Ich habe meinen Vertrag bei Stromio fristgerecht gekündigt und meinen Zählerstand (28.02.2011: 18.454,8 kWh) Stromio am letzten Tag der Strombelieferung per Mail mitgeteilt. Dies war notwendig, da kein Mitarbeiter von Stromio oder vom Netzbetreiber selbst vor Ort abgelesen hat.
Auf unserer Schlussabrechnung nun die Überraschung: der Schlusszählerstand wurde geschätzt (18.522,0 kWh) und das natürlich zu hoch.
Wir haben anfangs mehrfach per Mail und mittlerweile auch mehrfach telefonisch darauf hingewiesen, dass der Zählerstand korrigiert werden muss, aber leider ohne Erfolg. Wichtig für mich ist dabei, dass der neuen Stromanbieter den Zählerstand gleichermaßen als neuen Anfangsstand erhalten hat und ich jetzt davon ausgehen muss, dass ich die zu viel geschätzten kWh doppelt zahlen muss.
Des weiteren haben wir bei Abschluss des Vertrages AGBs von Stromio bestätigt, in denen uns 125,- EUR Neukunden-Boni zugesichert wurden, wenn man ein Jahr lang Kunde bei Stromio ist. Die Verpflichtungen unsererseits wurden alle eingehalten, allerdings mussten wir jetzt feststellen, dass wir nur 99,99 EUR gutgeschrieben bekommen haben.
Tatsache ist, dass die von mir bei Abschluss des Vertrages vorliegenden AGBs andere Inhalte und Voraussetzungen inne hatte, als die AGBs, die nach Ablauf der Widerrufsfrist gültig wurden. Dies ist meines Erachtens nicht rechtens. Der verminderte Bonus wird erstmalig in den AGBs niedergeschrieben, welche ich nach der Widerrufsfrist erhalten habe.
Seit 23.03.2011 liegt mir jetzt eine falsche Schlussabrechnung (über 171,04 EUR Guthaben) vor und Stromio fühlt sich nicht dafür verantwortlich. Die Rückzahlung der korrigierten Schlussabrechnung (200 - 250,- EUR) steht bis heute aus.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1245130
Meine Forderung an Stromio:
Korrektur der Schlussabrechnung und RÜCKZAHLUNG
Antwort auf die Beschwerde vom 12.05.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihre Beschwerde werden wir umgehend prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 5
Das falsch errechnete Guthaben in Höhe von 171,04 EUR haben wir mittlerweile überwiesen bekommen. Allerdings hat sich in Bezug auf die Korrektur der fehlerhaften Abschlussrechnung bisher nichts getan. Stromio verweist trotz eigener AGBs, an die wir uns gehalten haben, auf den Netzbetreiber. Die Klärung wird seitens Stromio abgewiesen und in unsere Hände gelegt. Der Fall bleibt weiterhin ungelöst!
Wir haben den Schlusszählerstand mittlerweile dem Netzbetreiber selbst mitgeteilt, jedoch immer noch keine Reaktion von Stromio bzgl. der endgültigen Korrektur erhalten. Der Fall bleibt weiterhin ungelöst!
Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Stromio umgehend den Verbrauch (möglichst auch online in Ihrem Account), die Kosten und das Guthaben mit
(z. B. : "...da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen und unter Berücksichtigung des Bonus von xxx € = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Der Fall ist weiterhin in Klärung! Bisher hat sich Stromio nicht gemeldet oder eine Korrektur der Schlussrechnung erstellt. Der Fall bleibt weiterhin ungelöst!
Wir haben tatsächlich eine Korrektur der Schlussabrechnung erhalten und auch die Überweisung des Guthabens ist mittlerweile auf unserem Konto eingegangen. Nicht zufriedenstellend ist die Tatsache, dass Stromio uns - und wahrscheinlich viele andere Neukunden auch - veräppelt hat, indem wir zunächst einen Bonus von 125,- EUR versprochen bekommen haben und nach Ablauf der Widerrufsfrist geänderte AGBs mit neuen Konditionen erhalten haben. Wir haben letztendlich nur eine Gutschrift in Höhe von 100,- EUR erhalten und möchten auf diesem Wege alle potentiellen Neukunden drauf hinweisen. Wir verzichten jetzt auf das restliche Guthaben, um dem schlechten Kundenservice und der Kundenbetreuung von Stromio aus dem Weg zu gehen!