Keine Schlussrechnung von envacom

Walluf

Bedingt durch Umzug, habe ich meinen Stromlieferungsvertrag mit der envacom zum 30.09.2010 gekündigt.

Meinen Zählerstand für die Erstellung der Schlussrechnung habe ich der Fa. envacom am 13.10.2010 mitgeteilt.

Am 20.10.2010 erhielt ich die Nachricht, dass alle notwendigen Schritte für die Abmeldung eingeleitet worden seien.

Am 30.11.2010 bekam ich die Nachricht, dass ich voraussichtlich gegen Ende November meine Schlussrechnung erhalten würde! Dann passierte nichts weiter.

Auf Mahnungen meinerseits wurde nur noch mit leeren Phrasen geantwortet. Auch die Androhung eines Rechtsanwalts brachte keinen Erfolg.

Bis heute, 24.06.2011, steht die Abschlussrechnung noch aus!

Meine Forderung an envacom Service:

Korrekte Erstellung der Schlussrechnung und ggfs. sofortige Überweisung eines Guthabens

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 362 Tagen und 15 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich warte auch schon seit fast sieben Monaten auf die Endabrechnung. Von der Firma bekomme ich auch keine Antworten auf Mail Fax oder Briefe. Telefonisch wird mir seit sieben Monaten gesagt, dass ich 1-3 Wochen warten soll. Eine Frau bei der Hotline sagte mir, dass es auch Kunden gibt, die seit 1 1/2 Jahren auf die Endabrechnung warten. Habe mich schon bei der Bundesnetzagentur gemeldet und warte noch auf Antwort.

Hallo Leidensgenossen! Ich habe zwar meine Endabrechnung erhalten (nach drei Monaten), nur das Guthaben wird nicht ausgezahlt. Unzählige E-Mails und Anrufe, Einschreibebrief an die Geschäftsleitung, alles ohne Erfolg. Ich werde Strafanzeige stellen und mir einen Anwalt nehmen. Zwei Fristen sind bereits vergangen ohne Zahlung, so dass es jetzt Zeit wird, die Firma envacom zu verklagen. Da steckt ganz klar System hinter dem ganzen, Guthaben nicht auszuzahlen. Meine 120 Euro machen den Braten nicht fett, aber bei 1000 Kunden sieht die Sache dann schon anders aus.
Die Bundesnetzagentur habe ich ebenfalls informiert und eine Kopie des Mahnschreibens beigelegt, leider habe ich von denen bisher keine Reaktion erhalten. Aber ich hoffe weiter, dass solche Methoden nicht straffrei bleiben.

Guten Tag, bis heute habe ich keinerlei Reaktion von der Fa. envacom erhalten. Mit freundlichem Gruß Sabine Schatz

Auch ein weiteres Schreiben an die Geschäftsführung der Fa. envacom erbrachte keinerlei Reaktion. Ich kann nur davon abraten, mit dieser Firma einen Vertrag abzuschließen. MFG

Die Briefmarke kann man sich sparen. Bei mir kam auch nie eine Antwort. Nachdem die Bundesnetzagentur (nach einer Beschwerde von mir) bei diesem Verein nachfragte, warum das so lange dauert, ging plötzlich alles ganz schnell. Mein Guthaben hatte ich sogar zwei Tage früher auf mein Konto, bevor ich die Endabrechnung bekommen hatte.

Ich habe genau die gleichen Probleme mit Envacom und viele andere auch.
Mein Vertrag lief bis zum 31.03.2011.
Natürlich entstand auch bei mir ein Guthaben allein aufgrund hoher Abschlagzahlungen und dem Neukundenbonus.
Obwohl ich schon seit drei Monaten telefoniere und schreibe, wird man mit der Schlussrechnung nur hingehalten.
In anderen Foren gibt es schon Kunden, deren Mahnbescheid widersprochen wurde und jetzt nur noch klagen können, um überhaupt noch etwas zu erreichen.
Schlimm, was solche Firmen alles machen können. Mich würde von Lars interessieren, an welcher Stelle Beschwerden zur Abrechnung bei der Bundesnetzagentur ankommen.
Ich selber habe dort auch herumtelefoniert und wurde mit dem Hinweis abgewiesen, dass die Bundesnetzagentur dafür nicht zuständig wäre.

Warte seit Monaten auf eine Jahresabrechnung von Envacom (Vertragsbeginn 1.4.010). Envacom-Mitarbeiter haben mir seit Juni 2011 mehrfach umgehend eine Abrechnung zugesichert: zuletzt am 20.7.011. Der Jahresbonus wurde ebenfalls nicht gutgeschrieben. Zählerstände habe ich drei mal telefonisch durchgegeben. Habe jetzt auf Anraten meines Anwalts die Lastschrift zurückgezogen. Daraufhin reagiert Envacom zum ersten mal, allerdings mit einem unverschämten Mahnschreiben vom 22.08.2011 mit Gebühren und Drohungen. Heute war ich ca. 25 min in der Tel. Warteschleife, um die Angelegenheit telefonisch zu klären. Nach jeweils ca. 7 min ertönt das Besetztzeichen und die Verbindung ist beendet. Der Rückrufservice im Internet ist ebenfalls nicht aktiv. Dieses kundenverachtende Verhalten ist unerträglich und unzumutbar. Auch bei mir erklärt sich die Bundesnetzagentur als nicht zuständig. Weitere Infos zum Thema "Envacom": http://www.strom-magazin.de/forum/board-andere-stromanbieter/thread-probleme-mit-envacom-energy-anbieter-zoegert-jahresendabrechnung-raus-1017-page-1.html
http://www.danzei.de/archives/998/comment-page-1#comment-1291

Anrufen und Anschreiben scheint Envacom nicht zu interessieren, Fristen lassen sie ohne Reaktion verstreichen. Der Anwalt sagt, das ist eine klare Sache, dann bin ich mal gespannt.

Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.