Mit Schreiben vom 29.03.2011 habe ich aufgrund einer Preiserhöhung mittels Werbeflyer (Grundpreiserhöhung von 17,83 € auf 131,68 € pro Monat) von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Die Kündigung ging per Mail, Fax und eingeschriebenen Brief an Stromio.
Mit der wirksamen Kündigung ist die Grundlage für die Einzugsermächtigung entfallen. Eine Kündigungsbestätigung bzw. Schlussrechnung habe ich nicht erhalten.
Nun zieht Stromio weiter monatlich die Abschlagszahlungen ein. Ich habe den Betrag selbstverständlich durch meine Bank zurück buchen lassen. Auf einmal meldet sich Stromio und möchte die Abschlagszahlung plus Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren haben. Das gesamte Geschäftsgebaren dieses Unternehmens ist nicht nachvollziehbar.
Ich erwarte eine Kündigungsbestätigung zum 30.04.2011 und die Abwicklungen der Formalitäten mit meinem Netzbetreiber. Weiterhin ist von Einzugsversuchen abzusehen.
Bestell-/Kundennummer: 1306892
Meine Forderung an Stromio:
Umgehende Kündigungsbestätigung
Antwort auf die Beschwerde vom 18.05.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihre Beschwerde werden wir umgehend prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
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Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 "Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?"
(googeln)?
Hier ist aufgeführt, was man bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung - dies gilt dann auch für andere Energielieferanten wie z. B. Stromio - beachten muss und wie man sich verhalten sollte / kann:
Zitat:
"Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:
Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.
Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.
Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.
Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.
Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.
Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.
"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit!", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.
Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.
"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.
Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.
Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.
Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,
- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,
- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und
- die Schlussrechnung zu erstellen.
Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.
Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter
www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax
ein formloses Musterschreiben bereit.
Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.
Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.
"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.
Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.
-. - Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. " (Ende des Zitats)
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist bei den Pressemitteilungen bezügl. der aktuellen Ereignisse bei Teldafax ein Musterschreiben "Anforderung der Schlussrechnung nach Widerruf/Kündigung".
Nachdem Stromio auf vier Einschreiben nicht antwortete, habe ich auf ReclaBox mein Problem veröffentlicht. Siehe da, es kam eine Antwort von Stromio. 1. Ihr Vertriebspartner Verivox hat Schuld, dass der Angebotspreis nicht mit der Vertragsbestätigung übereinstimmt. 2. Der Netzbetreiber hat Schuld, dass der Jahresverbrauch zu hoch angesetzt wird und Stromio dir weit überhöhte Monatsabschläge abkassieren will. 3. Wenn dir als geprellter, verärgerter und total ignorierter Kunde der Kragen platzt und dir erlauben solltest, Stromio die Selbstbedienung auf deinem Konto entziehst, bist du der Schuldige. Ich habe denen zwei Monate nichts bezahlt und siehe da, es hat gewirkt. Kündigung von Stromio zum 31.5.2011. Hurra, welche Freude. Nun bin ich gespannt, was für eine Fantasieabrechnung Stromio erstellt. Die wollen Geld von mir, nicht umgekehrt. Ihre Mahn- und sonstige Kosten, die sie mir berechnen werden, zahle ich nicht. Meine Kosten für Einschreiben, Telefonkosten etc. werde ich denen abrechnen. Sollen dann mit ihrem Geldeintreiber kommen. Sollen doch klagen, dann kommen ihre seltsamen Maschen, wie sie ihre Kunden übervorteilen auf den Tisch.
Stromio bestätigt zwar die Kündigung, will den Vertrag aufgrund gesetzlich vorgegebener Fristen erst zum 30.06.2011 lösen. Dies bedeutet, dass ich entgegen meiner Kündigungserklärung zum 30.04.2011 für zwei Monate länger an stromio gebunden bleiben soll. Da dies für mich nicht nachvollziehbar ist, werde ich diese Praxis rechtlich überprüfen lassen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.