Unrechtmäßiger Vertragsabschluss, keine Rückzahlung der Abbuchung

Unterföhring

Ich bekam im Oktober 2010 einen Vertrag über einen digitalen Kabelanschluss ab 04.10.2010 schriftlich zugesandt und da ich eine solchen Vertrag sowohl mündlich als auch schriftlich nicht abgeschlossen habe, sondern seit geraumer Zeit nur einen Vertrag über Telefon und Internet mit Kabel Deutschland habe, habe ich dort angerufen.

Man sagte mir, dass es sich um ein Versehen handele und dass aufgrund meiner telefonischen Mitteilung alles erledigt sei, man werde den Vertrag annullieren.

Tage später wurden mir € 51,99 von meinem Konto abgebucht. Ich rief wieder an und man sagte mir, da habe sich wohl was überschnitten und man werde sofort zurück überweisen. Bis heute habe ich kein Geld erhalten.

Also rief ich heute nochmal an und man sagte mir, dass ein Vertragsabschluss vorlag, ich diesen nur gekündigt und ihm nicht widersprochen habe. Man bestätigte mir, dass keine Kündigungsbestätigung versandt wurde und ich hatte selbstverständlich auch keine erwartet.

Man werde zudem das Geld nicht zurück überweisen, außerdem wäre mein Kabelfersehanschluss sogar noch freigeschaltet und ich könnte ihn anscheinend noch nutzen. Das kann ich natürlich nicht wissen, denn ich habe aus Überzeugung noch nicht einmal einen Fernseher.

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 331407454-0003

Meine Forderung an Kabel Deutschland Service:

Sofortige Rückzahlung der unrechtmäßigen Abbuchung in Höhe von € 51,99

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 65 Tagen und 18 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe bisher keine Antwort von Kabel Deutschland erhalten.

An ReclaBoxler-4376995: Sie haben Recht mit ihrer Frage. Ich hätte gleich zurück buchen lassen sollen. Mit soviel Frechheit habe ich jedoch nicht gerechnet und darauf vertraut, dass ich das Geld zurückbekomme. Als mir dann aufgefallen ist, dass da was nicht stimmt, war die Frist zur Rückbuchung abgelaufen.

Bisher keine Antwort von Kabel Deutschland.

Kabel Deutschland hat den widerrechtlich abgebuchten Betrag in voller Höhe zurück überwiesen. Es war jedoch ein Besuch des Servicemitarbeiters nötig, der stellte fest, dass bei der Erstinstallation ein Filter eingebaut worden war, der eh keinen Fernsehempfang zuließ. Ich konnte also die ganze Zeit über kein Fernsehen, womit auch, wie gesagt, ich habe gar keinen Fernseher. Der Fall ist erledigt und die Gemüter haben sich beruhigt.