Ich habe zwölf Monate Strom von der Firma FlexStrom bezogen und während der Vertragslaufzeit zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Das entspricht exakt ihren AGB´s 7.3, nach der eine Kündigung, die erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wird, die Rückzahlung des Aktionsbonus nicht hindert.
Es gibt ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, in dem genau solch ein Fall schon zu Lasten der Firma FlexStrom entschieden worden ist. Trotzdem habe ich per Mail mehrfach die lapidare Antwort bekommen, dass sie leider keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen können.
Herrn Marc Breidbach, der sich im Netz oft einschaltet, wenn sich über FlexStrom beschwert wird, habe ich auch zweimal angemailt, bekomme von ihm aber gar keine Antwort.
Die ReclaBox-Beschwerde ist jetzt mein letzter Schritt, bevor ich zum Anwalt gehen muss.
Meine Forderung an FlexStrom:
Rückzahlung meines vertraglich zugesicherten Aktionsbonus in Höhe von 95 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 12
1) Diese Kunden bekommen nun den Bonus:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment70713
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39395-flexstrom-berlin-aktionsbonus-120-euro-nicht-ausgezahlt-zaehlerstand-falsch#comment68594
2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/
Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln):
„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,
„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“
und
den Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom verbiegt Kundenrechte"
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-verbiegt-kundenrecht.aspx
Diesem Kunden ist mitgeteilt worden, dass er den Bonus erhalten wird:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/40901-flexstrom-berlin-kein-neukundenbonus-unterjaehrige-preiserhoehung
Warum Anwalt einschalten? Der kostet Ihr Geld!
Erstatten Sie Strafanzeige. Die ist kostenfrei. Jede Polizeidienststelle nimmt die Anzeige entgegen.
Je nach Ausgang kann sich die Ausgangssituation im zivilrechtlichen Verfahren nur verbessern. Zivilrechtlich verjährt der Anspruch auf den Bonus erst nach drei Jahren. Da kann auch die staatsanwaltliche Mühle langsamer mahlen.
Beachte folgende Beschwerde und Kommentare: Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-3-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
Dieser Kunde hat heute gemeldet, den Bonus erhalten zu haben:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment76625
Bedauerlicherweise hat die Firma flexstrom bisher nicht auf die Beschwerde reagiert.
Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
Es gibt etwas Aktuelles zum verweigerten Bonus. Wie in einer Online-Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Hamburg zu erfahren ist, gibt es ein weiteres Urteil:
"Das Amtsgericht Buxtehude hat mit Urteil vom 8. Juni 2011 einem Flexstrom-Kunden einen Anspruch auf Zahlung von 125 Euro Bonus zugesprochen (mitgeteilt von RA Gunnar Becker, Hamburg)."
Quelle: www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
Urteile kommen dadurch zustande, dass man sein gutes Recht einfordert - wenn nötig vor Gericht. Flexstrom hat die AGB später ausführlicher und klarer formuliert, aber eben erst später. Wesentlich für den jeweiligen Vertrag sind die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten.
Http://www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.
Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.
Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Ende des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html
Firma flexstrom hat sich nicht gemeldet. In den nächsten Tagen werde ich den Fall einem Anwalt übergeben.
1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle