Da mein letztes Schreiben an die Flexstrom AG vom 01.06.2011 bisher unbeantwortet blieb, fordere ich hiermit Flexstrom noch einmal auf, mir den Aktionsbonus in Höhe von 125,00 Euro zuzüglich Verzugszinsen auszuzahlen.
Dafür setze ich Ihnen eine Frist bis zu 20.07.2011.
Die Rechtslage ist eindeutig zu meinem Gunsten (siehe Urteile des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10, sowie des Landgerichts Heidelberg Az. 12 O 76/10 KfH), und ich werde rechtliche Schritte gegen Flexstrom unternehmen, wenn nicht gezahlt wird.
Bestell-/Kundennummer: 900001034127
Meine Forderung an FlexStrom:
Auszahlung des Aktionsbonus von 125 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Auch diese Aufforderung wird unbeantwortet bleiben.
Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
Es gibt etwas Aktuelles zum verweigerten Bonus. Wie in einer Online-Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Hamburg zu erfahren ist, gibt es ein weiteres Urteil:
"Das Amtsgericht Buxtehude hat mit Urteil vom 8. Juni 2011 einem Flexstrom-Kunden einen Anspruch auf Zahlung von 125 Euro Bonus zugesprochen (mitgeteilt von RA Gunnar Becker, Hamburg)."
Quelle: http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
Urteile kommen dadurch zustande, dass man sein gutes Recht einfordert - wenn nötig vor Gericht. Flexstrom hat die AGB später ausführlicher und klarer formuliert, aber eben erst später. Wesentlich für den jeweiligen Vertrag sind die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten.
Http://www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf
Nachdem die gesetzte Frist nun verstrichen ist, habe ich Flexstrom eine MAHNUNG (Einschreiben mit Rückschein) geschickt, in der ich den Bonus plus Mahnkosten fordere. Wenn Flexstrom wieder nicht reagiert, gehe ich zum Anwalt!
Strafanzeige stellen. Schildern, was Dir passiert ist. Geht online. Den Straftatbestand (arglistige Täuschung, Betrug) setzt die Staatsanwaltschaft selbst. Flexstrom hat keine Ahnung, denen muss man hart kommen.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.
Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.
Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Ende des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html
1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle