Stromio Sonderkündigung - keine Antwort seit Ende März

Stromio GmbH
Düsseldorf

Ich musste durch einen Umzug von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Aus diesem Grund habe ich seit dem 23.03.2011 mehrere E-Mails und Einschreiben an Stromio versandt.

Egal ob es um die Bitte eines Angebots für den neuen Standort, die Sonderkündigung oder um die Endabrechnung ging, Stromio hat bis heute nicht geantwortet. Abgebucht wurde dennoch von meinem Konto (trotz Widerruf der Einzugsermächtigung).

Ich warte derzeit immer noch auf die Endabrechnung bzw. auf irgend ein Lebenszeichen der Stromio GmbH. Extrem dreister Umgang mit dem Kunden.

Ich prüfe derzeit, ob ich Klage einreichen sollte.

Bestell-/Kundennummer: 1395268

Meine Forderung an Stromio:

Endabrechnung und entsprechende Rückzahlung

Antwort auf die Beschwerde vom 17.05.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

19.05.2011 | 14:24 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihre Beschwerde werden wir umgehend prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice

bewerten sie die antwort von Stromio GmbH

Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 "Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?"
(googeln)?

Hier ist aufgeführt, was man bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung - dies gilt dann auch für andere Energielieferanten wie z. B. Stromio - beachten muss und wie man sich verhalten sollte / kann:

Zitat:

"Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit!", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

-. - Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. " (Ende des Zitats)

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist bei den Pressemitteilungen bezügl. der aktuellen Ereignisse bei Teldafax ein Musterschreiben "Anforderung der Schlussrechnung nach Widerruf/Kündigung".

Betrifft Stromio, auf Antworten kann der Kunde lange warten. Abbuchungen von Stromio, wenn sie nicht zu lange zurück liegen, von der Bank zurück buchen lassen und keinen Cent mehr bezahlen. Abbuchungserlaubnis per Einschreiben Stromio entziehen. Mit der Bank sprechen, das nicht weiter von Stromio abgebucht werden kann, oder Anzeige erstatten gegen den Geschäftsführer Ömer Varol. Bei Abrechnung mit Guthaben für den Kunden, per Einschreiben eine Frist zur Rückzahlung setzen. Wenn Rückzahlung nach Ablauf der Frist nicht auf dem Konto ist. Zahlungsbefehl übers Amtsgericht erwirken. Nachdem auf meine vier Einschreiben keine Antwort von Stromio erfolgte, habe ich per Einschreiben die Einzugsermächtigung entzogen. Nun wurde mir von Stromio, wegen Nichtzahlung von zwei Monatsabschlägen gekündigt. Hurra, es ist vollbracht. Wir sind die Kunden und nicht umgekehrt, auf solche Lieferanten kann man verzichten.

Bisher habe ich weder die Abrechnung noch die Rückzahlung erhalten.

Stromio hat sich noch nicht bei mir gemeldet. Es liegt keine Endabrechnung vor. UNGELÖST

STROMIO HAT SICH IMMER NOCH NICHT BEI MIR GEMELDET!

Bisher noch keine Abrechnung erhalten. Die Hotline spricht von Schwierigkeiten bei der Rechnungslegung (seit mehreren Monaten). Wer´s glaubt...

Ich habe heute nach dem Tod meiner Oma bei Stromio gekündigt und erhalte folgende Mail als Antwort:

Lieber Stromio-Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.01.2012.

Leider war es uns nicht möglich, in Ihrer Anfrage eine Vertragskontonummer oder andere
eindeutige Identifikationsmerkmale zu erkennen.

Wenn Sie Ihre Vertragskontonummer oder die Bestellnummer aus der Bestellbestätigung
nicht angeben, kann Ihre Anfrage aus Datenschutzgründen leider nicht bearbeitet werden.

Um Ihre Vertragsnummer nachzureichen, antworten Sie uns bitte auf diese E-Mail und fügen Ihre
Vertragskontonummer im Betreff oder zu Beginn Ihrer Nachricht ein.

Sie haben noch keine Vertragskonto- oder Bestellnummer, weil Sie ein Angebot für günstigen Strom wünschen
oder ein anderes Anliegen haben? Dann benutzen Sie bitte diesen Link und wählen "Ich bin noch kein Kunde"
als Anfragegrund aus:
http://www.stromio.de/kontakt.shtml

Diese E-Mail wurde automatisch generiert.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

Stromio GmbH Kundenservice - Postfach 1463 - 39004 Magdeburg - kundenservice@stromio.de
Ust. -Id. -Nr.: DE 815091293 Geschäftsführer: Ömer Varol - Amtsgericht Düsseldorf · HRB 64133 · Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf.
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