Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeit nicht erstattungsfähig

Nachdem ich nun seit 30 Jahren bei der Central privat krankenversichert bin, wurde mir bei der letzten Leistungsabrechnung mitgeteilt, dass das Ausstellen einer ärztlichen Bescheinigung in meinem Fall eine Arbeitsunfähigkeit, nicht erstattungsfähig sei und ich die Kosten hierfür selbst zu tragen hätte. Dabei ist das Ausstellen sogenannter AU`s Bestandteil der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ).

Selbst gesetzlich Versicherte müssen hierfür die Kosten nicht tragen!

Viele Grüße. Magnus Kranenberg

Meine Forderung an Central Krankenversicherung:

Erstattung ärztlicher Bescheinigungen im Rahmen der Leistungsabrechnung

Antwort auf die Beschwerde vom 27.05.2011
Central Krankenversicherung AG

Abteilung: Unternehmenskommunikation

06.06.2011 | 13:31 Uhr

Hallo Herr Kranenberg,

auf Ihren Beitrag ist bereits geantwortet worden. Auch wir möchten auf Ihre Beschwerde eingehen. Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber und zeigen Ihnen, wo Sie in Ihren Unterlagen die entsprechenden Vermerke finden! Schicken Sie uns einfach eine Mail an feedback@central.de, dann rufen wir Sie zurück!

Viele Grüße

Ihre Central

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Vergleiche Http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunf%C3%A4higkeitsbescheinigung

Zitat: "Auch bei einer Erkrankung im Ausland muss grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber auf dessen Kosten zugehen. Zuvor sind ihm ebenfalls die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schnellstmöglich (per Telefon, per Fax oder E-Mail) mitzuteilen."

Ist vertraglich korrekt, wurde dann aber in der Vergangenheit (29 Jahre) immer erstattet. Dies ist dann wohl der allgemeine Trend, dass die in der Vergangenheit immer wieder gelobte Großzügigkeit der PKV`s dem Rotstift zum Opfer fällt^, - wie z.B. Kürzungen bei der Erstattung von physikalischen Therapien/Massagen. Ich kann auf Grund der Erfahrungen in den letzten Jahren nur von einer privaten Vollversicherung abraten und würde eine private Zusatzversicherung für das KH wählen!