Falsche Zählerstande und fehlender Aktionsbonus bei FlexStrom

FlexStrom AG
Berlin

Ich kündigte meinen Vertrag fristgerecht bei FlexStrom, so dass mein Vertragslaufzeit genau zwölf Monate betrug. Meine Abschlussrechnung erhielt ich erst nach diversen Nachfragen und als ich diese dann endlich nach über drei Monaten erhielt, traute ich meinen Augen nicht, denn ich sollte fast € 100,- nachzahlen, obwohl mein Stromverbrauch nicht höher als in den Vorjahren war.

Wie kam denn das? Nachdem ich meine Rechnung analysiert hatte, hatte ich folgende Fehler auf meiner Abschlussabrechnung festgestellt:

1. Die Zählerstände bei Vertragsbeginn und Vertragsende waren jeweils zu meinen Ungunsten verändert worden, so dass mir insgesamt 587kw zu viel in Rechnung gestellt wurden.

In der Rechnung stand nur etwas von einer EVU-Ablesung, die laut FlexStrom angeblich von Vattenfall vorgenommen wurde. Nur seltsamer Weise erfuhr ich durch meine Nachfrage bei Vattenfall, dass Vattenfall gar keine Ablesung vorgenommen hat. FlexStrom hat somit die Zählerstände zu Ihren Gunsten verändert und wollte hierdurch mir Stromkosten in Rechnung stellen, die ich bereits bei meinem Vor- und Nachversorger bezahlt hatte.

2. Mein Aktionsbonus in Höhe von € 50,- wurde auf der Endabrechnung gar nicht berücksichtigt. Bei meinen Nachfragen stieß ich auch hier nur auf Granit. Ich erhielt die Antwort: "Übersenden Sie uns bitte die genauen Vertragsdetails, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten." Kein Problem dachte ich in meiner Gutgläubigkeit und scannte schnell meine Vertragsbestätigung ein, aus der mein Aktionsbonus ganz deutlich zu erkennen war. Außerdem steht folgender Satz in dieser Auftragsbestätigung: "Der Aktionsbonus wird Ihnen vereinbarungsgemäß nach 12 Monaten erstattet."

Aber was kam jetzt? Als erneute Antwort erhielt ich ohne weitere Begründung… Leider können wir daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen. Wie bitte? Das Schreiben mit der Bestätigung des Aktionsbonus kam doch höchst persönlich von FlexStrom!
Auch verwies ich auf die Gerichtsurteile, in denen FlexStrom zur Zahlung des Aktionsbonus verpflichtet wurde:
A) Landgericht Heidelberg, Urteil vom 29. Dezember 2010; Aktenzeichen: 12 O 76/10 KfH; B) Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen: 6 U 7/11
C) Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10
Diese Gerichtsurteile wurden von FlexStrom einfach ignoriert.

Bis heute wurde mir weder der Aktionsbonus noch die zu viel berechneten Kilowattstunden zurück bezahlt.

Bestell-/Kundennummer: 900001202440

Meine Forderung an FlexStrom:

Ich fordere Flexstrom auf diesem Weg auf, mir den Aktionsbonus in Höhe von € 50 und auch die zu viel berechneten 587 Kilowattstunden zu erstatten.

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 354 Tagen und 23 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

1) Diese Kunden bekommen nun den Bonus:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment70713

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39395-flexstrom-berlin-aktionsbonus-120-euro-nicht-ausgezahlt-zaehlerstand-falsch#comment68594

2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/

Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln):

„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,

„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“

und

den Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom verbiegt Kundenrechte"

www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-verbiegt-kundenrecht.aspx

Diesem Kunden ist mitgeteilt worden, dass er den Bonus erhalten wird:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/40901-flexstrom-berlin-kein-neukundenbonus-unterjaehrige-preiserhoehung

Da stellt sich jemand mit Masche bewusst blöde.

Erstatten Sie Strafanzeige. Kostet nichts und wirkt sofort.

Wie kann ich am einfachsten eine Strafanzeige erstatten? Wie sollte ich dabei vorgehen?

Die Frage, wie am "einfachsten" ist, ist schwer zu beantworten und hängt nicht zuletzt von Deinen persönlichen Vorlieben und/oder Fähigkeiten ab.

Die Polizei in NRW bietet die Erstattung einer Strafanzeige in einem Online-Portal an. Oder Du gehst zur nächstgelegenen Polizeidienststelle und erstattest Anzeige zu Protokoll. Oder Du marschierst zu einem Anwalt, der den Schreibkram erledigt (kostet natürlich Honorar). Oder setzt Dich hin und schreibst die Anzeige per PC und sendest sie an die nah gelegene Polizeidienststelle per Einwurfeinschreiben. Formal brauchst Du eigentlich nichts zu beachten.
Nur sollte die Strafanzeige nicht selbst eine Straftat darstellen (Üble Nachrede, Beleidigung, Nötigung, falsche Verdächtigung).

Einleitender Satz wie: Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Herren oder Damen sowieso, Hilfsweise gegen unbekannt. Manche schreiben dann "wegen".

Allerdings: Die Straftat herauszufinden ist eigentlich die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Außerdem könntest Du Dich der falsche Verdächtigung. s. o.

Reine Sachverhaltsbeschreibung und ein paar nette Beweise (fotokopierte Schriftstücke, ausgedruckte eMails, Zeugen und/oder Verweis auf das Forum) erleichtern einem Staatsanwalt die Arbeit.

Viel Erfolg!

Beachte folgende Beschwerde und Kommentare: Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-3-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

Dieser Kunde hat heute gemeldet, den Bonus erhalten zu haben:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment76625

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ich habe die Email-Adresse von der Assistentin des Vorstands und die der Vorstände herausbekommen, die freuen sich jetzt sicherlich über einen regen Email-Verkehr: Assistentin des Vorstands: kretschmer@flexstrom.de Vorstand: robert.mundt@flexstrom.de, m.rothe@flexstrom.de, michael.happ@flexstrom.de

Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

Http://www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf

Den Bonus habe ich von der Firma Flexstrom noch immer nicht erhalten. Meine letzte Terminsetzung hat die Vorstandsassistentin Frau Susanne K. ohne Rückmeldung verstreichen lassen. Meine persönliche Meinung, ich würde niemals wieder zu Flexstrom wechseln. Aus meiner Sicht ist dieser Anbieter, der seine Kunden um fest zugesagte Leistungen prellt, alles anderes als seriös. Fragen werden unzureichend beantwortet. Lieber Finger weg von Flexstrom und sich eine Menge Ärger ersparen!

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.

Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.

Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Ende des Zitats)

www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html

Meine beiden letzten eMails wurden bisher von der Vorstands-Assistentin Susanne K. nicht beantwortet. Sehr schade, solches Vorgehen!

1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

3) Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle