Ich war vom 01.02.11 bis 28.02.11 Kunde bei Stromio. Die Gründe für die kurze Laufzeit brauche ich hier nicht lang aufzuführen, sondern die Schwierigkeiten mit Stromio dürften hier ja allgemein bekannt sein.
Der Anfangsstand meines Zählers am 01.02.11 betrug 22991 kWh, den Schlussstand am 02.03.11 habe ich mit 23292 kWh per Fax (vom 12.03.11) mitgeteilt. Daraus ergibt sich (rechnerisch) ein Endstand am 28.02.11 von 23272 kWh und ein Gesamtverbrauch von 281 kWh in der Vertragslaufzeit.
Trotz meiner Meldung des korrekten Endstandes meines Zählers erhielt ich zwei Wochen später die Schlussabrechnung von Stromio (vom 23.03.11), die einen maschinell geschätzten Endstand zugrunde legt. Dieser wird von Stromio mit 353 kWh Verbrauch in der Vertragslaufzeit angegeben. Dies sind also 72 kWh mehr als mein tatsächlicher Verbrauch. Das ist sage und schreibe 25% mehr, als tatsächlich verbraucht.
Meine gezahlte Abschlagszahlung lag bei 85 EUR. Mit der falschen Schlussabrechnung fordert Stromio noch weitere 3,06 EUR, obwohl ich durch meine geleistete Abschlagzahlung und dem o. g. Verbrauch ein Guthaben von 14,11 EUR habe, denn die korrekte Gesamtrechnung müsste über 70,89 EUR inkl. Umsatzsteuer lauten. Mit meinem Schreiben vom 04.04.11 und 19.04.11 (beide per Fax) forderte ich Stromio mit Fristsetzung auf, eine korrigierte Schlussabrechnung zu erstellen und mein Restguthaben zu erstatten.
Dies erfüllt Stromio jedoch nicht und meine Schreiben bleiben unbeantwortet. Stattdessen erhalte ich von Stromio eine Mahnung (vom 05.05.11), in der sie 8,06 EUR inkl. 5 EUR Mahngebühren fordern und bei Nichtbezahlung mit Ihrem Inkassobüro drohen. Um weitere Kosten (sowohl für Stromio als auch für mich) zu vermeiden, habe ich den Betrag von 8,06 EUR mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" überwiesen. Dieses ist aber nicht als Anerkennung der Forderung meinerseits zu werten, sondern nur zur Vermeidung weiterer Kosten geschehen.
Ich weiß, einige von Euch mögen meinen, man sollte ungerechtfertigte Forderungen nicht zahlen. Das ist auch richtig, so handhabe ich es sonst auch. Allerdings ist hier der strittige Betrag so gering, dass sich weitere Verfahrensschrittkosten (weitere Mahnungen, Inkassobüro, Anwalt, Gerichtsverfahren) nicht lohnen.
Ich hoffe, dass Stromio sich auf diesem Weg erklärt und mir mein Restguthaben erstattet. Aus diesem Grund fordere ich mein Restguthaben in Höhe von 14,11 EUR + Restzahlung 8,06 EUR = 22,17 EUR gesamt von Stromio zurück.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 121508402
Meine Forderung an Stromio:
Erstellung einer korrigierten Schlussabrechnung und Erstattung meines Restguthabens + Restzahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 13.05.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihre Beschwerde werden wir umgehend prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 2
Typisches Geschäftsgebaren für dieses Unternehmen. Stromio denkt genau so, wegen der geringen Gebühr von 22 € wird der Kunde nicht klagen. Ich glaube, das Geld ist weg.
Per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass Sie die geschätzte Abrechnung nicht anerkennen und Stromio auffordern, eine Endabrechnung nach den Verbrauchsangaben, die Sie auch Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt haben, einfordern. (Absendedatum Ihres Schreibens + 14 Tage)
Darin darauf hinweisen, dass Sie andernfalls die Lastschrift zurückgeben und die Differenz Ihres Guthabens mit dem letzten Abschlagsbetrag verrechnen.