Keine Abschlussrechnung erhalten

Stromio GmbH
Düsseldorf

Mein Problem ist, dass ich von Stromio keine Abschlussrechnung bekomme. Der Vertrag wurde Ende November 2010 gekündigt. Ich habe den Zählerstand geschickt, was mir auch bestätigt wurde.

Ich habe angerufen (ca.zehn Mal), E-Mails geschrieben und Briefe geschrieben. Nichts ist passiert.

Da dies der alte Vertrag meiner WG war und ich noch einen Folgevertrag dort habe, habe ich jetzt per Postfacheinwurf meine Einzugsermächtigung zurückgerufen und eine Frist bis zum 26.04.2011 gesetzt. Wenn bis dann nicht endlich die Abschlussrechnung kommt, ist der andere Vertrag auch gekündigt.

Bis dato keine Reaktion.

Bestell-/Kundennummer: 10201051

Meine Forderung an Stromio:

Sofortiger Erhalt der Abschlussrechnung mit Zahlung des Überschusses

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Auf einmal bekam ich eine schnelle Antwort und Problem ist gelöst.