Bzgl. Historie versuche ich es kurz zu halten, da hier viel Ähnlichkeiten zu anderen Fällen bestehen.
Abschluss am 22.11.2010
Mit Schreiben von Verivox wurden die Preise für das erste Belieferungsjahr bestätigt. Hätten die geschrieben, dass die EEG-Umlage, welche am 01.01.2011 erhöht wurde, noch nicht im Preis enthalten ist, und somit auch der Arbeitspreis sich nochmals erhöhen wird, hätte ich an dieser Stelle widerrufen.
Eingangsbestätigung Stromio am 22.12.2010 (auch kein Hinweis auf Preiserhöhung)
Am 22.01.2011 Auftragsbestätigung, Arbeitspreis und Grundpreis werden von Stromio schriftlich bestätigt. Die Höhe der Abschlagszahlung ist deutlich überhöht. Und monatliche Fälligkeiten sind Vorauskasse.
Eingang für E-Mails vom 22.01, 17.03, 5.4., wurden zwar bestätigt, jedoch offensichtlich nicht bearbeitet.
Mit E-Mail vom 5.4. wurde Einzugsermächtigung begrenzt. Mit Abbuchung (3.5.) wurde dies ignoriert und erneut der volle Betrag abgebucht./p>
Einschreiben am 10.05. wurde am 20.05.2011 beantwortet (erstes Lebenszeichen). Hier hieß es, lapidar, dass zum 01.01.2011 eine Preiserhöhung wegen EEG-Umlage erfolgt sei. Man habe mich mit Schreiben vom 27.12.2010 darüber informiert. Dieses Schreiben liegt mir jedoch nicht vor.
Dies war allerdings Stromio bereits seit 15.10.2010 bekannt.Die Wettbewerbszentrale hat mit Presse Mitteilung vom 13.05.2011 bekannt gegeben, dass diese Praxis einen Verstoß bzgl. unlauterer Wettbewerb darstellt, weswegen die zwei Unternehmen abgemahnt worden seien, die diese Praxis vollzogen haben. Die beiden Unternehmen haben diesbezüglich eine Unterlassungserklärung abgegeben. Mich würde wundern, wenn nicht eines dieser Unternehmen die Stromio GmbH ist.
Ich habe diesen Vorfall jetzt u. A. der Wettbewerbszentrale im Hamburg (Tel. : 040/3020010) gemeldet. Auch habe ich Strafanzeige gegen Stomio u. A. wegen V. a. gewerbemäßigen Betrug erstattet, da diese einmal zu unrecht von einer so nicht existierenden Einzugsermächtigung Gebrauch gemacht haben, und da diese trotz besseren Wissens noch weit nach dem 15.10.2010 diese Preise im Angebot nicht angegeben haben und offensichtlich so Kunden täuschen wollten.
Darüber hinaus werben diese mit "Kein Vorauskassetarif, nur übliche monatl. Abschlagszahlung". Fakt ist, dass diese in Ihren AGBs nichts mehr davon wissen wollen. Hier werden die Abschlagszahlungen bis zu 14 Tage VOR monatlicher Stromlieferung fällig.
Auch bei einer Rechtsberatung wurde mir gesagt, dass dies nicht üblich ist, auch nicht haltbar sein wird. Ob das seine Richtigkeit hat und alle Stromiokunden dies hätten wissen und verstehen müssen, werden wohl jetzt die Staatsanwaltschaft und diverse Gerichte klären müssen.
Ich befürchte, dass Stromio vor einer Entscheidung bereits Konkurs anmeldet und dieser Geschäftsführer mit gleicher Masche und anderem Unternehmen so weiter macht, oder sich sogar mit sehr viel Geld absetzt.
Ich bezweifele auch, dass so einige Bestandteile der AGBs wirksam sind. Ich finde es auch besonders dreist, dass seitens Stromio mit diversen Siegel geworben wird. Darunter befindet sich sogar ein Siegel bzgl. Kunden-Service vom TÜV Süd. Bis lang war ich der Meinung, dass ein TÜV Siegel nur getragen werden darf, solange sich alle Randbedingungen nicht verändern. Bzgl. der Nichterreichbarkeit glaube ich nicht, dass Stromio jetzt noch einmal ein solches Siegel erlangen könnte. Die Nichterreichbarkeit erscheint mir primär zwei Gründe zu haben. Zum einen Zermüben der Kunden und zum anderen Bereicherung durch nicht oder zu schlecht besetzte kostenpflichtige Hotline.
1. Die Kunden sind auf Grund des Verhaltens sauer. Und wollen Stromio erreichen!
2. Ein Kontaktversuch per E-Mail wird misslingen, da auf Grund vieler berichteter Kundenerfahrungen einfach nicht reagiert wird.
3. Bei der kostenpflichtigen Hotline wird man in der Warteschleife geparkt, womit auch die Kasse von Stromio klingeln dürfte.
4. Ein Einschreiben hilft zwar, aber verursacht beim Kunden damit die höchsten Kosten.
So hält man sich die "nörgelnden" Kunden vom Leib! Und wenn das Einschreiben kommt, ist ja auch nicht so schlimm, dann kann man den Kunden einfach per E-Mail antworten, und es kostet Stromio wieder nicht viel.
Ich glaube auch, dass der TÜV sich mit solchen Siegeln kein Gefallen tut.
Jeder, der solche Erfahrungen gemacht hat, sollte folgende Stellen Informieren:
1. Bundesnetzagentur
2. Bundesverband der Verbraucherzentralen Berlin
3. Wettbewerbszentrale Hamburg
4. Strafanzeige bei Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
5. eventuell Rechtsberatung einholen (z. B. Anwalt mit oder ohne Rechtschutz, Verbraucherzentrale, über Vereine, etc.)
6. Eine Schiedsstelle müsste es wohl auf Grund EU geben, gibt es aber bis lang offensichtlich nicht.
Ich hoffe, dass ich keinen vergessen habe. Um Ergänzung wird gebeten.
Ich wünsche allen viel Erfolg beim Kampf gegen die Arbeitsweisen von Stromio.
Bestell-/Kundennummer: 121522586
Meine Forderung an Stromio:
Möglichkeit zum Anbieterwechsel, Abrechnung nach Arbeits- und Grundpreis laut Auftragsbestätigung, Ersatz für alle entstandenen Kosten etc.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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In meinem Fall hat Hitstrom 3 ½ Tage vor Lieferbeginn am 28.01.2011 eine Preiserhöhung wegen der EEG-Umlage ab 01.02.2011 von 17,47 Ct. / kWh auf 19,12 Ct. / kWh "mitgeteilt"
Zitat: "Auf Grund (.) und den verbesserten Zahlungskonditionen von zwölf Abschlagszahlungen erhalten Sie einen Arbeitspreis von 19,12 Ct. / kWh und dadurch eine Senkung Ihrer monatlichen Abschlagszahlung von 71 € auf 69,66 €."
Tatsächlich waren jedoch am 22.12.2010 vertraglich nur elf Abschlagszahlungen und ein Arbeitspreis von 17,47 Ct. /kWh vereinbart und zugesichert worden!
Hinsichtlich der Einhaltung der beiderseitig eingegangenen Verpflichtungen und der Rechtswirkung des am 22.12.2010 (über Verivox) zum 01.02.2011 geschlossenen Vertrages waren Hitstrom und ich dann unterschiedlicher Meinung (vgl. Reclabox-Beschwerde vom 24.02.2011: "Meines Erachtens versteckte Preiserhöhung von Hitstrom" http://de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom).
Am 02.03.2011 bot man mir telefonisch eine Sonderkündigung zum 31.03.2011 an, welche ich angenommen habe.
Vielleicht helfen Ihnen die Kommentare vom 08.03. und 10.03.11 zu der o. a. Bechwerde.
Habe noch etwas vergessen, zu Ihrer Aussage: "Man habe mich mit Schreiben vom 27.12.2010 darüber informiert. Dieses Schreiben liegt mir jedoch nicht vor.", zu bemerken: bei mir verhielt es sich so, dass mir Hitstrom 3 ½ Tage vor Lieferbeginn eine schöne und bunte Mail mit einem mehrseitigen Infodokument sandte, in dem der Start ins Neue Jahr und das super Gas-Angebot von Hitstrom angepriesen wurde, sowie weiteres blabla über mehrere Absätze und ganz zum Schluss der lapidare Satz -
Zitat: "Es ist Zeit, dass Sie als Privatkunde wieder in den Mittelpunkt gerückt werden und die Vorteile erhalten, die Sie verdienen! Ihre monatliche Abschlagszahlung wird nicht erhöht!"
Als ich mich misstrauische wegen so viel Höflichkeit und Floskeln in mein Account bei Hitstrom einloggte, konnte ich in einer Kundeninformation zu meinem Erstaunen lesen Zitat: "Auf Grund (.) und den verbesserten Zahlungskonditionen von zwölf Abschlagszahlungen erhalten Sie einen Arbeitspreis von 19,12 Ct. / kWh und dadurch eine Senkung Ihrer monatlichen Abschlagszahlung von 71 € auf 69,66 €."
Tatsächlich waren jedoch am 22.12.2010 vertraglich nur elf Abschlagszahlungen und ein Arbeitspreis von 17,47 Ct. /kWh vereinbart und zugesichert worden.
Haben Sie vielleicht eine schöne und bunte Mail erhalten, die Sie für Werbung hielten? Dann ist damit eventuell das Preiserhöhungsschreiben gemeint.
Hallo, Stromio hat bei mir eingelenkt. Sie verzichten nun, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und aus Kulanz, auf die EEG-Umlagenerhöhung. "Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" finde ich schon dreist. Meine Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Wettbewerbszentrale kann ich daher auch nicht zurückziehen. Auch die Abschlagszahlungen sind wie gefordert angepasst worden. Damit läuft jetzt der Vertrag formal zu den Bedingungen, zu denen ich abgeschlossen habe. Meine Einschätzungen bleiben jedoch weiterhin unverändert. Da ich z.Zt. keinen Weg erkenne, wie ich trotzdem vorzeitig aus dem Vertrag komme, bleibt ein ungutes Gefühl bei der ganzen Sache. Ich kann nur allen empfehlen, sich so etwas nicht gefallen zu lassen. Den Weg, den ich eingeschlagen habe, scheint zumindest in die richtige Richtung zu gehen. Ich wünsche viel Erfolg auf Eurem Weg mit oder ohne Stromio.
Auf der Internetseite der Wettbewerbszentrale steht in der Rubrik "Aktuelles" (linke Spalte) und dem Datum 13.05.2011 der Artikel / Bericht
„Irreführende Preiswerbung von Stromanbietern“,
Zitat aus dem vorgenannten Artikel:
"Die beiden Stromanbieter haben nach auf das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG gestützten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben." (Zitatende).
Es steht leider nicht dabei, um welche zwei Stromanbieter es sich handelt!