Angaben auf der Jahresrechnung für Strom stimmen nicht.

Troisdorf

Seit mehreren Monaten warte ich schon auf eine Berichtigung meiner Jahresrechnung (2010) für Strom von TelDaFax. Auf der Jahresrechnung hat man mir 3000 kWh mehr angerechnet, als es tatsächlich war. Da ich den Stromanbieter zum 1. April gewechselt habe, wurde der Zähler neu abgelesen. Sollte man den Angaben von TelDaFax und meinem neuen Anbieter glauben, läuft mein Stromzähler rückwerts. Ich habe mehrmals versucht, Kontakt mit TelDaFax aufzunehmen, scheint ein Ding der Unmöglichkeit zu sein, bekomme einfach keine Antwort. Und die Mahnungen für nicht verbrauchten Strom kommen immer wieder. Bin kurz davor, Strafanzeige zu stellen. Eine andere Möglichkeit, die Sache zu klären, sehe ich einfach nicht.

Bestell-/Kundennummer: 4002413

Meine Forderung an TelDaFax:

Ich möchte nur das bezahlen, was ich tatsächlich verbrauche.

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 15 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Eine kleine Anregung:
Wenn der normale Kundensupport nicht reagiert, einfach direkt eine Beschwerde zu Händen der Geschäftsleitung (ideal konkreten Namen) und Nachweis schicken.

Wenn die Geschäftsleitung nicht reagiert und man das nachweisen kann, dann besteht für die Geschäftsleitung ja die Gefahr, dass diese aufgrund des Wissens der Unregelmäßigkeiten selbst verantwortlich/haftbar gemacht werden kann.

Und so was mögen die Geschäftsleiter nicht, da sie ja sonst immer behaupten können, "von diesem Ausnahmefall wusste ich doch nichts".

Hatte bei mir Anf. 2010 auch geholfen, nachdem etliche andere Versuche fehlgeschlagen sind.

@ Noname Noname: Postsendungen mit der Aufschrift "zu Händen der Geschäftsleitung" bleiben im Vorzimmerbüro hängen und werden nach Durchsicht an die betreffende Abteilung weitergeleitet. Es sei denn, die Geschäftsleitung hat etwas anderes verfügt (was ich mir bei Teldafax aber nicht vorstellen kann).

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass der Geschäftsführer die Post auch liest, dann bitte den Vermerk "Herr Dingsbums PERSÖNLICH".

Schnickschnack. Ob da "persönlich" drauf steht oder nicht, ist völlig egal. Das landet immer erst im Vorzimmer. Kein Geschäftsführer eines größeren Unternehmens macht als erster die Post auf.

1) Wenn noch nicht geschehen, Teldafax den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist ur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

"Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

6) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Erstellung der korrekten Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

7) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen (Stiuchwort: 6-Wochen-Märchen) - genaueres hier:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

8) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf

@Instancia

Wie gesagt, MEINE Beschwerde ist Anf. 2010 bei der Geschäftsleitung angekommen und ich habe eine E-Mail vom Sachbearbeiter erhalten, "hat mich beauftragt, den Betrag X zu überweisen" und das Geld war dann wirklich da.

Dass sich die Geschäftsleitung nicht darauf eingelassen hat, eine Stellungnahme abzugeben, hatte ich erwartet.

Ob das heute noch wirkt, ist natürlich fraglich. Die Chance ist aber wesentlich besser, als bei einem x/beliebigen Sachbearbeiter, der sowieso nichts entscheiden darf.

1) Http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) Http://www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

Http://www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO) :

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

Http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php