Reservierung nicht berücksichtigt

Cassis

Im Dezember habe ich per E-Mail mit dem Hotel LaSuiteCassis Frankreich korrespondiert und für vier Tage gebucht. Die vom Hotel angebotenen Daten habe ich schriftlich bestätigt.

Als ich heute telefonisch nachfragte, ob alles ok sei, wurde mir gesagt, ich wäre als Gast nicht eingetragen, das Hotel sei ausgebucht. Keine Entschuldigung für das Versehen. Kein Ausweichtermin! Bei einem solchen Geschäftsgebaren habe ich ohnehin keine Lust mehr, dies Etablissement zu besuchen.

Hat jemand Erfahrung mit nicht berücksichtigter Reservierung und kann man da was machen? Laut meinem Rechtsanwalt sei das im Ausland generell schwierig.

Helleviwai

Meine Forderung an La suite Cassis:

Entschuldigung

Antwort auf die Beschwerde vom 04.05.2011
La suite Cassis

Abteilung: reservierung

09.05.2011 | 15:23 Uhr

guten tag herr vidal,

ich bin sehr ueberrascht ueber ihre reaction, sie haben mir am 27.12.2010 ein mail gechickt worin sie ein zimmer bei mir reservieren moechten anbei der text ihres mails

prima, danke fuer die antwort. das von ihnen empfohlene zimmer nehmen wir gerne von 16.- 21.5.2011. sind die preise fuer alle zimmer gleich? haben sie fuer die zeit ein spez. arrangement? haben sie ein paar informationen ueber cassis und umgebung oder bekomme ich das vom tourist office?

viele gruesse

h+m vidal

auf diesses mail habe ich ihnen geantwortet

der preis ist gleich fuer alle zimmer, es gibt kein spezielles angebot ausser der wochentarif bei dem sie eine nacht gewinnen. fuer die information von cassis koennensie sich direkt an das touristenbuero wenden oder sie stellen mir einige fragen und ich werde sie beantworten

auf dieses mail haben sie nicht geantwortet, somit war fuer mich klar das sie ohne sondertarif nicht reservieren,

jeder weis inzwischen das bei jeder festen reservierung eine creditkarte oder eine anzahlung verlangt wird

es tut mir sehr leid das sie das nicht verstanden haben

herbert hufnagel

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@ RB-9531111: Wenn Sie mit einem "Excuse moi SVP, Monsieur" zufrieden sind, ist das Ihre Sache. Aber da können Sie wahrscheinlich warten, bis Sie schwarz sind, denn es wird diesbezüglich nix kommen.

Haben Sie eine Bestätigung der Buchungsdaten? Dies sollte (wenn es nicht gerade die allerletzte Absteige ist) bei französischen Hotels auch üblich sein.

Wenn ja, sehe ich gute Chancen auf Schadenersatz, immerhin konnten Sie ja jetzt nicht in Urlaub fahren und mussten Ihre Planung umstellen. Sie sollten sich dann allerdings einen französischen Anwalt nehmen. Wenn es mit der Sprache nicht hinhaut, im Elsass zwischen Strasbourg und Mulhouse gibt es viele Anwaltskanzleien, die auch deutschsprachig ihre Dienste anbieten. Einfach mal googeln!

Zu der Firmenantwort:

"Jeder weiß inzwischen, dass bei jeder festen Reservierung eine Kreditkarte oder eine Anzahlung verlangt wird". -Davon dürfen Sie aber nicht ausgehen. Ich z. B. wusste auch nicht, dass bei einer Zimmerreservierung eine Anzahlung geleistet werden muss. Das ist Hotel abhängig. Hier liegt das "Missverständnis" auf beiden Seiten, dem Beschwerdeführer war nicht klar, dass eine Anzahlung verlangt wird, und Sie haben nicht verstanden, dass der Beschwerdeführer mit der Aussage "das von Ihnen empfohlene Zimmer nehmen wir gerne vom 16.-21.5.2011" eine Reservierung des Zimmers wünschte.

Und da die vom Beschwerdeführer gestellten Fragen in Ihrer Mail beantwortet wurden, sah der wohl keinen Grund, auf Ihre Mail zu antworten. -Für mich auch irgendwie verständlich, es wurde ja alles gesagt.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.