Aus den beiden o. g. Abschlußrechnungen ergibt sich ein Restguthaben in Höhe von 195,38 EUR.
Mit Hinweis auf Anwendung des gerichtlichen Mahnverfahren habe ich das Unternehmen per Einschreiben/ Rückschein letztmalig aufgefordert, den fälligen Betrag bis zum 10.06.2011 auf benanntes Konto zur Zahlung anzuweisen. Natürlich kann ich bis heute keine Gutschrift feststellen.
Jetzt, wo TelDaFax beim zuständigen Amtsgericht offiziell Insolvenzantrag gestellt hat, lohnt es sich da überhaupt noch, einen Mahnbescheid online zu erwirken oder kann ich mir das Geld eh' von der Backe putzen?
Traurig, traurig - und für so einen Laden geben Rudi Völler und Bayer 04 auch noch ihre Namen her.
Bestell-/Kundennummer: RG-Nr. 1232011381926 (GAS) + 1232011312081 (STROM)
Meine Forderung an TelDaFax:
Erstattung des Restguthabens - ist ja schließlich meines
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe von TelDaFax mein Gas bezogen und habe Vorkasse gezahlt, zusammen mit der Kaution habe ich ein Guthaben von 2756,31 € (KundenNr.: 3644384). Ich bin sehr verzweifelt und weiß nicht, was ich machen soll, vor allem wie ich mein Geld zurück bekommen kann. Weiß jemand, wie man sich auf diese Liste beim Amtsgericht setzt oder was man tun kann?
Ja, wir brauchen Infos! Jmd. hat schon vorgeschlagen, dass alle, die bei Reclabox sind, sich gemeinsam auf die Liste eintragen sollen. Genaueres weiß ich momentan auch nicht.
Sie müssen unbedingt den Verbraucherschutz anrufen. Ich habe das gestern in der Zeitung gelesen. Der Verbraucherschutz kann Ihnen sagen, was Sie zu machen haben.
Ich weiß nur, dass an erster Stelle das Finanzamt und an zweiter Stelle die Krankenkassen stehen.
Man kann die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, ob man evtl. einen Teil seines Geldes sieht, ist schwer zu sagen, da der sich erstmal einen Überblick über die Finanzlage der Firma macht, teldafax kann allerdings zur Zeit keine Gelder mehr auszahlen, ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters. Sollte es genug am Ende des Verfahrens geben, werden die Gelder anteilig auf alle Gläubiger verteilt, wobei zuerst die Angestellten und der Staat und Krankenkasse ihre Gelder erhalten.
Anschrift Insolvenzverwalter: Dr. Biner Bähr Graf-Adolf-Platz 1540213 Düsseldorf/Deutschland T: + 49 211 49195 0 F: + 49 211 49195 100
@Mike: Soll man da jetzt einen Brief mit der Forderung des Guthabens schicken?
@Ron
Ich habe soeben an die Fax-Nr. meine Forderungen mit der Bitte gestellt, mir mitzuteilen, was genau ich machen muss, um eine Zahlung zu erhalten.
Direkt an Teldafax braucht man nichts mehr schicken, da die ja schon seit zwei Monaten sämtliche Dokumente illegal vernichten. Unter anderem auch die Beschwerdebriefe.
1) Http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html
Zitat:
"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.
Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.
Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist."
2) Http://www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Hinweisblatt ist allerdings vom April 2011: Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)
und: Http://www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-ist-pleite.aspx
3) Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“
Http://www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html
Zitat:
„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?
Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.
Können Überweisungen von der Bank zurück gebucht werden?
Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.
Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?
Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)
@ Homer Simpson:
Ich glaube, Ihre Frage nach einem beantragten oder auch nach einem noch zu stellenden Mahnbescheid wird im letzten Absatz der Insolvenzeröffnung - leider - beantwortet (Zitat: "Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. -. -. -. -. -. werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.")
In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen drei Teldafax-Gesellschaften):
Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt
Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom
ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO) :
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)
@Homer, wäre nett, wenn du uns berichten würdest, falls du eine Rückmeldung bekommst. lg
@Ron
Na klar, das mache ich!
Na, dann kann ich mir den Mahnbescheid und die 23,- EUR dafür ja auch sparen. Insofern liege ich mit meinem Fax direkt an den Insolvenzverwalter ja nicht so falsch.
Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:
Http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php
Bisher hat TelDaFax nur den Insolvenzantrag gestellt. Solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, macht es überhaupt gar keinen Sinn, den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Forderungen zu belästigen.
Das gerichtliche Mahnverfahren kann man sich ab sofort sparen. Zitat: "Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO)."
@Marcel
Tut mir auch wohl für den Inso-Verwalter Leid, aber 1. habe ich das nicht gewusst, 2. wird ihm das in seinem Job wohl nicht zum ersten mal passieren und 3. ist mir das auch egal, weil es letztlich den Geschäftsgebaren von TelDaFax geschuldet ist.
"Teldafax-Insolvenz: Bayer drohen Zahlungen
zuletzt aktualisiert: 16.06.2011 - 02:30
fussball
Leverkusen (RP) Die Insolvenz des Trikotsponsors Teldafax könnte den Fußball-Vizemeister Bayer Leverkusen nachträglich Millionen kosten. Nach Angaben des Handelsblatts hat Bayer sämtliche Zahlungen des Stromanbieters in Höhe von sechs Millionen Euro pro Jahr erhalten, als andere Gläubiger vergeblich auf ihr Geld warteten. Biner Bähr, der vorläufige Insolvenzverwalter von Teldafax, bestätigte, er werde den Fall sorgfältig prüfen."
Rp-online
Das war für mich sowieso das i-Tüpfelchen! Kurz vor der Insolvenz hauen sie 6 mio € raus, während Kunden teilweise monatelang auf ihre Guthaben warten.
Auch ich als ehemaliger Teldafax-Kunde, der fast nichts verloren hat, da ich die Zahlungen rechtzeitig eingestellt habe und die Szenerie mit dem Verein stetig verfolgt habe, drängt sich mir der Verdacht auf, dass hier eine Insolvenzverschleppung im Raume steht, zumal der Geschäftsführer gerade aus diesen Gründen zur Zeit eingefahren ist.
Weiß jemand vielleicht, ob man vorausbezahlte Leistungen aus einem Stromliefervertrag mit nicht gezahlter Vorauszahlung aus einem Gasliefervertrag (wegen der Warnung vor Überweisungen nach Kündigung des Lastschriftverfahrens) verrechnen kann? Oder fällt das Stromvertragsguthaben in die Insolvenzmasse und man muss die Gasvorauszahlung zusätzlich leisten? Unser Grundversorger hat die noch nicht herausgeschmissen und wir haben Jahresverträge.
@Frau Beick-Leddin:
Ich kann keinen fachlichen Rat geben, nur meine Meinung:
Ja, nichts überweisen, solange man dort noch Guthaben hat.
Solange sie Geld von Ihnen wollen, sitzen sie am längeren Hebel und diese Situation sollten sie nicht freiwillig aus der Hand geben.
Sie sind zwar nach wie vor verpflichtet, für ihre Leistungen zu zahlen, aber eine Jahresvorauszahlung ist sicherlich in diesem Fall nicht verpflichtend.
@ Frau Beick-Leddin
Die Frage, ob man voraus gezahlte Leistungen aus einem Stromliefervertrag mit nicht gezahlter Vorauszahlung aus einem Gasliefervertrag verrechnen kann, hat sich seit Samstag, 18.06.11, erledigt:
Artikel der Verbraucherzentrale NRW "Teldafax stellt Belieferung mit Strom und Gas ein: Verbraucherzentrale weist auf Kündigungsrecht hin".
Http://www.vz-nrw.de/UNIQ130858440924054/link897191A.html
Tja, das Geld dürfte weg sein; vielleicht bekommt man nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch ein Zehntel mit viel Glück. Geiz ist zwar geil, aber dass so etwas nicht lange gut gehen kann, war leider zu erwarten.