Sonderkündigsrecht wird nicht statt gegeben

Stromio GmbH
Düsseldorf

Bis jetzt war Stromwechseln kein Problem. Vertrag abgeschlossen, Vertrag erfüllt, alles war so, wie es sein sollte. Aber nicht mit Stromio: Nein, dort dreht sich jetzt die Welt anders herum. Diese ist keine Kugel, sondern eine Scheibe und das Debakel nimmt seinen Lauf:

Vertragsabschluss über Verivox am 31.10.10 wie folgt: Verbrauchspreis: 19,81 Cent/kWh Grundpreis: 9,74 Euro/Monat (116,87 Euro/Jahr) Bonus: 460 Frei-kWh Neukundenbonus. Vertragsbeginn 01.01.11. Überraschung: Abschlagszahlung €73,00.

Nach Kontaktaufnahme mit Verivox wurde mitgeteilt, dass o. g. Bonus am Ende der Vertragslaufzeit (zwölf Monate) ausgezahlt wird, was stark zu bezweifeln ist. Schon im Dezember erhielt ich dann den bereits bekannten Flyer mit der versteckten Preiserhöhung. Per Einschreiben und Rückschein Sonderkündigungsrecht am 28.01.11 inklusive Entzug der Einzugsermächtigung an Stromio versandt.

Gleichzeitig wurde ein anderer Stromlieferanten beauftragt. Dieser teilte dann mit, dass Stromio die Kündigung per 01.01.12 zustimmen würde. Gleichzeitig auch Kündigungsbestätigung von Stromio zum 01.01.12. Beträge wurde monatlich trotz Kündigung der Einzugsermächtigung eingezogen. Diese wurden dann von mir monatlich wieder zurückgeholt.

Kontaktaufnahme mit Verivox bewirkte nur, dass Stromio das Sonderkündigungsrecht nicht anerkannte. Erneute Aufforderung meinem Sonderkündigsrecht statt zu geben, erfolgt am 01.05.11.

Antwort Zitat Stromio vom 07.06.11:

Sehr geehrter

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.05.2011.

Ihrem Sonderkündigungsrecht können wir leider nicht stattgeben.

Es handelt sich bei der EEG-Umlage um einen separaten Preisbestandteil, dessen Erhöhung wie Senkung die Stromio GmbH unverändert an seine Kunden weitergibt.

Die Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes mit Ankündigungsfrist ist in diesem Fall nicht notwendig, da gesetzliche Steuern und Abgaben unabhängig davon weiterberechnet werden können. Vergleichen Sie dazu zum Beispiel eine mögliche Veränderung der Mehrwertsteuer. Die aktuelle Höhe der EEG-Umlage können Sie beispielsweise über www.eeg-kwk.net/ in Erfahrung bringen.

Bitte haben Sie für diese Vorgehensweise Verständnis

Selbstverständlich war in Ihrem Bestellpreis vom 31.10.2010 schon eine EEG-Umlage enthalten, diese wurde jedoch zum 01.01.2011 erhöht. Da zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung die Höhe der Änderung noch nicht feststand, hatten wir Sie am 16.12.2011 darüber informiert. Zitat Ende.

Dazu kann ich nur folgendes sagen: Auch ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag und vielleicht sollten Sie sich in Ihrem Stress bei der Beantwortung all Ihrer Beschwerden doch die Zeit nehmen und mal gogglen: Die Welt.

Überraschung: Die Welt ist doch eine Kugel.

Bestell-/Kundennummer: 1347258

Meine Forderung an Stromio:

Sonderkündigung statt geben/Endabrechnung zu o. g. Konditionen ohne Mahn-Rücklastschriftgebühren/Abgabe des Vertrags an Stromlieferanten

Antwort auf die Beschwerde vom 09.06.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

08.07.2011 | 11:48 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation@stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

bewerten sie die antwort von Stromio GmbH

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.