27.05.2011 | 11:02 Uhr · 4845 Views · von Magnus Kranenberg
Central Krankenversicherung AG (Köln)
Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeit nicht erstattungsfähig
Nachdem ich nun seit 30 Jahren bei der Central privat krankenversichert bin, wurde mir bei der letzten Leistungsabrechnung mitgeteilt, dass das Ausstellen einer ärztlichen Bescheinigung in meinem Fall eine Arbeitsunfähigkeit, nicht erstattungsfähig sei und ich die Kosten hierfür selbst zu tragen hätte. Dabei ist das Ausstellen sogenannter AU`s Bestandteil der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ).
Selbst gesetzlich Versicherte müssen hierfür die Kosten nicht tragen!
Viele Grüße. Magnus Kranenberg
Meine Forderung
Erstattung ärztlicher Bescheinigungen im Rahmen der Leistungsabrechnung
Firmenantwort
06.06.2011 | 13:31 Uhr · Central Krankenversicherung AG
Hallo Herr Kranenberg,
auf Ihren Beitrag ist bereits geantwortet worden. Auch wir möchten auf Ihre Beschwerde eingehen. Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber und zeigen Ihnen, wo Sie in Ihren Unterlagen die entsprechenden Vermerke finden! Schicken Sie uns einfach eine Mail an feedback@central.de, dann rufen wir Sie zurück!
Viele Grüße
Ihre Central