Drei mal hat der Stromanbieter nun schon seine Schlussrechnung korrigiert und wir korrespondieren seit Anfang Mai miteinander, also seit mehr als zwei Monaten.
Erst hat man während meiner Vertragslaufzeit vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 einfach meinen Stromtarif ohne meine Zustimmung in einen teureren geändert und außerdem den zugesagten Bonus von 100 Euro nicht berücksichtigt. Nach mehreren E-Mails und Schreiben mit Fristsetzung wurde dann zwar die Preiserhöhung zurückgenommen, der Bonus aber weiterhin verweigert.
Zusätzlich wurde jetzt außerdem auch noch ein falscher Zahlungsbetrag veranschlagt. Erneut habe ich sodann per Einschreiben Frist gesetzt, um meine berechtigten Ansprüche nach fruchtlosem Ablauf gerichtlich durchsetzen zu können.
Jetzt erhalte ich ein Schreiben vom 27.06.2011, in welchem die Beträge erneut korrigiert werden. Anstatt mir meinen Forderungsbetrag in Höhe von 89,06 € zu überweisen, bittet man mich um eine Überweisung. In Sachen Bonus heißt es lapidar: "Ihr Anliegen bezüglich Ihres Bonus haben wir an unsere Fachabteilung weitergeleitet". Meine Forderung in Höhe von 89,06 € wird einfach ignoriert. Man denkt offenbar, man könne mich so hinhalten.
So geht das natürlich nicht. Mit meinem Einschreiben vom 21.06. hatte ich Frist gesetzt und diese gilt natürlich weiterhin. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich meinen Anwalt bitten, gerichtlich vorzugehen und den Bonus einzufordern.
Seit Beginn dieser Angelegenheit stehe ich in Korrespondenz mit der Abteilung Verkehr, Nachhaltigkeit und Energie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Berlin, mit dem Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur und mit Verivox. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass man ein solches Geschäftsgebaren nicht einfach toleriert und sich mit allen verfügbaren Mitteln zur Wehr setzt. Notfalls auch auf dem Klageweg. Verträge und Vertragsbedingungen müssen von allen Seiten eingehalten werden. Ich werde hier weiter von meinen Erfahrungen berichten.
Es gibt zu dem Thema einige Veröffentlichungen von Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest im Internet. Hier ein paar entsprechende Links:
http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ130952054406099/link881781A.html
Bestell-/Kundennummer: 900001155918
Meine Forderung an FlexStrom:
Zahlung meiner Forderung in Höhe von 89,06 € zum Abschluss der Angelegenheit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 13
Berichten Sie! Aber verschwenden Sie nicht Ihr Geld.
Übergeben Sie den Tatbestand der Staatsanwaltschaft Berlin.
Dieser Kunde hat heute gemeldet, den Bonus erhalten zu haben:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment76625
Flexstrom hat sich bis heute nicht gemeldet. Die von mir gesetzte Frist ist nunmehr abgelaufen. Mein Rechtsanwalt wird nun das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Ich werde weiter berichten.
Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
Habe heute eine E-Mail an die Vorstände geschickt und darauf hingewiesen, dass im letzten Schreiben vom 27.06.2011 erklärt wurde: "Ihr Anliegen bezüglich Ihres Bonus haben wir an unsere Fachabteilung weitergeleitet". Mal sehen, ob nun endlich eine Reaktion erfolgt. Ich werde weiter berichten!
Die Antwort auf meine Mails ließ (ausnahmsweise) nicht lange auf sich warten. Das war meinerseits die letzte Chance für Flexstrom, die Sache außergerichtlich zu klären. Trotz der eindeutigen und rechtskräftigen Urteile des Landgerichts Heidelberg und vom Amtsgericht Berlin Tiergarten vom Februar 2011 bleibt man beharrlich bei der rechtswidrigen Auslegung der AGB. Hier die Antwortmail: "Sehr geehrter Herr Brauer, Ihre E-Mail vom 14.07.2011 haben wir erhalten. Wir bedauern, dass Sie mit unserer Serviceleistung nicht zufrieden sind und bedanken uns für Ihre offene Kritik. Nach erneuter Prüfung Ihres Vertrages müssen wir Ihnen wiederholt mitteilen, dass Sie die Voraussetzungen für unseren Bonusanspruch nicht erfüllt haben. Sehen Sie hierzu bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Absatz 7.3. Sehen Sie hierzu auch unsere E-Mail vom 10.06.2010. Freundliche Grüße Susanne K. Assistentin des Vorstands FlexStrom AG Reichpietschufer 86-90 10785 Berlin ."
Nachtrag: Interessanterweise gibt es gar keine Mail vom 10.06.2011 von Flexstrom. Das ist bei denen wohl etwas durcheinander geraten. Zuletzt wurde mir am 27.06.2011 erneut eine korrigierte Rechnung zugesandt mit dem Vermerk: "Ihr Anliegen bezüglich Ihres Bonus haben wir an unsere Fachabteilung weitergeleitet". Letztlich werden wir nun sehen, was mein Anwalt ausrichten kann. Ein Hoch auf die gute alte Rechtschutzversicherung. Wer mit solchen Firmen einen Vertrag eingeht, braucht auf jeden Fall eine solche Versicherung. Ich werde weiter berichten!
Es gibt im Übrigen weder eine Mail vom 10.06.2010 noch vom 10.06.2011.
Es gibt etwas Aktuelles zum verweigerten Bonus. Wie in einer Online-Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Hamburg zu erfahren ist, gibt es ein weiteres Urteil: "Das Amtsgericht Buxtehude hat mit Urteil vom 8. Juni 2011 einem Flexstrom-Kunden einen Anspruch auf Zahlung von 125 Euro Bonus zugesprochen (mitgeteilt von RA Gunnar Becker, Hamburg)." Quelle: http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx Urteile kommen dadurch zustande, dass man sein gutes Recht einfordert - wenn nötig vor Gericht. Flexstrom hat die AGB später ausführlicher und klarer formuliert, aber eben erst später. Wesentlich für den jeweiligen Vertrag sind die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten.
Http://www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.
Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.
Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Ende des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html
Ich habe die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben. Dieser hat Flexstrom angeschrieben. Bis heute keine Reaktion.
Wie erwartet wurde die Angelegenheit nach Mahnbescheidzustellung durch meinen Anwalt gelöst und der mir zustehende Bonus wurde an meinen Anwalt mitsamt Rechtsanwaltsgebühren überwiesen. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet hatte und dieser sich schriftlich an Flexstrom gewandt hatte, bekam ich mehrere Mahnungen und (man glaubt es kaum!) die vierte unkorrekte Schlussrechnung. Darauf habe ich gar nicht mehr reagiert, denn ich hatte ja einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Ich kann nach meinen Erfahrungen nur empfehlen, dass man sein gutes Recht beharrlich einfordert. Da man seine Nerven schonen sollte, am besten einen Anwalt beauftragen. Fazit: Flexstrom? - nie wieder!