Verbrauch von 3.400 kWh auf 2.200 kWh (-35 %) gesunken, Abschlag

Stromio GmbH
Düsseldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes Schreiben haben wir heute auch per Einschreiben mit Rückschein an Sie versandt:

Widerspruch gegen den erhobenen Abschlag in Höhe von 103,00 EUR

Verbrauch von 3.400 kWh auf 2.200 kWh (-35 %) gesunken, Abschlag um 72 % gestiegen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Jahresverbrauchsabrechnung vom 19.04.2011 teilten Sie uns die Anhebung unserer Stromabschlagszahlung um 72 % von bisher 60,00 EUR auf 103,00 EUR mit. Unser Strombezug ist dagegen von 3.400 kWh (2009) auf 2.204 kWh (2010) gesunken (PV-Anlage mit Eigenverbrauch seit März 2010). Wir entziehen Ihnen hiermit ab sofort die Einzugsermächtigung von unserem Konto.

Zum Sachverhalt:

Wir sind seit 01.01.2010 Kunde bei Ihnen. Nach zahlreichen Anrufen bei Ihnen bezüglich unserer Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2010 wurden wir immer wieder vertröstet.

Am 14.04 2011 hat uns eine angeblich von EON Beauftragte besucht und unseren Verbrauchszählerstand abgelesen (Kontrollablesung).

Am 20.04.2011 haben wir nun endlich die Jahresverbrauchsabrechnung mit Datum 19.04.2011 erhalten. Unsere Verbrauchsdaten von 01.01.2010 bis 31.12.2010 in Höhe von 2.204 kWh sind richtig angegeben.

Laut der Jahresverbrauchsabrechnung vom 19.04.2011 fordern Sie nun:

"Aus Ihrem aktuellen Verbrauch und Ihrem Preis ergibt sich Ihr neuer monatlicher Abschlag von 103,00 EUR".

Dieser Forderung widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Da auf der Jahresverbrauchsabrechnung nirgends eine Angabe zu finden ist, aus welchen Bestandteilen sich "Ihr Preis“ zusammensetzt, haben wir die von Ihnen bis heute erhaltenen Informationen als „ Preis" zusammengefasst.

Seit einer versteckten Preiserhöhung per Flyer gelten für uns ab 01.07.2010 folgende Konditionen:

Arbeitspreis: 0,1822 EUR/kWh

Grundgebühr: 12,14 EUR/Monat = 145,68 EUR/Jahr.

Mit Schreiben vom 17.12.2012 teilen Sie uns mit, dass sich der Arbeitspreis nochmals um 0,01646 EUR (laut Ihrem Schreiben "brutto 1,646 Cent") erhöht (EEG-Umlage) und dass sich die weiteren Konditionen "natürlich" nicht verändern.

Arbeitspreis ab 01.01.2011 also 0,19866 EUR. Daraus ergibt sich bei einem angenommenen Strombezug für 2011 in Höhe von 2300 kWh ein jährlicher Strompreis von 583,53 EUR (145,68 EUR + (0,19866 EUR*2300 kWh)). Macht monatlich 48,63 EUR. Rund 50 EUR!

Unser Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2010 beläuft sich auf 289,78 EUR. Bei diesem Guthaben sind unsere voraussichtlichen Verbindlichkeiten an Sie bereits bis Mitte/Ende Juni beglichen (50 EUR*5 Monate = 250 EUR, Rest für Juni 39,78 EUR).

Wegen mangelnden Vertrauens in Ihr Unternehmen haben wir bereits die Kündigung dieses Stromliefervertrages durch einen anderen Anbieter in Auftrag gegeben. Wir gehen unter den gegebenen Umständen davon aus, dass der Anbieterwechsel zum 01.06.2011 reibungslos erfolgen kann.

Wir entziehen Ihnen die Einzugsermächtigung von unserem Konto, wie wir Ihnen am Anfang dieses Schreiben bereits mitgeteilt haben. Gleichzeitig werden wir bei unserer Bank eine Lastschriftsperre setzten lassen.

Sollte der Stromliefervertrag wider Erwarten noch über den oben genannten Zeitpunkt fortbestehen, werden wir rechtzeitig für Juni 10,22 EUR und dann monatlich 50,00 EUR als Abschlag an Sie überweisen.

Forderung: Beendigung des Stromliefervertrages zum 31.05.2011 mit Schlussabrechnung.

Hochachtungsvoll

S. W.

Bestell-/Kundennummer: 1204753

Meine Forderung an Stromio:

Beendigung des Stromliefervertrages zum 31.05.2011 mit Schlussabrechnung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ein wirklich exzellentes Schreiben! Stromio ist offensichtlich auf dem besten Weg, die xxx (ein verbotenes Wort) sogenannten "Stromlieferanten" TelDaFax, Flexstrom, und wie sie alle heißen, in Sachen "Kundenverschaukelung" unbehelligt von der Bundesnetzagentur zu überholen. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre ausführliche Beschwerde; dank reclabox und Ihrer Beschwerde wird es hoffentlich für Millionen deutscher Stromkunden heißen: FINGER WEG VON STROMIO!

Es ist mir bei der Berechnung bzw. bei der Übertragung in folgendem Absatz leider ein kleiner Fehler unterlaufen:

"Daraus ergibt sich bei einem angenommenen Strombezug für 2011 in Höhe von 2300 kWh ein jährlicher Strompreis von 583,53 EUR (145,68 EUR + (0,19866 EUR*2300 kWh) ).
Macht monatlich 48,63 EUR. Rund 50 EUR!"

Das Ergebnis von 583,53 EUR ergibt sich aus Grundpreis (145,68 EUR) mal Arbeitspreis (0,19866 EUR * 2204 kWh).
Das 2204 kWh war unser tatsächlicher Verbrauch im Jahr 2010.

Das Ergebnis aus 2300 kWh ergibt natürlich 602,60 EUR.

Wir warten noch auf eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2011. Aus diesem Grund ist die Beschwerde noch nicht vollständig gelöst. Die Nachricht von Stromio auf unsere Beschwerde und unsere Rückantwort folgt im Kommentar weiter unten.

Am 02.05.2011 haben wir per E-Mail folgende Antwort von der Fa. Stromio erhalten: „Sehr geehrter Herr W, wir haben Ihren Eintrag auf der Reclabox-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Gern teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren Jahresverbrauch auf 2204 kWh gesenkt und Ihre Abschläge neu berechnet haben. Der neue Abschlag beträgt nun 73 Euro. Dabei ist zu beachten, dass auf Ihrem Abschlagsplan nur acht Abschläge anstatt zwölf vermerkt sind. Ihre Einzugsermächtigung haben wir wunschgemäß gelöscht. Eine Beendigung des Stromliefervertrages zum 31.05.2011 ist leider nicht möglich, da Sie bis zum 31.12.2011 Vertragsbindung haben. Wir hoffen Ihr Anliegen damit geklärt zu haben und bitten Sie um Lösung Ihrer Beschwerde bei der Reclabox-Plattform. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter derTelefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam“* 3,9ct/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42ct/Min. aus dem MobilfunkStromio GmbH Kundenservice - Postfach 1463 - 39004 Magdeburg - kundenservice@stromio. deUst. -Id. -Nr. : DE 815091293 Geschäftsführer: Ömer Varol - Amtsgericht Düsseldorf · HRB 64133 · Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf. Diese Antwort haben wir heute auch per E-Mail an Stromio versandt: Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Löschung unserer Einzugsermächtigung haben wir zur Kenntnis genommen. Aufgrund unserer Beschwerde über die ReclaBox vom 26.04.2011 teilen Sie uns per E-Mail am 02.05.2011 mit, dass wir für 8 Monate anstatt 103,00 € einen monatlichen Abschlag von 73,00 € (also insgesamt 584,00 € für das Jahr 2011) zu zahlen haben. Eine Aussage zu unserem Guthaben in Höhe von 289,78 € wurde von Ihnen nicht getroffen. In der Jahresverbrauchsabrechnung 2010 hieß es: „Sie haben weniger Strom verbraucht, als Sie mit Ihren Abschlägen bereits bezahlt haben. Deshalb können Sie das Guthaben mit dem nächsten fälligen Abschlag verrechnen. Falls das Guthaben höher ausfällt als Ihr nächster fälliger Abschlag, werden wir die Differenz darüber hinaus an die von Ihnen mitgeteilte Bankverbindung auszahlen.“ Das Guthaben wurde bisher nicht auf unser Konto überwiesen. Laut der Jahresverbrauchsabrechnung 2010 sind die Abschläge fällig am: 02.05.2011, 01.06.2011, 01.07.2011, 01.08.2011, 01.09.2011, 04.10.2011, 01.11.2011, 01.12.2011. Wir werden Ihnen den ersten Abschlag bzw. Teilabschlag überweisen, sobald unser Guthaben aus 2010 in Höhe von 289,78 € verbraucht ist. Unser Überweisungsplan lautet wie folgt:
Mai: Guthaben 289,78 € – 73,00 € = 216,00 € Restguthaben aus 2010
Juni: Guthaben 216,78 € – 73,00 € = 143,00 € Restguthaben aus 2010
Juli: Guthaben 143,78 € – 73,00 € = 70,78 € Restguthaben aus 2010
Aug. : Guthaben 70,78 € – 73,00 € = - 2,22 € Überw. an Stromio
Sept.: 73,00 € = -73,00 € Überw. an Stromio
Okt.: 73,00 € = -73,00 € Überw. an Stromio
Nov.: 73,00 € = -73,00 € Überw. an Stromio
Dez.: 73,00 € = -73,00 € Überw. an Stromio
Wir werden die Überweisungen rechtzeitig (erstmalig im August) zu den von Ihnen angegebenen Abschlagsterminen von unserer Bank ausführen lassen. (Sollte das Guthaben noch bei uns eingehen, werden wir die Zahlungen entsprechend anpassen.) In Ihrer E-Mail vom 02.05.2011 teilen Sie uns außerdem mit, dass noch bis 31.12.2011 Vertragsbindung besteht. Bei einer Strompreiserhöhung vor dem 31.12.2011 machen wir vorsorglich von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Sobald uns Ihre Kündigungsbestätigung zum 31.12.2011 per Brief zugegangen ist, werden wir die offene Beschwerde in der ReclaBox als gelöst kennzeichnen. Hochachtungsvoll S. W.

Auf das Mail von Stromio vom 02.05.2011 folgten doch tatsächlich Taten: Es wurden uns am 10.05. von Stromio 216,78 € überwiesen (Guthaben aus 2010 i. H. v. 289,78 € abzüglich des neuen, per Stromio-Mail am 02.05. mitgeteilten, Abschlags von 73 €). Da die Einzugsermächtigung von uns widerrufen wurde und uns die Löschung der Einzugsermächtigung im Mail vom 02.05. von Stromio bestätigt wurde, werden wir ab jetzt monatlich 73 € überweisen. Stromio teilte uns im o. g. Mail außerdem mit: „Eine Beendigung des Stromliefervertrages zum 31.05.2011 ist leider nicht möglich, da Sie bis zum 31.12.2011 Vertragsbindung haben.“ Da wir eine weitere Stromlieferung durch die Firma Stromio über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr wünschen und die Angelegenheit sonst wieder an Aktualität verliert, fordern wir die Firma Stromio nochmals auf, uns eine Kündigungsbestätigung per Brief zum 31.12.2011 zukommen zu lassen. Vorher werden wir die Beschwerde nicht als gelöst kennzeichnen. Die Beschwerde ist noch nicht vollständig gelöst.

Wir haben heute die Kündigungsbestätigung zum 31.12.2011 von Stromio erhalten. Die Beschwerde ist somit gelöst. Vielen Dank ReclaBox. P.S.: Hoffentlich klappt alles bei der Schlussabrechnung!