Seit über elf Jahren wird - trotz eines am 1.11.1999 eingereichten Kindergeldantrages - das beantragte Kindergeld nicht ausgezahlt. Bis heute wurde der Antrag nicht beschieden. Die Beamten der Arbeitsagentur Oldenburg gaukeln der Öffentlichkeit vor, dass die Mutter keinen Kindergeldantrag gestellt hat.
Bestell-/Kundennummer: Mangels Reaktion unbekannt
Meine Forderung an Agentur für Arbeit Oldenburg:
Auflösung der Bundesarbeitsagentur, Einschreiten des Europäischen Menschengerichtshofs
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Und das fällt ihnen nach elf Jahren so plötzlich mal wieder ein?
Warum nicht vor zehn Jahren oder neun? Diese Beschwerde ist sicher ein Aprilscherz?
@ Annas Vater
Verstehe nicht, wie man das so lange in Kauf nehmen kann.
Abgesehen davon, kann man heutzutage anhand von z. B. Einschreiben mit Rückschein & der zu leistenden Unterschrift des Empfängers ganz easy beweisen, dass der Antrag eingegangen ist.
Sollte dann innerhalb von sechs Wochen keine Entscheidung getroffen werden, Anwalt einschalten und das einem zustehende Kindergeld einklagen.
Hallo Vater von Anna,
mehr als elf Jahre sind etwas happig, daher die Frage:
Was ist in der Zwischenzeit gelaufen, dass hier so viel Zeit verstrichen ist?
Zu Ihrer Forderungen:
Sorry, aber wie weltfremd sind Sie?
- Auflösung der Agentur
Den Wunsch kann ich nachvollziehen, aber was soll danach werden?
Veränderungen & mehr Bürgernähe sind seit Jahrzehnten notwendig scheitert aber an Politik, Vetternwirtschaft, Kungelei & Ignoranz.
- Einschreiten des EuGH
Ist nur möglich, wenn Sie oder Dritte für Sie aktiv werden.
btt: Was ist mit einem Kindergeldeintrag, welcher kurz danach eingereicht wurde, dass wäre dann nur ein "Ausfall" von einigen Tagen / Wochen.
Steckt hinter dieser Beschwerde Herr Bundesminister Dirk Niebel? Der wollte nicht nur sein Ministerium, sondern vor Jahren auch die Bundesagentur (damals Arbeitsamt) auflösen.
Für ernsthaft Interessierte: Seit längerem ist klar, dass der Antrag ingegangen ist: Auf Veranlassung des Niedersächsichen Finanzgerichts hat die Sachbearbeiterin Margrit O.L. mit Schreiben vom 15.01.2007 bestätigt, dass er am 02.11.1999 bei ihr eingegangen ist.
Hier ist übrigens die (vermutlich nicht vollständige) Liste von Personen, die über die Sache seit mehreren Jahren Bescheid wissen:
1) Das Kundenreaktionsmanagement der Bundesarbeitsagentur und Frank-Jürgen W.
2) Der Antikorruptionsbeauftragte der Bundesarbeitsagentur
3) Der Bundespräsident wurde (von mehreren Seiten) über die Sache informiert
4) Die Sachbearbeiterin Margrit O.-L., die Beamten S. und N.
5) Der Bundesdatenschutzbeauftragte (wg. Verletzung des Steuergeheimnis)
6) Kauffrau K. aus Hannover
7) Über 50 weitere Amtsträger
Alle obigen Personen sind eigentlich (allen Bürgern gegenüber) zur wahrheitsgemäßen Auskunft in der Sache verpflichtet.
Hallo Vater von Anna,
mit dieser Auflistung schaut die Sache ganz anders aus. Jedoch würde ich an ihrer Stelle schleunigst die Namen herausnehmen, da es immer wieder vorkommt, dass die genannten sich einen Anwalt nehmen & dann an Sie sowie die Internetplattform herantreten.
Wie ja bereits hier erwähnt wurde, kann die Liste durchaus erweitert werden, wissen doch nun auch noch der Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungshilfe) Dirk Niebel, Revolutionsführer Gadaffi (obwohl der im Augenblick andere Probleme hat) und seine Krankenschwester sowie die CIA Bescheid.
Da wundert es mich wirklich, dass es noch nicht zu einer militärischen Intervention gekommen ist.
Gratulation übrigens an die Arbeitsstäbe der Herren Rauh/Köhler/Wulff, Weise und Schaar, die so 'n Quatsch gar nicht erst an die betreffende Person weitergeleitet haben!
@ Fassungsloser Beobachter: tja, willkommen im Tollhaus.
Es erfolgte keine Reaktion seitens der Bundesagentur für Arbeit. Insofern entspricht es den Erfahrungen vieler BA Kunden (auch in diesem Forum).
Die Beschwerde scheint mir sehr, sehr unvollständig zu sein:
Wieso bzw. aus welchem Grund sollte ein / die Mitarbeiter einer Agentur für Arbeit der Mutter oder der Öffentlichkeit "vorgaukeln", dass kein Kindergeldantrag gestellt worden ist?
Wieso wird der Öffentlichkeit etwas "vorgegaukelt" - hat die Öffentlichkeit nach dem Sachstand gefragt, wenn ja, warum? Worin ist das öffentliche Interesse an der Bewilligung von Kindergeld an Annas Mutter begründet?
Mögliche Antworten:
- Vielleicht um Steuergelder zu sparen?
Glaube ich aber nicht, denn durch die "gesparte" Ausgabe von Kindergeld an Annas Mutter wird der Bundeshaushalt nicht nennenswert entlastet und / oder saniert.
- Erhält Annas Mutter für Anna SGB II-Leistungen (Hartz IV) oder andere Leistungen, bei denen das Kindergeld als Einkommen angerechnet bzw. abgezweigt wird?
- Stellt ein nach § 67 Satz 2 Alternative 2 Einkommensteuergesetz (EStG) Antragsberechtigter den Antrag auf Kindergeld, so wird er dadurch jedoch nicht zum Kindergeldberechtigten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen vielmehr in der Person des materiell Kindergeldberechtigten gegeben sein.
§ 67 Satz 2 Alternative 2 EStG räumt dem Antragsberechtigten lediglich eine verfahrensrechtliche Rechtsstellung ein, die es ihm ermöglicht, das Festsetzungsverfahren über einen –fremden– Steuervergütungsanspruch einzuleiten; darüber hinaus ist er berechtigt, die im Festsetzungsverfahren getroffene Entscheidung auch gerichtlich überprüfen zu lassen.
§ 67 Satz 2 Alternative 2 EStG gewährt jedoch kein Recht, ein weiteres Festsetzungsverfahren über den fremden Steuervergütungsanspruch einzuleiten.
Ist das Festsetzungsverfahren für den (materiell) Kindergeldberechtigten bestandskräftig abgeschlossen, muss ein nach § 67 Satz 2 Alternative 2 EStG Antragsberechtigter sich die Bestandskraft des dieses Festsetzungsverfahren abschließenden Bescheids entgegenhalten lassen.
- Es gibt noch zahlreiche Möglichkeiten / Varianten, was in der o. a. Beschwerde möglicherweise nicht aufgeführt worden ist, dem Sachverhalt aber einen Sinn geben würde.
Ihre Spekulationen sind Humbug! Das Problem ist hier ja gerade, dass der Antrag - rechtsgrundlos - nicht beschieden wurde. Wenn es einen ablehnenden Bescheid geben würde, könnte man sich ja damit auseinandersetzen.
Es ist darüber hinaus nicht das Geringste bekannt, welches einer Kindergeldzahlung widersprechen würde. Insofern werden geltende Gesetze schlichtweg nicht umgesetzt.
@ RB 6012228
Dass die ARGE Anträge auf Kindergeld bearbeitet und bewilligt, ist mir völlig unbekannt. Das macht normalerweise die zuständige Familienkasse. Die ARGE schaltet sich lediglich ein, wenn man Leistungen wie beispielsweise Hartz 4 bezieht. Und dann auch nur weil der Leistungsempfänger seiner Mitwirkungspflicht nachkommen muss, indem man Leistungen, die einem zustehen, auch beantragt.
Vom Kindergeld wird lediglich ein Betrag von 20 Euro (Grund Kindergelderhöhung von damals 164 auf 184 Euro) als Einkommen angerechnet. Daran kann es also nicht liegen.
Dass die Familienkasse Anträge "verschlampt", nicht bearbeitet, ist dagegen schon ein alter Hut. Aber elf Jahre lang? Da kann doch was nicht stimmen. Wenn man die vollständigen Antragsunterlagen per Einschreiben mit Rückschein verschickt, hat man den Beweis, dass die Unterlagen eingegangen sind auf der Hand, und die FamKa kann sich nicht mehr ausreden und muss demnach auch den Antrag bearbeiten.
@ RB 6257041
Bitte genau lesen:
Der Beschwerdeführer - Annas Vater - hat seine Beschwerde an die Agentur für Arbeit Oldenburg gerichtet.
RB 6012228 hat nicht behauptet, dass die ARGE Anträge auf Kindergeld bearbeitet!
Im übrigen: wenn sprichwörtlich "Gott und die Welt" über den Sachverhalt informiert sind, gibt es doch zu denken, wenn es bei einem angeblich eindeutigen Sachverhalt in elf Jahren nicht zu einer Bescheiderteilung gekommen ist. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier wesentliche Aspekte des Sachverhaltes nicht erwähnt werden.
Warum erheben Annas Eltern keine Klage auf Festsetzung des Kindergeldes beim zuständigen Gericht?
@RB 4291287
Ich habe schon genau gelesen, keine Angst. Dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde an die ARGE gerichtet hat, ist mir klar. Allerdings frage ich mich aus welchem Grund. Die Arge ist, wie bereits erwähnt, nicht für Kindergeldanträge und deren Bearbeitung zuständig.
Dass RB 6012228 nicht behauptet hat, die ARGE würde Kindergeldanträge bearbeiten, ist mir auch bewusst. -Das war nur eine zusätzliche Info meinerseits. Ich wollte hauptsächlich auf die Spekulation "Die Kindsmutter erhält Leistungen wie z. B. Hartz 4, bei denen das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird" eingehen.
Für mich ist der Sachverhalt nicht gerade eindeutig. Wie gesagt, schickt man die Antragsunterlagen per Einschreiben an die FamKa, so hat man den Beweis auf der Hand (egal was die letztendlich behaupten), und kann demnach, sollten die FamKa Mitarbeiter den Antrag innerhalb von sechs Wochen nicht bearbeiten, rechtliche Schritte einleiten.
Die Beschwerde ist nicht gelöst. Die Beamten der Bundesarbeitsagentur schweigen.
@"Fassungsloser Beobachter": Sie suggerieren in Ihrem Kommentar vom 20.04.2011, dass Herr Weise (und die anderen genannten Personen) nicht von dem Skandal wissen. Dies ist falsch! Es folgt die Mail des Kundenreaktionsmanagements vom 09.10.2007, dessen Beamte auch in dieser Sache untätig sind:
Herr Weise hat von Ihrer Mail Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Familienkasse Oldenburg musste davon ausgehen, dass Ihnen Herr Weise oder eine von ihm beauftragte Person auf Ihre damalige Beschwerde antworten würde und hatte Ihnen dieses mit Schreiben vom 07.07.06 zugesagt.
Die Beantwortung wurde der Familienkasse Direktion übertragen. Deren Leiter, Herr Faß, ging nach Kenntnis der Zusammenhänge davon aus, dass alle Argumente bereits zwischen Ihnen und der Familienkasse Oldenburg ausgetauscht waren. In Ihrer Beschwerde waren keine neuen Aspekte zu erkennen. Aus diesem Grund entschied er, dass eine fachliche Antwort nicht vonnöten war.
Hierüber hätten Sie jedoch eine Mitteilung erhalten müssen, die ich hiermit nachhole. Das Versäumnis bitte ich zu entschuldigen.
Sofern sich keine wesentlichen Änderungen in Ihrem Fall ergeben, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Weitere Schreiben zur gleichen Sache werden von der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna S.
Kundenreaktionsmanagement
Team Kindergeld/Kinderzuschlag
Tel: 0911 / 179 - 0
Fax: 0911 / 179-2123
E-Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Bundesagentur für Arbeit
BA-Service-Haus
90327 Nürnberg
Was haben Sie denn ständig mit der Arbeitsagentur, das verstehe ich einfach nicht. Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt, nicht von der ARGE. Was erhoffen Sie sich von den ARGE Mitarbeitern? -Denen kann es völlig egal sein, ob Sie nun Kindergeld erhalten oder nicht, die haben damit nichts zu tun.
Beschwerde nicht gelöst: Bislang reagierte keiner der verantwortlichen Beamten.
Darf ich die Beamten von Familienkasse/Arbeitsagentur mal fragen, WARUM Sie hier nicht reagieren? Sie können doch nicht drei Monate so tun, als ob hier nicht zu reagieren wäre.
Mit E-Mail heutigen Datums wurde auch der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e. V. über den Skandal informiert, da einer der dort als Steuerberater tätigen Volljuristen (Heinz-Joachim W.) detailliert über die Angelegenheit informiert ist - und seit elf Jahren schweigt.
Mal sehen, ob die Damen und Herren reagieren.