Fehler bei Buchung: Schadenersatz?

Berlin

Damit meine Frau einen wichtigen Flug von Frankfurt nach Brasilien nehmen konnte, musste sie am Sonntag, 1. Mai 2011, um 10 Uhr am Flughafen Frankfurt am Main sein.

Um 23 Uhr am Samstag rief ich die Bahnauskunft an, ob es da eine Möglichkeit gäbe, mit der Bahn rechtzeitig anzukommen. Antwort: Ja, um 4:48 Uhr von Berlin Südkreuz direkt zum Flughafen Frankfurt am Main. Ankunft: 9:49 Uhr. Ich habe dies dann gebucht und gleich per Kreditkarte bezahlt. Um eine mögliche Busverbindung über Nacht habe ich mich dann nicht mehr gekümmert.

Als ich nun um ca. 4:25 Uhr am Bahnhof ankomme, hole ich die Fahrkarte mit der Kreditkarte am Automaten ab und suche den Bahnsteig. Den kann ich aber nicht finden und suche in dem ausgehängten Fahrplan. Dort stelle ich zwar fest, dass es eine solche Verbindung gibt, jedoch nur Mo-Sa. Es war aber Sonntag! Ich rufe also die Auskunft wieder an und erwische wirklich wieder die selbe Mitarbeiterin, die mir das Ticket verkauft hat. Sie bestätigt mir, dass sie einen Fehler gemacht und das Ticket storniert werden würde. Das hilft mir in diesem Moment leider recht wenig.

Ich steige ins Auto und rase nach Frankfurt und meine Frau erwischt den Flieger auch noch rechtzeitig. Danach fahre ich wieder nach Berlin (völlig übermüdet und fix und alle).

Meine Frage: Da das Ticket ca. 90 Euro, die Benzinkosten aber nachweislich (Belege aufgehoben) über 200 Euro waren, habe ich jetzt Anspruch auf Schadenersatz? Also mindestens das Benzin Geld bzw. die Differenz zum Ticket? Habe ich evtl. sogar Anspruch auf eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten einer zwölf Stunden Autofahrt?

P. S. Ein Flugticket hätte ca. 400 Euro gekostet und es wäre um 4:30 Uhr auch nicht sicher gewesen, ob es geklappt hätte.

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Hinweise!

Meine Forderung an Deutsche Bahn:

Schadenersatz für Benzinkosten + Entschädigung für Zeit und Ärger, Risiko, etc.

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 48 Tagen und 16 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Die Fragen hätten Sie vorher in einem Forum stellen sollen, damit die Beschwerde an die Firma, an die diese Plattform öffentlich vermittelt, eine Substanz hat. Reclabox ist kein Forum und Sie haben soeben die Deutsche Bahn AG danach gefragt, ob Sie einen Anspruch auf Schadenersatz und Entschädigung "fürs Risiko" hätten. Die Meinung der DB AG dazu ist sicher interessant, aber vorhersagbar. Erst posten, dann lesen erweckt den Eindruck, als ob Sie desorganisiert genug gewesen sein könnten, um an dem Vorfall auch noch eine gewisse Beteiligung gehabt haben zu können.

Immerhin wurde das Ticket storniert und die DB kann für Ihre plötzliche Eile nichts, von daher ist dies vermutlich nur wieder einmal ein Versuch, einem Unternehmen für ein kleines oder vermeintliches Fehlverhalten eine möglichst große Entschädigungsleistung herauszufabulieren. Die Bahn soll praktisch dafür aufkommen, dass sie Ihnen keine passende Verbindung anbieten konnte, nur weil diesbezüglich einmal ein Fehler gemacht wurde. Da muss man doch was rausschlagen können. Wegen Leuten mit Ihrer Mentalität bekommen Leute mit einer echten Beschwerde Glaubwürdigkeitsprobleme. Ich finde das höchst asozial.

Wenn ich überraschend was Wichtiges in Brasilien oder sonst wo zu tun habe, dann checke ich erst mal die Flüge, genauer gesagt die Abflugzeiten und ob überhaupt noch freie Plätze in der Maschine sind.

Danach kümmere ich mich darum, wie ich zum Flughafen komme, und wenn das geklärt ist, buche ich den Flug.

So eine unstrukturierte Handlungsweise (selbst unter Zeitdruck), wie sie der Beschwerdeführer verfasst hat, löst allenfalls Kopfschütteln hervor. Panik war hier der erste Ratgeber!

Das war ein ernsthafter Kommentar! Selbstverständlich steht es Ihnen frei, nun Rechtsmittel einzulegen. Es hat allerdings die gleiche Bedeutung, als wenn in diesem Augenblick im Hafen von Shanghai ein Reissack umkippen würde. Nämlich gar keine Bedeutung!

Ich habe Ihnen nichts unterstellt. Ich habe impliziert, dass Sie evtl. zu der Verwirrung der Dame von der Auskunft beigetragen haben, weil - wie auch Ihre Antwort wieder zeigt - Sie scheinbar ein Problem mit der Verarbeitung von Sprache und Sachverhalten haben. Wenn Aufgrund dieser Probleme asoziales Verhalten entsteht, ist das schade.

Zur Frage der Mitschuld der DB an ihrer Misere - es bleibt zu klären, ob es denn überhaupt eine mögliche Verbindung zur fraglichen Zeit gegeben hätte und ob Sie diese verpasst haben, weil die falsche Verbindung angegeben wurde. Wenn nicht (und das scheint ja wohl der Fall zu sein) hätte die Bahn Sie ja sowieso nicht befördern können, kann also gar nicht Schuld an "ihrem Risiko" sein und Sie hätten lediglich ein paar Stunden früher gewusst, wie stressig und teuer das Ganze wird. Das Ticket wurde storniert, die Dame hat sich entschuldigt und die Bahn schuldet Ihnen höchstens noch eine Entschädigung für die vergebliche Fahrt zum Bahnhof, das aber auch nur aus Gründen der Parität.

Selbst wenn die Bahn eine mögliche Verbindung hätte anbieten können, existiert immer ein Haftungsausschluss für falsche Angaben in Fahrplänen und telefonische Auskünfte. Erst nach Zustandekommen eines gültigen Vertrages für eine planmäßige Beförderung haftet die Bahn unter bestimmten Umständen zu einem gewissen Anteil für deren Einhaltung. In der Regel ist aber immer der Reiseveranstalter (das sind Sie in dem Fall) oder "Reisemittler" für den planmäßigen Ablauf der Reise verantwortlich und haftbar zu machen.

Die ursprüngliche Schuld an ihrem "Risiko" und den teuren 1100km liegt bei der Ursache für Ihren plötzlichen Beförderungsbedarf - möglicherweise ja "höhere Gewalt". Wenn Sie ansonsten auch nur ein Wort von dem glauben, was ich mir im vorigen Absatz möglicherweise aus den Fingern gesaugt habe, ist Ihnen wahrscheinlich wirklich nicht mehr zu helfen. Benutzen Sie das Internet lieber wieder für pr0n.

@bla5810

Schon wieder einer, der nicht lesen kann. Was habe ich denn anderes gesagt? Von daher war Ihr Beitrag lediglich ein höchst redundanter weiterer Sack Reis. Schönes Eigentor.

"Das Eigentor war höchstens, dass ich als einziger hier seriös geantwortet habe."

Das sagen Sie. Sie haben den Sachverhalt aber auch nicht verstanden und können daher noch so "seriös" am Thema vorbeireden, Sie bleiben ein Schwafler. Der Vertrag basiert auf Irrtum und Irrtum ist Hauptbestandteil eines grundsätzlich immer vorhandenen Haftungsausschlusses bezügl. des Vertrages, sowie ohnehin auf falsche Auskunft. Die Bahn haftet für z. B. ausgefallene Züge, aber nicht für Züge, die es gar nicht gibt, weil die Auskunft sie erfunden hat. Und damit sagen wir in der Sache das Gleiche, das sollte sogar simplen Gemütern wie dem Ihren halb einleuchten.

Die Bahn hat sich inzwischen gemeldet und mir einen 30 Eurogutschein, sowie die Rückzahlung des Fahrkartenpreises angeboten. Alles weitere werde ich dann mit der Bahn klären. Danke nochmal an die Betreiber dieser Seite und die ernsten Kommentarschreiber. mfg