Die Schlussrechnung des vom 01.01. bis 27.02.2011 laufenden Vertrags (wurde in Folge meiner Umzugsmitteilung seitens FlexStrom zum 27.02.2011 beendet/gekündigt) vom 07.04.2011 wies für den gebuchten Tarif "3600er Young Family Region (Zone 4) Sommeraktion 2010" bei einem tatsächlichen Verbrauch von 530,0 kWh ein "Paketvolumen 667,40 kWh" aus.
Mit Schreiben vom 28.04.2011 widersprach ich der diesbezüglichen Berechnung des Verbrauchs und forderte die Erstellung einer geänderten Rechnung auf Grundlage des Verbrauch von (nur) 530 kWh, zugleich erbat ich Mitteilung über den Zeitpunkt der Auszahlung des Bonus.
Per E-Mail erhielt ich Nachricht, wonach mein erstes Anliegen an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet wurde und betreffend meinem zweiten Anliegen (Bonuszahlung) der diesbezügliche Anspruch nicht bestehe, da ich den Vertrag vor Ablauf von zwölf Monaten gekündigt habe.
Mit Schreiben vom 27.05.2011 reklamierte ich die bislang nicht erfolgte Bearbeitung meines Widerspruchs. FlexStrom antwortete mit Schreiben vom 03.06.2011, dass betreffend mein Schreiben vom 27.05.2011 ein Anspruch auf den Bonus nicht besteht, und begründete dies inhaltsgleich zu dem Text der E-Mail! Auf meinen Widerspruch wurde in keiner Weise eingegangen.
Ich werde nun Herrn Mundt als Geschäftsführer der FlexStrom persönlich auf diese aus meiner Sicht nicht korrekte Abrechnung hinweisen und ihn gleichfalls um eine geänderte Abrechnung bitten.
Im Übrigen war ich bereits in den Jahren 2006 bis 2009 mehrjähriger FlexStrom-Kunde und soweit immer zufrieden.
Bestell-/Kundennummer: 900001411190
Meine Forderung an FlexStrom:
Erstellung einer Abrechnung mit Verbrauch 530 kWh, Gutschrift über ca. 23 Euro und zeitnahe Erstattung dieser
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Sie waren lange Zeit zufriedener Kunde! Dann beschweren Sie sich hier öffentlich für 23 Euro? Ist es das wert?
Andere Mitstreiter haben ganz andere Forderungen.
Natürlich ist sauber abzurechnen. Und insofern (also "aus Prinzip") ist Ihr Anliegen verständlich.
Der hiesigen offenen Beschwerden ist wohl kaum Erfolg vergönnt.
Die Reaktionen der Flexstrom sind mangels Tätigwerden nicht direkt erkennbar.
Um Ihre Forderungen durchzusetzen, müssen Sie etwas mehr investieren.
Und dann: s. o.
Zwischenzeitlich hat FlexStrom auf mein Schreiben per Brief reagiert. Hinsichtlich der widersprochenen Abrechnung von 677 kWh wiederholte FlexStrom den Text der Rechnung, wonach die Berechnung auf Basis des Standardlastprofils erfolgte. Ich werde das Ganze nun zu den Akten legen.
Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260