Ich habe ab dem 01.12.2009 Strom von FlexStrom als Jahrespaket von 2400 kWh (2400 Herbstaktion 2009) mit jährlicher Zahlungsweise (478,68 inkl. Bestprice Garantie) bezogen und zum 01.10.2010 wegen eines Umzugs den Tarif gewechselt.
Den Zählerstand habe ich FlexStrom mitgeteilt. Dieser ist in der Schlussrechnung, die ich am 10.02.2011 (über vier Monate später) erhalten habe, auch richtig vermerkt. Jene ist, um dies anzumerken, absolut undurchsichtig und nicht nachvollziehbar für den Verbraucher.
Nun wurde der Verbrauch nach einem sogenannten Standardlastprofil berechnet, zu dem mir nach Kontaktaufnahme mit dem Service-Team übrigens keine nähere Auskunft gegeben werden konnte oder vielleicht wollte.
Ich soll nach der Schlussrechnung nun nicht, wie mir eigentlich versichert wurde, den Anteil bezahlen, den ich verbraucht habe (648,0 kWh), sondern eben jenen, den das Standardlastprofil vorgibt. Dies wären in meinem Fall 1986,7 kWh, also 1338,7 kWh über meinem tatsächlichen Verbrauch. Dadurch wird mir eine Summe von 223,56 € unterschlagen.
Fazit ist, dass der Zählerstand, den ich übermittelt habe und der ja auch in der Rechnung vermerkt ist, nicht berücksichtigt wird.
Bestell-/Kundennummer: 900001176463
Meine Forderung an FlexStrom:
Korrekte Endabrechnung nach tatsächlichem Verbrauch
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Bisher habe ich leider keine Antwort von FlexStrom erhalten.
Habe noch immer keine Antwort von FlexStrom erhalten. Zu meinem Zweifel an deren Seriosität muss ich mich wohl längst nicht mehr äußern.
Hallo Herr (?) Hertel,
mir scheint, Sie tun der Fa. Flexstrom AG Unrecht! Sie haben ein 2.400er Paket gekauft, für das sie einen Festpreis bezahlt haben.
Nach zwöolf Monaten wäre regulär abgerechnet worden; bei Mehrverbrauch hätten Sie für den Verbrauch über 2.400kWh zuzahlen müssen, bei einem Verbrauch unter 2.400kWh wäre der nicht verbrauchte Anteil verfallen (d. h. nicht verbraucht, aber trotzdem bezahlt).
Wenn Sie jetzt wegen Umzugs eine Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten haben, dann gilt damit doch nicht automatisch eine Abrechnung nach Verbrauch. Würde man das Paket einfach zeitanteilig abrechnen, dann müssten Sie für zehn Monate, statt zwölf Monaten zahlen, also 2.400kWh / 12 *10 und das wären 2.000,- kWh Paketverbrauch. Da der Verbrauch aber im Jahr schwankt (z. B. durch Sommer/ Winter) rechnet Flexstrom über einen Durchschnittsverbrauch ab, das sogenannte Standardlastprofil. Und dabei zahlen Sie dann nur für 1.986,7kWh und nicht 2.000kWh, wie es bei zeitanteiliger Abrechnung wäre.
Die legendäre Flexstrom AG handelt äußerst unseriös, was die vielen Bonusbeschwerden überdeutlich zeigen, aber in Ihrem Falle finde ich die Abrechnung o. k.
Gruß
H. Preuß
Ich muss sagen, dass ich es in keinster Weise okay finde, da mir von FlexStrom versichert wurde, dass der nicht verbrauchte Anteil zurückgezahlt wird. Und das sollte man dann auch verlangen dürfen.