Konto storniert, Guthaben wird nicht ausgezahlt!

Düsseldorf

Ich habe mein Konto in Dezember 2010 storniert, keine 2 Minuten nachdem ich unterschrieben habe, weil kein Hardware zu Verfugung war.

Ich habe nichts erhalten, keine SIM-Karte, gar nichts. Für Januar, Februar und März wurden für das Konto aber volle Gebühren abgebucht.

Die Stornierung vom Shop fand erst nach Monate statt, nachdem ich gedroht habe, zur Polizei zu gehen. Nach mehrmaligen Anrufen bei Vodafone ist die Stornierung bestätigt worden. Auf mein Geld warte ich seit drei Monate, und es heißt: "Wir leiten es weiter" oder "Sie bekommen eine neue Rechnung".

Es ist jetzt Juni, und erneut wurde mir gesagt: "Wir leiten es weiter".

Mein Guthaben wollen sie mir einfach nicht überweisen, so habe ich das Gefühl. Noch schlimmer ist, das Vodafone Geld abzieht für die Kontoauszüge.

Bestell-/Kundennummer: 95254306

Meine Forderung an Vodafone D2:

165,29 €

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

1) Es ist wichtig, Vodafone schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Überweisung des Guthabens zu setzen.

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Guthabenerstattung gefordert wird.

2) Falls keine Rückzahlung erfolgt: Mahnbescheid beantragen. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

3)
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

4) Wenn noch einmal jemand von Ihrem Konto unberechtigterweise abbucht: Geld sofort zurück buchen lassen, nennt sich "Lastschriftwiderspruch" (ist easy und geht auch mit wenigen Klicks im Online-Banking).

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.