Überhöhte Abschlagszahlungen - keine Reaktion von Stromio

Stromio GmbH
Düsseldorf

Den Vertragsabschluss bei Stromio auf deren Internetseite habe ich Ende November 2010 zum 01.02.2011 getätigt.

Aufgrund der Nachlässigkeit und Unfähigkeit, die Kündigung beim alten Stromanbieter durchzuführen, erst Wechsel zum 01.04.2011 möglich. Hätte hier schon besser alles selbst in die Hand genommen und die Kündigung selbst vorgenommen...

--> erstes Ärgernis

Ende März 2011 kam die erste monatliche Beitragsrechnung; natürlich bezogen auf den m Vertrag vereinbarten Preis war der in der Rechnung angegebene Arbeitspreis zu hoch.

--> zweites Ärgernis

Daraufhin habe ich den Vertrag rechtzeitig zum 30.04.2011 mit Sonderkündigungsrecht gekündigt und die Einzugsermächtigung entzogen. Obwohl auch meiner Ansicht nach der Vertrauensschutz vereinbarter Verträge verletzt wurde, da im Nachhinein nicht Preise verändert werden können und unter diesen neuen Konditionen die Kunden wahrscheinlich diese Verträge nicht abgeschlossen hätten. So auch in meinem Fall.

Im Schreiben habe ich auch angekündigt, den Arbeitspreis auf Basis des bei Vertragsabschluss vereinbarten Preises zu zahlen und evtl. Abbuchungen zurückzubuchen. Um Rückantwort wurde gebeten; natürlich erfolgte hierzu bis heutigen Tage keine Antwort.

--> drittes Ärgernis

Den von Stromio abgebuchten Rechnungsbetrag habe ich dann zurückgebucht und stattdessen wie im Kündigungsschreiben bereits angedeutet, den Arbeitspreis bei Vertragsabschluss zu zahlen. Stromio reagierte auf die Abbuchung mit einem Mahnschreiben (Mahnkosten und Rücklastschriftgebühren inklusive) bezogen auf die komplette Abschlagszahlung, obwohl die reduzierte - gemäß Vertragsabschluss vereinbarte - Abschlagszahlung bereits an Stromio gezahlt wurde.

--> viertes Ärgernis

Schließlich habe ich ein letztes Schreiben verfasst, in der die nochmalige Bestätigung der Kündigung von Stromio erfolgen soll, da ansonsten alle weiteren mir dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten zu Lasten von Stromio gehen werden. Gleichzeitig habe ich im Schreiben die Widerrufsfrist der zu Unrecht in der Mahnung angegebenen Kosten (Mahnkosten und Rücklastschriftgebühren) gewahrt.

Sollte in den nächsten Tagen keine Antwort dieses "Unternehmens" erfolgen, werde ich rechtliche Schritte einleiten und im Fall, dass Stromio zu Unrecht Gelder von meinem Konto einzieht, die Sache zur strafrechtlichen Anzeige bei der Polizei bringen.

Bestell-/Kundennummer: 10267916

Meine Forderung an Stromio:

Zügige Auflösung des Vertrages zum 30.04.2011 - keine weitere Verschleppung der Angelegenheit!

Antwort auf die Beschwerde vom 30.04.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

10.05.2011 | 13:22 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.

Sofern es zu einer Abweichung von Grund- oder Arbeitspreisen kommt, prüfen wir diesen Fall gerne für Sie. In der Vergangenheit sind uns Einzelfälle bekannt
geworden, in denen es bei Vertriebspartnern (Preisvergleichsportale) bei der Übermittlung von Aufträgen zu technischen Fehlern gekommen ist. In diesen Fällen
hat uns der Partner ein falsches Bestelldatum übermittelt, wodurch Ihre Bestellung einem anderen Preisstand zugeordnet wurde.

Sie erhalten in den kommenden Tagen hierzu eine Rückmeldung von uns.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Vorbehaltlich kann ich mitteilen, dass Stromio der vorzeitigen Vertragsauflösung zum 30.06.2010 zugestimmt hat. Vorbehaltlich für mich, bis die endgültige Vertragsbeendigung tatsächlich zustande kommt. Die noch zweimonatliche Vertragsbindung kann ich akzeptieren.

Leider ist mir ein Schreibfehler in der Nachricht vom 22.05.2011 unterlaufen.

Der von Stromio angegebene Beendigungstermin des Vertrages ist der 30.06.2011.