Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe per Fax am 3.5.2011 fristgemäß zum 15.6.2011 gekündigt. Der Vertragsbeginn war durch Umzug der 15.6.2010.
Erst auf Rückfrage in Ihrem Kundencenter erfuhr ich, dass die Kündigung nicht akzeptiert wurde, da die Laufzeit in diesen Fällen nur 11,5 Monate betrage und somit die Kündigung zu spät erfolgt sei. Angeblich sei auch eine entsprechende Mail an mich gesendet worden, aber Ihre Mitarbeiterin fand diese Mail nicht mehr in Ihrem System.
Ich erwarte nun, dass Sie die Kündigung zum 15.6.2011 oder ersatzweise zum 30.6.2011 akzeptieren und dies mir umgehend schriftlich bestätigen.
Christian Schäfer
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1291927
Meine Forderung an Stromio:
Akzeptieren der Kündigung und Zusendung der schriftlichen Kündigungsbestätigung
Antwort auf die Beschwerde vom 10.06.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation@stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
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Hatte dasselbe Problem. Begründung lautete, dass nur ganze Monate abgerechnet werden können, deshalb wurde mal schnell der Vertragsbeginn auf 01.07.2010 vorverlegt. Schreiben gab es auch bei mir keines, hat die Dame am Telefon allerdings gleich zugegeben.
Der Weg zum Erfolg: Telefonate oder Mails machen keinen Sinn, da die Callcenter-Mitarbeiter (wenn man sie erreicht) eh nix zu melden haben und auf Antwortmails lange warten kann. Daraus folgt: Kündigung per Einschreiben mit Rückschein mit folgendem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Telefonat mit Ihrer Mitarbeiterin Frau XXXX am 30.05.2011 um ca. 15 Uhr wurde mir mitgeteilt, dass mein 12-Monats-Vertrag (Nr. XXXXXXX) bereits am 30.06.2011 endet, obwohl der 28.07.2010 als offizieller Lieferbeginn verzeichnet (Vertragsbestätigung liegt bei) ist. Als Grund dafür wurde genannt, dass der 28.07. als Lieferbeginn abrechnungstechnisch keinen ganzen Monat darstelle, womit der Vertragsbeginn auf 01.07. vorverlegt worden sei und die Laufzeit bereits nach elf Monaten, also am 30.06.11 auslaufe.
Nun, da ich um Mitteilung des exakten Vertragsbeginns bat, um die Kündigung fristgerecht auszusprechen, teilte mir Ihre Mitarbeiterin mit, die Kündigungsfrist sei bereits am 19.05.2011 abgelaufen, da der Vertrag aus oben genannten Gründen auf elf Monate gekürzt wurde.
Da mir dieser Sachverhalt zu keinem Zeitpunkt zuvor schriftlich mitgeteilt, sondern mir im Gegenteil der Lieferbeginn sowie die Laufzeit von zwölf Monaten sowohl in der Vertragsbestätigung selbst als auch in einer Mail vom 03.09.2010 (liegt bei) bestätigt wurde, kündige ich hiermit fristgerecht meinen Stromlieferungsvertrag zum 27.07.2011.
Zudem bitte ich um Berücksichtigung der zugesicherten Boni, da der zwölfmonatige Vertrag damit von meiner Seite eingehalten wird.
Bitte bestätigen Sie mir die Höhen der vereinbarten Boni schriftlich, da ich dazu bislang keine konkreten Angaben erhalten habe.
Des Weiteren entziehe ich Ihnen hiermit die Einzugsermächtigung für das bei Ihnen hinterlegte Konto XXX ebenfalls zum 27.07.2011.
Bitte bestätigen Sie diese Kündigung unter Angabe des Vertragsendes umgehend schriftlich.
Sollten Sie auf die von Ihnen genannte Kündigungsfrist 19.05.2011 bzw. das Vertragsende am 30.06.2011 (statt 27.07.2011) beharren, so werde ich die Sache umgehend an einen Anwalt übergeben. Mit freundlichen Grüßen
Antwortmail bzw. Kündigungsbestätigung kam nach drei Tagen per Mail. Inzwischen habe ich die Vertragsbestätigung des neuen Stromanbieters erhalten.
Obwohl Stromio zum 01.01.2013 einen größere Erhöhung der Abschlagszahlung verlangt als die Energiesteuererhöhung ausmacht
akzeptier Stromia weder "Abännderungskündigung" als Angebot, noch Kündigung.
"Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.11.2012.
In unserer Mitteilung vom 19.11.2012 informieren wir Sie über die Änderung der EEG-Umlage ab 01.01.2013.
Bei der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage) und der StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung-Umlage) handelt es sich um sogenannte hoheitliche Belastungen, deren Höhe in Ihrem Strompreis jeweils fest eingestellt ist. Die Belastungen aus den Umlagen kommen nicht uns als Stromanbieter zu Gute, sondern werden in einem Umlageverfahren an die Produzenten erneuerbarer Energie, Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bzw. zum Ausgleich individueller Netzentgelte vergütet.
Leider können wir daher zu unserem Bedauern nicht darauf verzichten, den Anstieg der hoheitlich veranlassten Belastung in unveränderter Form an Sie als Stromkunde weiterzureichen.
Ihr Vorteil: Jede Senkung oder Abschaffung dieser Bestandteile in der Zukunft führt automatisch auch zu einer Senkung Ihres Strompreises. "