FlexStrom zahlt Neukundenbonus nicht

FlexStrom AG
Berlin

Ich habe den Strombelieferungsvertrag mit der FlexStrom AG zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt. Im zweiten Belieferungsjahr hätte mich eine Preissteigerung von 57 % erwartet.

Ich habe trotz mehrmaliger Anfrage (per E-Mail) keine korrekte Schlussrechnung erhalten. Mir wird der Neukundenbonus einfach verweigert. Es wird sich dumm gestellt und Nachweise verlangt "auf welcher Grundlage ich meine Forderung stütze".

Also habe ich denen tatsächlich eine pdf-Datei ihres eigenen Vertrages geschickt. "Diese Unterlagen sind nicht ausreichend" und "Vielen Dank für Ihre Unterstützung" war die Antwort.

Ich habe nun ein Mahnschreiben per Einschreiben geschickt. Und die Vertragsdetails als Anlage gleich mitgeschickt, denn diese sind FlexStrom ja scheinbar unbekannt.

Dies ist definitiv kein Versehen oder ein Verwaltungsfehler, das ist an der Vielzahl gleichartiger Beschwerden zu erkennen. In meinen Augen ist das schon kriminell, denn es ist offensichtlich, dass Mitarbeiter angewiesen werden, den Bonus nicht auszubezahlen - wenn gekündigt wird.

Auf meiner Rechnung für das zweite Belieferungsjahr wurde dieser Bonus "großzügig" vom Endbetrag abgezogen - trotzdem blieb o. g. Preissteigerung.

Bestell-/Kundennummer: 900001240157

Meine Forderung an FlexStrom:

Neukundenbonus in Höhe von 95 €

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 11 Tagen und 23 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Dazu sind hier schon diverse Beiträge mit Anleitungen zum Umgang mit Flexstrom.

Ihr Ansprechpartner ist die Staatsanwaltschaft Berlin. Das Porto an andere Adressaten können Sie sparen.

Vor Gericht wegen Bonus gegen Flexstrom gewonnen

Ich war von 09/2009 bis 08/2010 Kunde bei Flexstrom mit einem Tarif über 1200kWh und Vorkasse. Den Vertrag habe ich während des 1. Vertragsjahres zum Ablauf dieses Jahres gekündigt. Daraufhin verweigerte sich Flexstrom, mir den zugesagten Aktionsbonus von 80 Euro zu zahlen, mit Hinweis auf folgende AGB:

"Der einmalige Aktionsbonus wird allen Neukunden am Ende des ersten Versorgungsjahres gewährt, insofern das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten 12 Versorgungsmonate vom Kunden selbst oder durch FlexStrom gekündigt wurde."

Im Verkaufsprospekt zu meinem Vertrag stand: "Ihren Aktionsbonus erhalten Sie ganz automatisch am Ende des ersten Vertragsjahres".

Das Amtsgericht Regensburg hat dazu am 04.05.2011 folgendes Endurteil erlassen (AZ 10C 293/11): Flexstrom muss mir die 80 Euro Bonus (+ Zinsen + Anwaltskosten + Gerichtskosten) zahlen. Begründung des Gerichts:

- Flexstrom hätte die AGB klarer formulieren sollen, und für den Endkunden ist der Unterschied zwischen Kündigungsausspruchzeitpunkt und Kündigungswirksamkeitszeitpunkt nicht ersichtlich.

- die Aussagen des Verkaufsprospekts sind irreführend.

- Das Amtsgericht Tiergarten am Firmensitz von Flexstrom 3C 355 / 10 und3C377/10 hat auch so geurteilt. Mein Urteil wurde zur Revision am Landgericht zugelassen (was bei Streitwert 80 Euro sehr selten ist).

FlexStrom ließ vor ein paar Tagen die Revisionsfrist verstreichen und hat inzwischen gezahlt. Mein Fazit: Klagen Sie Ihre Rechte gegen dieses Unternehmen ein!

Mein Rechtsanwalt Zeilinger aus Regensburg hat mich z. B. gut vertreten.

Ich habe bisher absolut keine Reaktion erhalten. Eine Unverschämtheit was FlesStrom sich da -absichtlich- erlaubt.

Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

Http://www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.

Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.

Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Endes des Zitats)

www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html

Nach einem weiteren Schreiben meinerseits an diesen Verein (Androhung rechtlicher Schritte) hat FlexStrom mir geantwortet, den Bonus nun - allerdings rein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - innerhalb von zwei Wochen zahlen zu wollen. Auch eine korrigierte Schlussrechnung habe ich erhalten. Nur kein Geld. Erst nachdem ich geschrieben habe, dass ich das Verfahren nun meiner Anwältin übergeben habe (was nicht stimmte), habe ich das Geld erhalten. Was hilft es da, dass FlexStrom nun per Urteil auf die Bonusbedingungen hinweisen muss? Das Problem ist doch, dass FlexStrom sich weigert, diese Bedingungen einzuhalten. Die Rechnung ist nicht weiter schwer: von mehreren hunderttausend Kunden, denen der Bonus nicht gewährt wird, machen einige tausend Ärger, die den Bonus dann nach viel Aufwand bekommen. Ich kann nur hoffen, dass sich deren verdächtige Geschäftsmethoden rumsprechen und neue Kunden abgeschreckt werden.