Ich habe zum 30.11.2010 meinen Vertrag mit TelDaFax aufgrund meines Auszuges aus meiner damaligen Wohnung gekündigt. Seit dem warte ich darauf, dass TelDaFax eine Endabrechnung erstellt und die damit verbundenen Überschussrückzahlungen sowie die Rückzahlung der Kaution leistet.
Auf meine e-Mails und die darin gesetzten Fristen wurde von Beginn an nicht reagiert. In den Telefonaten mit den Mitarbeitern der Hotline wurden mir immer Versprechungen auf baldige Versendung der Endabrechnung zugesagt. Mal war die Rechnung in der Erstellung, dann in der Prüfung und beim nächsten Anruf wieder in der Erstellung.
Mein vorletztes Gespräch mit der Mitarbeiterin Frau V. der Hotline am 31.3.2011 sagte mir zu, dass ich maximal noch drei Wochen warten müsste, bis ich die Endabrechnung und die damit verbundenen Kautionsrückzahlungen und verzinsten Guthabensrückzahlungen bekommen würde.
Leider wurde dies in meinem heutigen Telefonat abermals um drei Wochen verschoben.
Bestell-/Kundennummer: 3233958
Meine Forderung an TelDaFax:
Erstellung der Endabrechnung, verzinste Rückzahlung der Kaution und meines Guthabens
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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1) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:
www.vz-bawue.de/UNIQ130294394828629/link858811A.html
und:
2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
3) Wichtig:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
5) Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!
6) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht? "
www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html
Http://www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
TelDaFax: RETTE SICH, WER KANN!
Handelsblatt vom 26.04.2011:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/teldafax-stellt-phantomrechnungen/4101180.html
Mein TelDaFax-Albtraum: http://de.reclabox.com/beschwerde/37893-teldafax-troisdorf-keine-guthaben-rueckerstattung-und-keine-kuendigungsbestaetigung
Mittlerweile wurde mir von TelDaFax eine Rechnung zugeschickt, die aber leider fehlerhaft war. Ich habe daher der Rechnung widersprochen, da ein eklatanter Fehler bei der Erstellung der Rechnung von TelDaFax gemacht wurde. Meine geleistete Vorauszahlung wurde bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
Nun liegt mir aber der Verbrauch für die Monate vor, sodass ich TelDaFax in meinem Widerspruch die genau Summe aufgeführt habe, die ich zurück bekomme.
1) Wenn noch nicht geschehen, Teldafax den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
3) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Erstellung der korrekten Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
4) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen (Stichwort: 6-Wochen-Märchen) - genaueres hier:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
5) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf