Ich bin seit 01.02.2011 Kunde bei Stromio. Am 25.01.2011 bekam ich eine Vertragsbestätigung über die Konditionen, wie ich sie beim Wechsel Ende 2010 abgeschlossen hatte (0,1949 EUR/kWh + 77,18 Euro/Jahr Grundpreis).
Das ergibt bei einem Jahresverbrauch von 2000 kWh einen monatlichen Abschlag von rund 39 Euro. Bezahlen sollte ich aber 42 Euro (immerhin 36 Euro mehr pro Jahr - das z. B. bei 1000 Kunden sind 36000 Euro Mehreinnahmen im Jahr für den Stromanbieter! ).
Ich habe dann die Servicenummer von Stromio gewählt, um den Sachverhalt zu klären, aber leider nur Warteschleife. Ich habe dann eine Mail zu Stromio geschickt, auf dessen Beantwortung ich noch heute warte. Daraufhin habe ich Stromio am 14.02.2011 per Einschreiben mit Rückantwort (16.02.2011) die Einzugsermächtigung von meinem Konto entzogen und mitgeteilt, dass ich in Zukunft den Betrag lt. Vertragsbestätigung bezahlen werde. Als Stromio dennoch im März den Betrag ohne Einzugsermächtigung abgebucht hat, habe ich den Betrag zurück buchen lassen.
Dann ging das Drama los. Erste Mahnung Hauptforderung 42 Euro + 5 Euro Mahngebühr + 8 Euro Rücklastschriftgebühr (trotz Abbuchung ohne Einzugsermächtigung - man müsste die Firma verklagen). Mittlerweile habe ich schon die fünfte unberechtigte Mahnung von Stromio erhalten.
Ich hatte schon das Einschreiben, welches ich zu Stromio geschickt habe, an meine Rechtschutzversicherung zur Kenntnis weitergeleitet und werde jetzt gezielt meine Rechtschutzversicherung einschalten.
Bestell-/Kundennummer: 10275852
Meine Forderung an Stromio:
Bezahlung wie vertraglich vereinbart und Schluss mit unberechtigten Mahnungen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Ich würde erst mal die Abschlagstermine auf der Vertragsbestätigung anschauen, wenn nur elf verzeichnet sind, dann sind die 3 € mehr vermutlich sogar korrekt.
Abgesehen davon ist ein Abschlag ja keine fixe Zahlung, das angesammelte Guthaben bekommt man ja (weniger Verbrauch vorausgesetzt) am Ende des Jahres wieder zurück.
Verstehe deshalb den Zinnober nicht ganz.
Info hierzu: Einige Stromanbieter fordern in einem Jahr elf Abschläge und erstellen im Monat zwölf die Jahresverbrauchsabrechnung (JVA). Der zwölfte Abschlag wird mit der JVA verrechnet, aber nicht extra ausgewiesen und ist somit in der Restforderung enthalten. Damit wird eine doppelte Rechnungslegung im Monat der JVA vermieden.
Stromio legt offensichtlich den 12. Monat auf die elf Monate, in denen Abschlag gezahlt wird, um. So haben sie es zumindest bei mir gemacht.
Ich würde das schnellstens prüfen. Rechtsschutzversicherung hin oder her, auf den Mahngebühren etc. bleibt man dann nämlich schön brav sitzen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich bin auch bei Stromio. Ein ungutes Gefühl habe ich schon. Bei mir hat sich ohne Vorankündigung der Abschlag um 5 Euro erhöht. Aber ich warte erst mal die erste Abrechnung Anfang 2012 ab und werde dann genau nachrechnen. Bevor ich mir diesen Stress mache.
Wenn man denen zu viel unnötige Arbeit macht, gehen die wohl möglich wie TelDaFax auch noch pleite! ;)
Beschwerde wurde immer noch nicht gelöst. Was will man auch von Stromio erwarten!
Antwort von Stromio: Sehr geehrter Herr Schwabe, wir haben Ihren Eintrag auf der Reclabox-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Aus Kulanz haben wir Ihren Abschlagsbetrag rückwirkend auf 39,00 Euro geändert und die Mahnkosten und Rückläuferkosten storniert. Wir hoffen Ihr Anliegen damit geklärt zu haben und bitten Sie daher Ihren Eintrag bei der Reclabox-Plattform als gelöst zu kennzeichnen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam