Kündigung wird nicht bestätigt

Troisdorf

Ich habe o. g. Gasvertrag aufgrund einer mitgeteilten Preiserhöhung zum 31.3. gekündigt und einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen.

Teldafax hat daraufhin die Preiserhöhung zurückgenommen und den Vertrag dadurch als weiter bestehend bezeichnet. Aufforderungen, die Kündigung zu bestätigen, ist T. jetzt schon mehrfach nicht nachgekommen. Stattdessen kam eine Mahnung.

Bestell-/Kundennummer: 10323879/3636141

Meine Forderung an TelDaFax:

Kündigung bestätigen

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 26 Tagen und 2 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

1) Überprüfen Sie durch einen Anruf / eine Anfrage beim Netzbetreiber, ob Sie tatsächlich seit 01.04.2011 bei dem anderen Anbieter sind.

Wenn ja, kann dies nur geklappt haben, weil Teldafax zuvor Ihren Zähler beim Netzbetreiber "frei" gemeldet hat (und beim Netzbetreiber "frei" melden, macht man ja nur, wenn das Vertragsverhältnis nicht mehr gilt bzw. nicht mehr besteht). Nur nach einer Freimeldung des Zählers durch den "alten" Versorger kann der "neue" Versorger Ihren Zähler beim Netzbetreiber anmelden.

Da meines Wissens alle An- und Abmeldungen von Zählern über den Netzbetreiber laufen müssen, ist es meines Wissens unmöglich, für ein und den selben Zähler zwei Verträge zu haben.

2) Wenn Sie noch mit einer Gutahbenerstattung von Teldafax rechnen: Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

Wenn mindestens eine Lastschrift erfolgte, kann man "gegenrechnen" und bei der Bank Buchung eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

Höptner schmeißt hin:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html

Kommentar vom 29.05.2011 11.45 Uhr beachten!

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39741-teldafax-troisdorf-negativ-service-v-teldafax-vorzeitige-kuendigung#comment70538

TDF hat eine Kündigung zum 30.06. ausgesprochen. Damit ist sie der Forderung einer Anerkennung meiner Kündigung gem. den Geschäftsbedingungen nicht nachgekommen, aber immerhin ist der Vertrag inzwischen beendet.

Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

Http://www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

Http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php