Auszahlung des Neukundenbonus

FlexStrom AG
Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Schlussrechnung 1048442 vom 29.6.2011 ist der Neukundenbonus von 130,-- € nicht berücksichtigt worden.

Hiermit widerspreche ich der Rechnung und fordere Sie auf, mir bis zum31.7.2011den ausstehenden Neukundenbonus auszuzahlen. Ich verweise Sie auf das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10.

Bestell-/Kundennummer: 900001148004

Meine Forderung an FlexStrom:

Erstattung des Neukundenbonus von 130,-- €

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 337 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf

Stelle Strafanzeige gegen die Geschäftsführung, das kannst Du sogar online tun. Den Straftatbestand legt die Staatsanwaltschaft fest. Alles andere hat bei denen keinen Sinn!

Lamentieren Sie nicht lange rum. Ist verschwendete Zeit.
Schreiben Sie per Einwurfeeinschreiben an den Meister Robert Mundt (Vorstand). Teilen Sie ihm das Problem mit. Setzen Sie ein Frist. Teilen Sie ihm Ihre Bankverbindung mit. Kündigen Sie an, dass im Fall des fruchtlosen Verstreichens neben einem Mahnbescheid auch eine Strafanzeige ergehen wird. Machen Sie das dann auch!

Regelmäßig teilt ein Herzchen vom Vorstand mit, dass ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und Firlefanz der Neukundenbonus gewährt wird.
Lassen Sie sich aber nicht einlullen! Und natürlich nicht locker.

Dann wird das schon.

E-mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energie@bnetza.de

Sofern Sie den Vertrag nach dem Juli 2009 geschlossen haben, sollten Sie sich mal das Urteil des LG Heidelberg vom 29.12.2010 (12 O 76/10 KfH) ansehen.

Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Flexstrom den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen und abzüglich des Bonus = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen. Eine Fristsetzung in einem Internetforum - wie der Reclabox - ist rechtlich nicht ausreichend / erfüllt nicht die Formerfordernisse für eine Inverzugsetzung.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft, bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.

Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.

Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Ende des Zitats)

www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html

Auf ein Einschreiben an den Vorstand hin erhielt ich die Antwort, dass der Betrag ausgezahlt wird.