Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meiner Kündigung vom 31.03.2011 (per Fax, Sendebestätigung liegt vor) habe ich leider trotz Nachfrage auch nach mehr als zwei Monaten keine Kündigungsbestätigung erhalten. Dies ist inakzeptabel und eines seriösen Unternehmens nicht würdig.
Bitte holen Sie die Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung unverzüglich nach. Die Bestellnummer lautet 10358263, Vertragskonto 121586496.
Vielen Dank
mz
Bestell-/Kundennummer: 10358263
Meine Forderung an Stromio:
Unverzügliche Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Ich hatte ja einen sehr ähnlichen Fall. Vertragsrechtlich ist die Kündigung wirksam - korrekte Formulierung vorausgesetzt - wenn sie fristgerecht eingegangen ist. Etwaige Ausreden von Stromio haben keine Relevanz. Bei mir hieß es, wie offenbar in vielen anderen Fällen auch, dass man die Kündigung nicht früher bearbeiten konnte; das ist jedoch letztlich nicht relevant.
Wichtig ist nun m. E.:
1. Die Bestätigung des Eingangs der Kündigung kann über den Einzelverbindungsnachweis der Telefongesellschaft erfolgen. Stromio nutzt eine kostenpflichtige Rufnummer, die auf einem Einzelverbindungsnachweis auch bei einer Telefon-Flatrate ausgewiesen wird. Der Report des Fax-Gerätes alleine dürfte nicht ausreichen, da dieser ja von den Datums-/Zeiteinstellungen des Gerätes abhängt und somit manipuliert werden könnte. Möglicherweise gibt's ja auch Zeugen für den erfolgreichen Faxversand.
2. Sofort die Einzugsermächtigung ab dem Datum des Vertragsendes entsprechend der Kündigung entziehen. Stromio wird dennoch abbuchen, die Lastschrift dann einfach stornieren (kostenpflichtig für Stromio). Daraufhin kommt eine Mahnung, für die es aber keine Rechtsgrundlage gibt; nicht bezahlen! Für den Fall, dass irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte - davon ist nicht auszugehen -, ist diesem unter Verweis auf die fristferechte Kündigung zu widersprechen. Gleiches würde ich auch bei einer anwaltlichen Mahnung oder bei einer Forderung durch ein Inkasso-Unternehmen machen. 3. Unbedingt zum Vertragsende gemäß Kündigung den Zählerstand an Stromio übermitteln (mit Nachweis). Ansonsten darf der Versorger nämlich schätzen und das könnte zum Nachteil des Kunden sein. Ich würde nun auch nur noch Zahlungen an Stromio leisten, die den Stromlieferungen innerhalb der Vertragslaufzeit entsprechen.
Kündigung wurde jetzt bestätigt, warum nicht gleich so?