Doppelter Schaden durch TelDaFax.
In Aachen hat die STAWAG Netz als lokaler Netzbetreiber der Strom- und Gasnetze ebenfalls den Lieferrahmenvertrag mit TelDaFax zum 1. Mai 2011 gekündigt. Dadurch werde ich zum mehrfach-Geschädigten durch TelDaFax:
Der erste Schaden entstand unmittelbar nach Vertragsabschluss, denn TelDaFax versäumte Kündigungsfristen und startete die Strom- und Gaslieferung für mein Haus zwei Monate zu spät. Ich musste in diesen zwei Monaten die teure Grundversorgung des örtlichen Versorgers für Strom und Gas bezahlen, was ein nicht unerheblicher Preisunterschied zu günstigeren Tarifen bei einem Ein-Familien Reihenhaus ist.
Der zweite Schaden entsteht nun durch die Kündigung des Rahmenliefervertrages der STAWAG Netz mit TelDaFax. Denn ich habe bis Dezember 2011 den gesamten Bedarf des Hauses für Strom und Gas bereits im Voraus bezahlt (dies sieht ein TelDaFax Tarif vor) und durch die Kündigung des Rahmenliefervertrages für Aachen muss ich ab dem 1.Mai 2011 die teure Grundversorgung des örtlichen Verbrauchers zahlen.
Ich bezahle also bis Dez. 2011 (das sind acht Monate) für Strom und Gas doppelt, selbst wenn ich aus der teuren Grundversorgung des örtlichen Versorgers aussteige und zusätzliche (zu den bestehenden TelDaFax Verträgen) Strom- und Gaslieferverträge eingehe.
Obendrein sehen die TelDaFax Verträge die Rückzahlung eines Betrages bei Vertragsende vor. Auch diese Rückzahlung muss ja erfolgen. Noch habe ich den genauen Schaden für mich nicht errechnet, da ich noch nicht die Zählerstände abgelesen und die mir noch zustehenden Kilowattstunden bestimmt habe. Er dürfte aber um die 1.500 Euro liegen, vielleicht etwas mehr oder weniger.
Mich interessiert nun folgendes: Wie kann ich von TelDaFax eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages für die Monate Mai - Dez. erwirken?
Gibt es Sammelklagen von weiteren Geschädigten in Aachen und/oder anderen Kommunen, denen man sich anschließen kann?
Meine Forderung an TelDaFax:
Rückerstattung für bereits gezahlte Strom- und Gaslieferungen, die nicht ausgeliefert werden können
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:
www.vz-bawue.de/UNIQ130294394828629/link858811A.html
und:
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Viel Glück!
Wenn noch nicht geschehen: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!
Wie oft muss man hier eigentlich noch reinschreiben, dass es Sammelklagen in Deutschland nicht gibt.
Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"
http://www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html
Http://www.facebook.com/pages/Netzbetreiber-sperren-Teldafax-Endlich-Aber-was-nun/166457110074791?ref=ts
Sammelbecken für Betroffene
Stehe vor dem gleichen Problem mit meinem Stromliefervertrag.
Http://www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
TelDaFax: RETTE SICH, WER KANN!
Handelsblatt vom 26.04.2011:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/teldafax-stellt-phantomrechnungen/4101180.html
Mein TelDaFax-Albtraum: http://de.reclabox.com/beschwerde/37893-teldafax-troisdorf-keine-guthaben-rueckerstattung-und-keine-kuendigungsbestaetigung
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.