Wir sind seit dem 15.04.2010 Kunde bei Stromio. Bei Vertragsbeginn haben wir den Anfangszählerstand online übermittelt und einen erwarteten Stromverbrauch von 3000 kWh angegeben.
Da unser Haus aber auf Grund von umfangreichen Renovierungsarbeiten kaum bewohnt war, hatten wir nur einen realen Stromverbrauch von etwa 300 kWh.
Bei der Jahresverbrauchsabrechnung am 05.04.2011 ist Stromio nun aber von einem maschinell geschätzten Anfangszählerstand ausgegangen, der 4000 kWh von dem von uns ursprünglich übermittelten Zählerstand abweicht.
Auf Grund dessen mussten wir nun 213,26 € nachzahlen, anstatt dass wir etwa 500 € Rückerstattung erhalten. Zusätzlich hat sich dadurch nun auch der Abschlag von etwa 78 € auf 95 € erhöht.
Die Dame an der Service Hotline (Auftragsannahme) konnte mir nicht helfen, hat aber bei allen Anrufen zugesagt, dass sich der Kundenservice bei mir melden wird. Gemeldet hat sich dieser aber nicht, auch nicht bei einem vereinbarten Termin. Auch auf eine E-Mail an den Kundenservice habe ich bisher nur eine Standardantwort erhalten.
Vertragskonto: 1281435
Bestellnummer: 10107993
Verivox-Interessentennummer: 9491632
Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 10107993
Meine Forderung an Stromio:
Neuberechnung der Jahresabschlussrechnung auf Grundlage des realen Anfangszählerstandes und Erstattung des zu viel gezahlten Beitrages, Neuberechnung des Abschlages
Antwort auf die Beschwerde vom 01.05.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.
Gerne prüfen wir umgehend, ob bei Ihrer Abrechnung ein Problem mit den übermittelten Zählerstanden vorliegt.
Sie erhalten innerhalb der nächsten Tage eine Rückmeldung aus unserer Fachabteilung.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
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Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrigierten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Stromio hat mir gestern eine E-Mail geschickt. In der steht, dass der Anfangszählerstand so von meinem vorherigen Stromanbieter übermittelt wurde. Ich habe dort angerufen und tatsächlich: Der letzte Zählerstand, den E. ON im System hat, deckt sich mit dem von Stromio. Jetzt warte ich darauf, dass E. ON den "richtigen" Stand neu übermittelt und ich dann von Stromio hoffentlich eine Rückerstattung bekomme.
Es scheint so zu sein, dass Stromio nicht Schuld ist an der fehlerhaften Abrechnung, sondern E.ON. Aber warum soll man den Anfangszählerstand selbst übermitteln, wenn Stromio sich trotzdem den Wert vom vorherigen Anbieter übermitteln lässt und ohne Rückfrage verwendet? Ich lasse diese Beschwerde vorsorglich noch als "ungelöst" stehen, wer weiß, was noch passiert.
Es hat sehr lange gedauert, wurde dennoch gelöst. Die Schuld lag in diesem Fall aber hauptsächlich bei E.ON Westfalen.