Überhöhte Schlussrechnung und fehlender Vertragsbonus

FlexStrom AG
Berlin

Mit Lieferbeginn 01.08.2009 wurde ich von FlexStrom mit Strom gem. dem Tarif: FlexStrom 1200er Single Sommeraktion 2009 beliefert.

Folgende Tarifbestandteile lagen dem Vertrag zu Grunde:

  • Arbeitspreis: 0,167 €/kWh
  • Mehrverbrauchspreis: 0,249 €/kWh
  • Grundgebühr: 1,99 €/Monat
  • optionale Preisgarantie: 0,02 €/kWh (wurde von mir nicht angenommen)
  • Aktionsbonus: 80,00 €

Dies ergab für das FlexStrom-Paket einen Gesamtpreis von 224,28 €, den ich vorab überwiesen habe.

Mit Schreiben vom 29.05.2010 bot mir FlexStrom dann an, ein weiteres Jahr Kunde zu bleiben - als Dank, mit einem saftigen Preisaufschlag! Somit machte ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündigte den Vertrag zum 31.07.2010. (= 12 Monate Vertragslaufzeit)

Nun bekam ich knapp ein Jahr nach Vertragsende die lang ersehnte Schlussrechnung zugeschickt. (Verbraucht hatte ich im Abrechnungszeitraum 1681 kWh.) Diese schlüsselt sich nun wie folgt auf:

  • vom 01.08. - 31.10.2009 ist alles korrekt abgerechnet
  • ab dem 01.10.2009 wird dann eine Grundgebühr von 7,90 €/Monat berechnet (anstatt 1,99 €/Monat)
  • ebenfalls ab dem 01.10.2009 wird ein erhöhter Arbeitspreis i. H. v. 0,184 €/kWh berechnet (anstatt 0,167 kWh)
  • der Mehrverbrauch (481 kWh) wird mit 0,279 €/kWh berechnet (anstatt 0,249 €/kWh)
  • vom vereinbarten Bonus i. H. v. 80 € fehlt jede Spur auf der Rechnung

FlexStrom fordert jetzt also von mir eine Nachzahlung i. H. v. 202,54 €. (Berechtigt wären 39,77 €. Diese will man innerhalb von 14 Tagen von meinem Konto abbuchen - ohne im Besitz einer erteilten Einzugsermächtigung zu sein.

Ich fordere FlexStrom auf, die Schlussrechnung zu korrigieren und dabei die in der Vertragsbestätigung vom 04.06.2009 vereinbarten Konditionen zu Grunde zu legen, sowie den vereinbarten Bonus mit zu berücksichtigen. Ebenfalls fordere ich FlexStrom auf, eine rechtswidrige Abbuchung von meinem Bankkonto zu unterlassen.

Die gegen FlexStrom erlassenen Gerichtsurteile sind mir bekannt - ich erspare mir aber hier die Auflistung derselbigen.

Bestell-/Kundennummer: 900001120021

Meine Forderung an FlexStrom:

Korrektur der Schlussrechnung sowie Berücksichtigung des vereinbarten Bonus

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 354 Tagen und 18 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Beachte folgende Beschwerde und Kommentare: Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-3-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

Dieser Kunde hat heute gemeldet, den Bonus erhalten zu haben:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment76625

Heute erhielt ich eine korrigierte Rechnung. Die Preiserhöhung wurde kommentarlos zurückgenommen - der Kundenbonus fehlt nach wie vor! Auf in die zweite Runde!

Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

Es gibt etwas Aktuelles zum verweigerten Bonus. Wie in einer Online-Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Hamburg zu erfahren ist, gibt es ein weiteres Urteil:

"Das Amtsgericht Buxtehude hat mit Urteil vom 8. Juni 2011 einem Flexstrom-Kunden einen Anspruch auf Zahlung von 125 Euro Bonus zugesprochen (mitgeteilt von RA Gunnar Becker, Hamburg)."

Quelle: http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

Urteile kommen dadurch zustande, dass man sein gutes Recht einfordert - wenn nötig vor Gericht. Flexstrom hat die AGB später ausführlicher und klarer formuliert, aber eben erst später. Wesentlich für den jeweiligen Vertrag sind die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten.

Http://www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.

Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.

Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Ende des Zitats)

www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

3) Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle