichen Anruf einer "Problemfall"-Sachbearbeiterin zurück gefunden. Die Angelegenheit ist angestoßen, wenn alles gut läuft, wird der "Abschlag" an TELDAFAX zurück gebucht, weil ich dieser Lastschrift jetzt widersprochen habe (siehe §676b BGB und BGH-Urteil von 2000). Sollte es auf diese unkonventionelle Weise klappen, baue ich B. Kartage ein Denkmal. PS: Meine Anwältin hat jetzt den Vollstreckungsbescheid und die Frist zum Einspruch ist heute verstrichen. Doppelt moppeln hält besser! Von der StA Bonn habe ich noch keinen Rücklauf.