STROMIO ignoriert Kündigung und behindert Anbieterwechsel

Stromio GmbH
Düsseldorf

Mit Überraschung stelle ich fest, das die Stromio GmbH hier auf Reklamationen reagiert und ein Feedback gibt. Ich habe sowohl per Mail als auch per Fax mich an den Kundendienst der Stromio gewandt, aber seit fast zwei Monaten keine Rückmeldung erhalten.

Hier mein Fall: Ich habe am 12. Januar die RWE mit der Energiebelieferung und der Abwicklung (Kündigung) des bisherigen Energielieferverhältnisses beauftragt (elf Wochen vor Vertragsende). Die RWE hat mir am 24. Januar den Auftrag bestätigt. Nach Rücksprache mit der RWE wurde am selben Tag die Kündigung des bisherigen Energieliefervertrages an den alten Lieferanten, die Stromio GmbH, geschickt.

Ich besitze bei der Stromio GmbH einen 12-Monatsvertrag mit sechswöchiger Kündigungsfrist. Vertragsende war der 31.03.2011 - Kündigungsfrist endete am 24. Februar 2011.

Der bisherige Lieferant, die Stromio GmbH, hat unter Beachtung von Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit dem neuen Lieferanten die Kündigung des bisherigen Energieliefervertrages trotzdem nicht bestätigt, obwohl diese fristgerecht bereits am 24. Januar erfolgte und damit neun Wochen vor Vertragsende und drei Wochen vor Ende der Kündigungsfrist.

Gleichzeitig meldet normalerweise der bisherige Lieferant die Entnahmestelle des Kunden beim örtlichen Netzbetreiber zur Netznutzung ab. Dies tat die Stromio auch nicht. Die RWE meldete die Entnahmestelle beim Netzbetreiber zur Netznutzung an, doch der Netzbetreiber, die Stadtwerke Zeven, meldeten der RWE einen Nutzungskonflikt und bestätigten daher nicht dem bisherigen Lieferanten die An- bzw. Abmeldung, so dass der Wechsel nicht umgesetzt werden konnte.

Wie man an meiner obigen Auflistung samt Datum ersieht, wurden sämtliche Fristen sowohl von mir als auch von meinem neuen Wunsch-Lieferanten eingehalten. Die Stromio GmbH hat den Ablauf zum Lieferantenwechsel ignoriert bzw. blockiert.

Bestell-/Kundennummer: 1234820

Meine Forderung an Stromio:

Bestätigung der Kündigung und Meldung an den Netzbetreiber

Antwort auf die Beschwerde vom 16.05.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

19.05.2011 | 14:25 Uhr

Sehr geehrter Herr Linke,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Ihr Anliegen haben wir geprüft. Leider wurde seitens des Lieferanten RWE Vertrieb AG zweimal eine fehlerhafte Kündigung auf elektronischem Wege erzeugt. Die Richtlinien für den Energiemarkt sehen hierfür eine Ablehnung der Kündigung vor, sofern sie nicht korrekt erfolgt.

Wir haben daher der Kündigung nicht stattgeben können.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 "Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?"
(googeln)?

Hier ist aufgeführt, was man bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung - dies gilt dann auch für andere Energielieferanten wie z. B. Stromio - beachten muss und wie man sich verhalten sollte / kann:

Zitat:

"Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit!", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

-. - Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. " (Ende des Zitats)

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist bei den Pressemitteilungen bezügl. der aktuellen Ereignisse bei Teldafax ein Musterschreiben "Anforderung der Schlussrechnung nach Widerruf/Kündigung".

Mich wundert in diesem Zusammenhang erst mal folgendes. Auf meine schriftliche Reklamation wurde nie geantwortet, aber hier innerhalb von drei Tagen. Woran liegt das?

Warum oder wie der Lieferant RWE Vertrieb AG zweimal eine fehlerhafte Kündigung auf elektronischem Wege erzeugen konnte, ist mir schleierhaft.

Da ich aus diesem Vertrag jetzt ein Jahr nicht herauskomme und ein Tarifwechsel mir verweigert wird, habe ich noch im Mai sofort zum Laufzeitende gekündigt und um eine Kündigungsbestätigung gebeten. Wann werde ich die endlich erhalten?