Katastrophaler "Kundenservice" bei Stromio?

Stromio GmbH
Düsseldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit folgendem Schreiben nehmen wir wiederholt Stellung zu den Vorgängen zwischen Ihrer Kundenbetreuung und uns als Verbrauchsstelle xxx.

Mit Absendedatum vom 24.02.11 erhielten wir eine zusammenfassende Übersicht zum Abrechnungszeitraum 01.12.09 - 30.11.2010. In diesem Schreiben teilten Sie uns einen neuen monatlichen Abschlag in Höhe von EUR 79,00 mit; nächstes Fälligkeitsdatum war hiernach der 03.03.11.

Wie auch über das gesamte bisherige Vertragsverhältnis gewohnt, erwarteten wir einen Einzug des fälligen Betrages über das Ihnen bekannte Konto (xxx), aufgrund der Ihnen erteilten Einzugsermächtigung, die Sie im Schreiben vom 27.11.2009 schriftlich bestätigt haben.

Mit Absendedatum vom 13.04.11 erhielten wir dann eine Mahnung über einen Betrag von EUR 84,00. Dieses Schreiben ließ weder erkennen, auf welchen Zeitraum sich dieser Betrag bezieht, noch den Grund für die Mahnung (die ohne jegliche Vorankündigung und mit direkten monetären Konsequenzen verbunden war).

Auf unsere direkt auf das Schreiben folgenden Bemühungen (telefonischer Kontakt über die Kundenservice-Hotline und E-Mail vom 28.04. an den Kundenservice), den Sachverhalt zu klären, erfolgte keine Reaktion.

Die Dame am Telefon konnte keine Auskünfte machen, versprach jedoch eine dringliche Weiterleitung des Sachverhaltes an die entsprechende Abteilung und ein Feedback seitens Stromio. Auf unsere E-Mail haben wir bisher keine Reaktion bekommen (von einer Empfangsbestätigung abgesehen).

Mit Absendedatum vom 21.04.11 haben wir dann eine erneute Mahnung bekommen, nun über einen Betrag von EUR 89,00. Auch hier wieder keinerlei Bezug, aus dem der Ursprung dieser Forderung erkennbar gewesen wäre. Wir warteten weiter auf eine Reaktion, da es ich augenscheinlich um eine systemerzeugte, automatische Mahnung handelte.

Mit Absendedatum vom 04.05.11 haben wir dann das Kündigungsschreiben erhalten, in dem Sie uns einen offenen Betrag von EUR 119,00 fällig stellen. Auf unsere Bemühungen, den Sachverhalt telefonisch zu klären, erklärte uns die Dame: "Uns ist bekannt, dass Weiterleitungen von uns an die entsprechende Abteilung entweder sehr, sehr, sehr spät oder gar nicht bearbeitet werden - dies ist so vom Geschäftsführer Herr Varol organisiert."

Mit diesem Schreiben möchten wir versuchen, den Sachverhalt nun erneut schriftlich zu klären. Wir haben am 26.05.11 vorsorglich die Abschlagsbeträge für den Zeitraum April, Mai 2011 (2 x EUR 79,00) überwiesen. Hiermit sehen wir unsere Vertragspflichten als voll erfüllt an.

Das Vertragsverhältnis sehen wir als beendet an und bitten um eine Erfüllung der oben angeführten Forderungen und eine schriftliche Bestätigung bis zum 15.06.2011.

Bestell-/Kundennummer: 1201907

Meine Forderung an Stromio:

Erlass der Mahn- und Bearbeitungsgebühren

Antwort auf die Beschwerde vom 29.05.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

08.07.2011 | 11:57 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation@stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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An alle: FINGER WEG VON STROMIO! Unter anderem kann man auf Rückzahlungen ewig warten.

Inzwischen wurden uns die Mahngebühren erlassen und mitgeteilt, dass die Einzugsermächtigung nun wieder aktiv sei. Die Kündigung, die uns ausgesprochen wurde, wurde nicht erwähnt.
Den fälligen Betrag haben wir überwiesen. Wir gehen davon aus, dass die Kündigung Bestand hat und haben nun auch die Einzugsermächtigung widerrufen. Wir möchten das Vertragsverhältnis unter diesen Umständen nicht aufrecht erhalten und erwarten dies bezüglich immer noch eine Stellungnahme durch Stromio.

Wir wissen immer noch nicht, was mit dem Vertrag ist... Mahngebühren wurden jedoch erlassen.

Eine Endabrechnung haben wir immer noch nicht...

Wir bekamen am 20.7.11 eine Schlussabrechnung, in der wir gebeten werden, 139,0 nachzuzahlen. Als Abschlagszahlungen sind nur 199,17 € angegeben. Dies stimmt nicht. Wir haben die Abschläge für Mai und April sogar nachgezahlt (158,- €). Alle Beträge davor wurden mit der letzten Endabrechnung vom 24.2.11 verrechnet. Wir bitten um zeitnahe Änderung der Schlussrechnung.

Der Zählerstand, den wir Ihnen mitgeteilt haben, wurde natürlich wieder ignoriert und durch eine maschinelle Schätzung ersetzt. Unser Zählerstand lautete am 30.5.11: 131924,8 kWh und damit hatten wir einen Verbrauch von 1357 kWh statt 1469 kWh.

Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Stromio den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Etwas Positives: Der E-Mail Service antwortet und das sogar nach einem Tag. Wir bekommen nun eine neue korrigierte Schlussrechnung und dann kann diese Beschwerde hier hoffentlich gelöst werden!

Heute am 26.9.11 kam tatsächlich eine Mahnung über 118,79 inkl. Mahnkosten für die falsche Endabrechnung, wo unsere Nachzahlung ignoriert wurde. Der Bitte auf Neuberechnung wurde nie nachgekommen.