Außendienstmitarbeiter kam, um neues Angebot bzw. Bestellung und Bauvorhaben aufzunehmen. Hier ein Teilauszug: Als dieser sich dann meine Wünsche nur zum Teil anhörte, diese sofort verneinte und als unmöglich bezeichnete, mich daraufhin noch fragte, wer den Durchbruch machen sollte, da er dies sicherlich nicht tun würde, brach ich kurzfristig meine Wünsche ab und hörte mir weiterhin das Gerede vom Mitarbeiter an.
Im Verlauf des weiteren Gespräches betitelte mich Herr P. dann als "Karteileiche" und sagte mir klar und deutlich, dass er nicht der Spielball der Kunden wäre. Ich hätte ihm bereits jetzt Kosten verursacht und des weiteren würde das alte Angebot von Herrn T. eh nicht mehr stimmen, es würde eher teurer werden.
Ich habe während meiner Ausbildung zum Industriekaufmann sehr viel über kundenorientiertes Handeln gelernt. Als ich ihn auf seine Art von Ausbildung ansprach, erklärte mir Herr P., er sei studierter Architekt. Nun fragte ich mich, ob Herr P. sich etwas zu "überqualifiziert"; für ein Aufmaß/Angebot fühlt, da er mir offensichtlich mehr auf das Haus, als auf die eigentliche Tatsache schaute.
Als es mir dann persönlich auch etwas zu viel wurde mit diesem Mitarbeiter, bat ich diesen dann, doch bitte zu gehen, wobei er beim rausgehen mit seinem großen Koffer noch gegen meine Wand am Türdurchgang stieß und ein Stück Tapete abriss.
Meine schriftliche Beschwerde an das Unternehmen ging am 22.05.11 per Einschreiben raus. Bisher habe ich keine Rückmeldung o.ä. erhalten.
Meine Forderung an Römpler:
Rückmeldung bezüglich des Vorfalls, ggf. Entschuldigung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Dann also doch nicht zu römpler.
Die Ausbildung zum Industriekaufmann war bis zum kundenorientierten Handeln erfolgreich und hörte am Mauerdurchbruch auf, oder wie soll man den Vorgang verstehen?
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
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Beschwerde ist noch nicht gelöst.