Stromio - Abbuchung trotz widerrufener Einzugsermächtigung

Stromio GmbH
Düsseldorf

Stromio - BestellNr. 10290297/Vertragskonto: 121552699

Wir haben über Verivox am 30.11.10 zum Stromanbieter Stromio gewechselt. Am 09.12.10 erhielten wir ein Begrüßungsschreiben mit dem voraussichtlichen Liefertermin 01.02.11.

Nachdem uns unser Grundversorger mitgeteilt hat, dass Stromio die Vertragskündigung wieder zurückgezogen habe, haben wir mehrmals versucht, Stromio zu erreichen. Mehrere E-Mails blieben unbeantwortet.

Daraufhin haben wir am 11.01.11 per E-Mail Frist bis 12.01.11 gesetzt, um mit uns in Kontakt zu treten und die Angelegenheit zu klären. Andernfalls würden wir uns gezwungen sehen, vom Vertrag zurückzutreten. Keine Reaktion von Stromio.

Am 05.02.11 erhielten wir die Vertragsbestätigung von Stromio mit viel zu hoch berechneten Abschlägen. Wir sandten sofort wieder ein Mail, dass wir per E-Mail am 11.01.11 vom Vertrag zurückgetreten sind und wir die Abschläge nicht anerkennen.

Wir schrieben: "Sollten Sie auf dieses Mail wieder nicht reagieren und am 01.03.2011 von unserem Konto 70,00 Euro Abschlag abbuchen, werden wir die Lastschrift auf Ihre Kosten zurück buchen. Ihre Lesebestätigung betrachten wir dann als Einverständnis sowohl zur Rückbuchung als auch zur Vertragsauflösung per 12.01.11. In diesem Fall erlischt natürlich gleichzeitig die Einzugsermächtigung."

Die automatische Lesebestätigung haben wir zwei Tage später erhalten. Am 01.03.11 und 01.04.11 wurde dann von unserem Konto der Abschlag abgebucht. Weitere E-Mails blieben unbeantwortet.

Daraufhin haben wir die Lastschrift zurück buchen lassen. Vier Tage später bekamen wir eine Mahnung mit 13 Euro Gebühren.

Verivox gibt einen Jahresbetrag von 583 Euro an. Stromio berechnet aber 840 Euro, d. h. der monatliche Abschlag ist um 22 Euro zu hoch. Wir sind der Meinung, dass aufgrund unseres Widerrufs vom 11.01.1 kein Vertrag zustande gekommen ist und haben nun Stromio angedroht, Strafanzeige wegen Betruges (Abbuchung ohne Einzugsermächtigung) zu erstatten.

Bestell-/Kundennummer: Stromio - BestellNr. 10290297/Vertragskonto: 121552699

Meine Forderung an Stromio:

Bestätigung des Widerrufs bzw. sofortige Vertragsauflösung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Habe letzte Woche auch eine Mahnung von Stromio bekommen. Warum. Hatte das selbe Problem, überhöhte Abschlagszahlungen. Mail gesendet um Klärung. Von Stromio Eingangsbestätigung der Mail. Nach 14 Tagen ohne Rückantwort. Detailliertes Schreiben per Mail, Fax und Einschr.m.Rückschein. Einzug entzogen, Abschlag zurück buchen lassen und warten. Antwort Stromio - Keine bis auf die Mahnung. Ach so, und ich sollte mich unverzüglich mit dem Kundencenter in Verbindung setzen, welcher nun sogar eine neue Tel.Nr. hat ------> für den üblichen Betrag. Meine Reaktion - vielleicht probiere ich es mal für 39 Cent (10 Minuten).

Wir haben heute von Stromio folgende E-Mail erhalten und sind gespannt, ob Stromio auch hält, was uns mit nachfolgendem E-Mail versprochen wird. "Wir haben Ihren Eintrag auf der Reclabox-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Ihre E-Mails haben wir erhalten und bestätigen Ihnen, dass wir den Widerruf anerkennen und den Vertrag nun beenden werden. In den vergangenen Monaten haben wir aufgrund der Marktentwicklung im Bereich der Energiewirtschaft eine große Zahl an Anfragen und Bestellungen erhalten. Natürlich erfüllt uns dies mit Freude, jedoch waren wir auf diese Menge nicht vorbereitet. Viele Anfragen konnten und können aktuell nicht zeitnah bearbeitet werden. Bitte verstehen Sie dies nicht als Entschuldigung, sondern als Erklärung für die Tatsache, dass wir Ihre Anfragen erst jetzt bearbeiten. Auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen kann von uns der Vertrag nicht rückwirkend beendet werden. Die Abmeldung haben wir für Sie jetzt zum 31.05.2011 bei dem Netzbetreiber vorgenommen. Sie werden nach Ablauf der Belieferungszeit eine Schlussabrechnung erhalten, bis dahin sind keine weiteren Abschläge fällig. Natürlich haben wir auch die entstandenen Rücklastschriftgebühren für Sie ausgebucht. Bezüglich der Abschlagszahlungen, teilen wir Ihnen mit, dass diese sich nicht anhand des Komplettpreises berechnen. Über unsere AGB haben wir mit allen unseren Kunden vereinbart, dass Bonusbestandteile (also feste Boni und Frei-Kilowattstunden) sich nicht abschlagsmindernd auswirken, sondern mit der ersten Abrechnung gutgeschrieben werden. Darauf werden unsere Kunden auch während des Bestellprozesses hingewiesen. Je nach Vertriebspartner erfolgt die Darstellung über eine gut erkennbare Fußnote, eine Zusatzinfo, die beim Überfahren des Tarifdetails mit der Maus angezeigt wird oder über einen Infosatz. Zudem werden Bonusbestandteile durch das Portal nur fakultativ in das Rechenbeispiel für den Jahrespreis eingerechnet. Des Weiteren beziehen wir uns auf Ihre Frage, warum die Belieferung erst ab dem 01.03.2011 erfolgte. Ihr Alt-Versorger, die Lechwerke AG lehnte uns unsere Kündigung zum 31.01.2011 ab, so dass wir eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin veranlasst haben. Diese wurde uns darauf hin zum 28.02.2011 bestätigt. Wir hoffen Ihr Anliegen damit geklärt zu haben und bitten Sie daher Ihren Eintrag bei der Reclabox-Beschwerde-Plattform als gelöst zu kennzeichnen. Wir wünschen Ihnen schöne Osterfeiertage.