Falsche Schlussrechung-ausgedachter Zählerstand

Stromio GmbH
Düsseldorf

Wir waren von 1.12.2009 bis 31.03.2010 Kunden bei Stromio. Bis Oktober 2010 haben wir monatliche Abschläge in Höhe von 79 € gezahlt, da uns bis dahin nicht mitgeteilt wurde, dass die Firma Stromio, aus uns unbekannten Gründen, den Vertrag aufgelöst hat. Wir haben dann sofort die Zahlungen gestoppt und das zu viel gezahlte Geld zurückverlangt, was dann auch kurze Zeit später uns gut geschrieben wurde.

Am 19.10.2010 haben wir jedoch eine Schlussrechnung der Firma Stromio bekommen mit falschen Einträgen. Der Anfangszählerstand sind irgendwelche Zahlen, die sich Stromio ausgedacht hat, aber nicht die die von mir telefonisch mitgeteilt wurden.

Zum 01.12.2009 von mir abgelesen 25.092,900 und Stromio hat sich 22.506,000 ausgedacht. Somit haben wir einen Verbrauch innerhalb von zehn Tagen von 2586,000kWh und das als vier Personen Haushalt. Wir sollen demnach 402,95 € an die Firma Stromio zurückzahlen!

Als wir zum 30.11.2009 von damaliger Versorger EON zu Stromio gewechselt haben, hat uns EON ebenfalls eine Schlussrechnung geschickt und meinen abgelesen Zählerstand (25.092,000) bestätigt, das haben wir schriftlich vorliegen.

Wir haben mehrere Telefonate und E-Mails an Stromio geschickt, ohne je eine Antwort zu bekommen, oder wir wurden vom Kundencenter vertröstet, dass sich der Angelegenheit angenommen wird.

Inzwischen hat Stromio diese Angelegenheit an Teschinkasso übergeben. Heute habe ich mit Teschinkasso erneut telefoniert und die können oder wollen da auch nichts machen. Nach Rücksprache mit der Netzgesellschaft Enercity ist Stromio dafür zuständig, diesen Zählerstand zu korrigieren, da wir den richtigen mitgeteilt haben und es auch durch die Schlussrechnung der EON nachweisen können.

Inzwischen sind es über 500€, die wir an Stromio zahlen sollen, nur weil irgendjemand dort ob mit oder ohne Absicht einen Fehler gemacht hat, sehe ich nicht ein.

Ich fordere Stromio hiermit auf, innerhalb der nächsten sieben Tage mir eine korrigiere Schlussrechnung mit den von mir übermittelten Daten zu schicken, was anderes werde ich nicht akzeptieren. Nach meiner Berechnung habe ich sogar ein Guthaben von fast 85 €.

Bestell-/Kundennummer: 1204037

Meine Forderung an Stromio:

Korrigierte Schlussrechnung

Antwort auf die Beschwerde vom 19.05.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

08.07.2011 | 11:58 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation@stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

bewerten sie die antwort von Stromio GmbH

Wenn noch nicht geschehen, Stromio den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen

(z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx.

Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Inkasso-Büro umgehend zu informieren und diesem den Auftrag zur Eintreibung meines angeblichen Rückstandes zu entziehen, eine korrekte Schlussrechnung zu erstellen und das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die korrekte Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Dann, wenn Frist ohne Erstattung des Guthabens verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Machen Sie nichts, warten Sie den Mahnbescheid des Inkassobüros ab und legen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein (wo, steht im Mahnbescheid).
Dann muss Stromio vor Gericht ziehen und seinerseits beweisen, dass die Forderung korrekt ist.
Nach alledem, was Sie geschrieben haben, werden die das nicht können.

Ich warte derzeit auch auf den Mahnbescheid.

Tja, das scheint System zu haben - dasselbe hier.

Habe mit Stromio seit März 2011 auch nur Theater. So eine Firma ist mir in meinen 66 Lebensjahren noch nicht begegnet. Wie es ja viele Kunden der Stromio kennen, keine Antwort und keine Problemlösung zu erreichen. Erst nach einem Bericht an ReklaBox bekam ich Antwort von Stromio. 1. Die total höheren Preise gegenüber ihrem Angebot (Lockangebot), ist ihr Vertriebspartner Verivox schuld "und die Ursache liegt nicht in ihrem Verantwortungsbereich". Wer hat den Auftrag angenommen und bestätigt, ohne darauf hinzuweisen, dass ihr Angebot nicht stimmt. Die Firma Stromio. 2. Wer setzt die Jahresverbrauchswerte beim Kunden willkürlich hoch an, um weit überhöhte Monatsabschläge dem Kunden abzuknöpfen. Die Firma Stromio. Aber nein, der Schuldige ist der Netzbetreiber, nachweislich eine Lüge. 3. Nur an einem will sich Stromio schadlos halten, an dem verärgerten, verprellten und total ignorierten Kunden, der trägt die Hauptschuld. Ich habe denen die Einzugsermächtigung entzogen und zwei Monate nicht bezahlt. Nach Mahnungen habe ich die Kündigung zum 31.5.2011 erhalten. Mann, hat mich die Kündigung gefreut. Nun bin ich gespannt, was für eine Fantasie-Abrechnung Stromio erstellt, wenn die nicht stimmt, bekommen die kein Geld. Die sollen ruhig mit ihrem Geldeintreiber kommen.

Bis heute fühlt sich niemand verantwortlich und angesprochen. Keine Reaktion